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Berechnung Zuverdienstgrenze KBG

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von azzurro, 10 November 2009.

  1. azzurro

    azzurro Gast-Teilnehmer/in

    Wieder mal eine Frage zu diesem alten Thema: Ich kenn mich zwar mit der Höhe der Zuverdienstgrenze halbwegs aus, hab aber folgende Frage:
    Wie wird der Zeitraum berechnet?
    Konkret: Ich werde ab 21.11. KBG beziehen. Wird dann der Zuverdienst pro Kalenderjahr berechnet? D.h. einmal für 2009 (vom 21.11. bis 31.12.) und dann wieder neu für 2010? Oder wird das Bezugsjahr zusammen gerechnet (also 21.11.2009-20.11.2010)? Ist bei mir insofern wichtig, als ich 2009 im Dezember mehr verdienen werde als 2010...
    Und zweite Frage: Wenn man ein unregelmäßiges Einkommen hat, wird wohl das Einkommen des gesamten Bezugszeitraums eines Kalenderjahres zusammengezählt und dann aliquot umgerechnet?!? D.h. man dürfte dann in einem Monat auch mal viel verdienen (also mehr als die ca. € 1.300,-), wenn es ansonsten weniger ist und der Durchschnitt passt?
    Ich find's fürchterlich kompliziert... Danke für eure Hilfe!
     
  2. sonnengelb

    VIP: :Silber

    bitte :)

    achtung: beziehst du zb 2009 für drei monate kgb, und in zweien davon verdienst du, dann wird der durschnitt auch nur auf diese drei monate gerechnet (und nicht aufs ganze kalenderjahr 2009).

    lg

    so
     
  3. azzurro

    azzurro Gast-Teilnehmer/in

    KBG

    Super, danke für die präzisen Antworten - genau sowas hab ich gebraucht, jetzt kenne ich mich aus :)!!!
    lg
    azzurro
     
  4. paraskewi

    paraskewi Gast

    und wie ist das wenn der partner auch in karenz geht sagen wir 6 monate, dann halbieren sich die 16.200 zuverdienst grenze oder?
     
  5. Monika-Stefanie

    Monika-Stefanie Gast-Teilnehmer/in


    Da du im November weniger als die Hälfte des Monats KBG beziehst, wird der November gar nicht gerechnet (also weder das was du im Nov. verdienst noch die Zeit vom November). Du darfst 2009 1/12 (also nur den Dez) der jährlichen Zuverdienstgrenze verdienen. Das Weihnachtsgeld (falls du das meinst) zählt aber nicht dazu!

    Für 2010 wird wieder neu berechnet (das geht immer nach Kalenderjahren) und es macht nichts, wenn du unregelmäßig verdienst, solange du insgesamt unter der Zuverdienstgrenze liegst (theoretisch könntest du in einem einzigen Monat die Zuverdienstgrenze verdienen und die restlichen Monate gar nichts).

    Und du hast recht, es ist furchtbar kompliziert...
     
  6. Monika-Stefanie

    Monika-Stefanie Gast-Teilnehmer/in

    Genau! Wenn der Partner nur 6 Monate lang (angenommen v. 1.3. bis 31.8) KBG bezieht, dann ist seine Zuverdienstgrenze 6/12 (also die Hälfte) der jährlichen Zuverdienstgrenze.
     

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