1. Reden wir miteinander ...

    Liebe(r) Gast, tausche dich mit uns über die Themen aus, die dich gerade beschäftigen. Falls du es aushältst zu erfahren, was Außenstehende darüber denken. ;-)

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Besteuerung von Belohnungen, etc.

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von MisSatansbraten, 9 Dezember 2008.

  1. MisSatansbraten

    MisSatansbraten Gast-Teilnehmer/in

    Hätte da mal eine Frage, ich hab diese Monat eine Belohnung von € 250,- bekommen, die Belohnung wurde mit dem gehalt überwiesen, nach Abzügen blieben mir von den € 250,- nur noch € 113.

    Kann ich mir das beim Steuerausgleich irgendwie zurückholen oder so? Kennt sich da jemand aus?

    LG
     
  2. Jasmine31

    Jasmine31 Gast-Teilnehmer/in

    Hallo!

    Ich mutmaße......

    die € 250 sind eine Einmalzahlung und somit werden solche Zahlungen wie ein normales zusätzliches Gehalt berechnet. Anscheinend trifft dich das insoferne, dass du entweder einen Sprung in die Lohnsteuer oder eben in die nächste Stufe hast. Solltest du einen Lohnsteuerausgleich machen, wird das sehr wohl berücksichtigt - alles wirst du aber sicher nicht zurückbekommen, da du ja auch dafür Sozialversicherung zu bezahlen hast.

    lg
    Jasmine
     
  3. Q

    Q Gast

    1. Das mit den "Steuersprüngen" ist eine offenbar unausrottbare Mär. Dass man weniger rausbekommt, wenn man mehr verdient, gibt es im österreichischen Steuertarif nicht (sieht man von ein paar exotischen Freigrenzen ab, die hier keine Rolle spielen)

    2. Die Berechnung dürfte beiläufig korrekt sein, wenn dein Jahreseinkommen mehr als 25.000 und weniger als 51.000 EUR betrifft. Dann ist der hier relevante Grenzsteuersatz ca. 43,6 Prozent. Die Rechnung lautet:

    Brutto * 0,82 (Sozialversicherung ca. 18 Prozent DN Anteil) * 0,554 (es bleiben nach Abzug der 43,6 Prozent noch 55,4 Prozent) = Brutto * 0,454

    250 * 0,454 = 113,57

    Es würde zwar grundsätzlich diese Belohnung unter die "sonstigen Bezüge" fallen, das nützt aber nichts, da diese mit dem "Jahressechstel" gedeckelt sind und schon vom 13. und 14. Monatsgehalt aufgebraucht werden. Sozialversicherungspflichtig wäre das Einkommen aber auch dann.
     
  4. TIN-MACHINE

    TIN-MACHINE Gast-Teilnehmer/in

    den schwachsinn hört man oft. auch von menschen die man für relativ intelligent gehalten hat.
     
  5. Dimple

    Dimple Gast-Teilnehmer/in

    Die Lohnverrechnung hat richtig gerechnet, da es, wie Q richtig ausgeführt hat, mit dem Grenzsteuersatz (dem Satz, der für jeden zusätzlichen € anfällt) besteuert ist.

    Bei der Arbeitnehmerveranlagung bekommst Du aber ein bißchen was aus diesem Titel retour - wenn der Durchschnittsteuersatz bei 25% liegt (wird darunter sein, aber nur ein Rechenbeispiel), so bekommst Du rd. 38 € bei der ANV retour.

    lg
    Dimple
     
  6. Q

    Q Gast

    Das hab ich aber jetzt nicht ganz.

    Ich würde einsehen, wenn du sagst: "der rechnerisch auf die Belohnung entfallende Anteil der Lohnsteuer ist um 38 EUR geringer". Aber da der Durchschittssteuerstatz ja nur eine rechnerische Größe "Steuerlast zum (mit Grenzsteuersatz gerechneten) Tarif / Bemessungsgrundlage" ist, sehe ich schwarz, dass sie aus diesem Titel heraus tatsächlich etwas herausbekommt.
     
  7. Dimple

    Dimple Gast-Teilnehmer/in

    Ich formuliere es anders: Der zusätzliche Verdienst wird bei der monatlichen Lohnverrechnung mit dem Grenzsteuersatz belastet. Im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung ergibt sich für das Gesamteinkommen ein rechnerischer Durchschnittssteuersatz, in welchem auch der Bonus berücksichtigt ist, der niedriger ist, als der Grenzsteuersatz, wodurch eine Lohnsteuer-Gutschrift in Höhe von rd. € 38,00 zu erwarten ist.

    lg
    Dimple
     

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