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Berufsverbot/Tätigkeitsverbot - wer zahlt?

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von barbara84, 5 September 2011.

  1. barbara84

    barbara84 Gast-Teilnehmer/in

    weiß jemand, wie das abläuft, wenn man ein berufsverbot oder tätigkeitsverbot ausgestellt bekommt?? muss dann weiterhin der arbeitgeber zahlen, oder übernimmt dann bereits die krankenkasse die auszahlung als vorgezogenes wochengeld?

    bin gerade etwas verwirrt, weil die arbeitsrechtsstelle sagt es müsste weiterhin der arbeitgeber zahlen, außer es treten in der schwangerschaft probleme auf und man würde deshalb das tätigkeitsverbot erhalten.

    die krankenkasse sagt aber, dass dann sofort von ihnen das wochengeld ausgezahlt wird, egal aus welchen gründen ein berufsverbot zustande kommt?!?
     
  2. amanin

    amanin Gast

    Ich versteh grad deine Frage nicht.
    Wurdest du freigestellt?
     
  3. Krueml

    Krueml Gast-Teilnehmer/in

    Also soweit ich weiss ist es so.

    Wenn Du keine Probleme mit der Schwangerschaft hast, aber Dein Arbeitsplatz nicht für Schwangere geeignet ist, muss Dich entweder Dein Arbeitgeber versetzen, oder Du bleibst zu Hause und bekommst weiter Geld von Arbeitgeber.

    Wenn Du Probleme in der Schwangerschaft hast und daher vorzeitgen Mutterschutz bekommst dann bezahlt die KK. Das ist unabhängig davon welchen Job Du machst.
     
  4. Carol78

    Carol78 Gast-Teilnehmer/in

    Ich kenne es auch so, wie Michaela sagt.
     
  5. barbara84

    barbara84 Gast-Teilnehmer/in

    erstmal danke für eure antworten! :)

    also es ist so, ich überlege vielleicht schwanger zu werden. ich arbeite als assistetin in einer ordination und wir haben auch röntgen, und laut meinen bisherigen infos von arbeitsrechtsstellen usw, ist die wahrscheinlichkeit groß, dass ich ab bekanntgabe der schwangerschaft nicht mehr arbeiten darf.
    da es eigentlich keine möglichkeit gibt, einen geeigneten arbeitsbereich für mich zu schaffen.

    die krankenkasse hat mir erklärt, wenn ich aus egal welchem grund, in frühzeitigen mutterschutz geschickt werde, dann übernimmt dann die krankenkasse die zahlungen.

    von der arbeitsrechtsstelle habe ich die auskunft bekommen, dass in diesem fall weiterhin mein chef mein gehalt zahlen müsste.

    jetzt bin ich etwas verwirrt wie das dann wirklich abläuft, weil der bei der arbeitsrechsstelle dann auch gemeint hatte, ich sollte deshalb auch ja vorher nichts sagen, dass ich schwanger werden will, weil sonst könnte ich vorher noch gekündigt werden. (versteh mich aber eigentlich gut mit meinem chef und glaub das weniger)
     
  6. Flo6666

    Flo6666 Gast-Teilnehmer/in

    die arbeitsrechtsstelle geht nicht von vorzeitigem mutterschutz aus - ein beschäftigungsverbot löst nicht automatisch vorzeitigen mutterschutz aus ;) das ist der punkt
     
  7. Ama

    Ama Gast-Teilnehmer/in

    naja ganz so ist es nicht, nur weil es im selben haus/ordi auch röntgen durchgeführt werden bzw ein röntgengerät steht, heisst das nicht dass du dort nimma arbeiten kannst/darfst. ;)

    du darfst nur nicht mehr unmittelbar mit/neben dem röntgenapparat arbeiten, aber wenn du 2 zimmer weiter am "empfangstisch" sitzt gefährdet das weder dich, noch dein baby.

    dein chef muss halt die geeigneten bedingungen dafür schaffen.
     
  8. Die KK übernimmt nur dann die Kosten der Freistellung, wenn du nicht mehr arbeiten kannst, weil dein Leben oder das deines Kindes in Gefahr sind. Also bei vorzeitigen Wehen, starken, längeren Blutungen,....

    Wenn du nicht mehr arbeiten kannst weil es in deinem Betrieb keinen passenden Arbeitsplatz gibt, muss dein Arbeitgeben die Kosten übernehmen.
     
  9. barbara84

    barbara84 Gast-Teilnehmer/in

    ok, bisschen verwirrt mich das ganze immer noch, aber glaub langsam beginn ich es zu verstehen.

    vielen dank für eure antworten!!:)
     

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