1. Reden wir miteinander ...

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Berechnung Wochengeld

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Zuckerfratz, 30 August 2011.

  1. Zuckerfratz

    Zuckerfratz Gast-Teilnehmer/in

    Folgendes:

    Ich beziehe noch bis zum 27.12.2011 KBG.
    Bin seit dem 16.08.2011 arbeitslos gemeldet und bekomme nun auch zusätzlich Arbeitslosengeld ausbezahlt.
    Ab 21.01.2012 bin ich wieder im Mutterschutz.

    Bekomme ich das Wochengeld nun nur vom Arbeitslosengeld berechnet, oder wird auch das KBG berücksichtigt (da es ja heißt, von den letzten 3 Monaten)?
     
  2. Zuckerfratz

    Zuckerfratz Gast-Teilnehmer/in

    Kennt sich keiner genauer aus???
     
  3. Coffee80

    Coffee80 Gast-Teilnehmer/in

    In deinem Fall wird das Wochengeld nur vom Arbeitslosengeld berechnet werden.
    KBG wird nur herangezogen wenn der Mutterschutz während des Bezuges vom KBG beginnt.
    Bei dir endet das KBG aber knapp 1 Monat vor Beginn der Schutzfrist.

    Du bekommst also 180% vom Arbeitslosengeld.

    Info von der AK-HP:
     

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