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Berechnung Wochengeld / KBG einkommensabhängig -> Beispielrechnung

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von rufuswi, 2 März 2011.

  1. rufuswi

    rufuswi Gast-Teilnehmer/in

    Hallo an alle,

    hatte gedacht die Berechnung des Wochengeldes / KBG einkommensabhängig sei sehr einfach, hab aber bis jetzt keine Informationen gefunden, die klar und eindeutig sind, vor allem Rechenbeispiele sind selten angeführt.
    Meine Berechnung würde wie folgt aussehen, kann Sie jemand, der tatsächlich diese Zahlungen erhalten hat bestätigen/korrigieren? Vielen Dank.

    Einkommen: 2,000 Brutto = 1409,68 netto (13. Gehalt: 1596,28 und 14. Gehalt 1559,08 netto). D.h. Jahresgehalt würde 2,000 x 14 = Brutto 28,000 ausmachen bzw. Netto 20,071.52.

    20,071.52 / 12 = 1672,63 = durchschnittliches monatliches Nettoeinkommen bei einem Bruttomonatseinkommen von 2,000.

    Das Wochengeld (bekommt man 8 Wochen vor und nach Geburt?) entspricht somit 1672.63 Netto pro Monat?

    Wochengeld gibt es eben 2x 8 Wochen, d.h. bekommt man an Wochengeld insgesamt in diesen 16 Wochen folgenden Betrag:
    1,672.63 / (365 / 12) = Tagsatz 54.99 x 7 = 384.93 Wochensatz x 8 Wochen = 6,158.93 (netto ausbezahlt) ?

    Während des Bezuges des Wochengeldes ruht das KBG, d.h. während man 8 Wochen nach der Geburt noch das Wochengeld bezieht, bekommt man kein KBG. Demnach, bspweise bei der Variante KBG 12 Monate, erhält man davon 8 Wochen das Wochengeld, den Rest dann das KBG? D.h. Wochengeld und KBG laufen nicht parallel und das Wochengeld verkürzt auch die Dauer des KBG oder? D.h. man bekommt nicht 8 Wochen Wochengeld und dann für 12 Monate KBG sondern erst Wochengeld und dann (12 Monate minus 8 Wochen) KBG?

    Wie hoch ist in so einem Fall (Berufstätigkeit vor Mutterschutz und dann KBG 12 Monate) das KBG nach dem Wochengeld?
    Habe folgendes im Internet gefunden:
    "Das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld beträgt 80 Prozent des Wochengeldes. Mit einer von der Krankenkasse durchzuführenden zusätzlichen Berechnung anhand der Einkünfte des Jahres vor der Geburt des Kindes, in dem kein KBG bezogen wurde (Steuerbescheid), kann sich der Tagesbetrag erhöhen (Günstigkeitsrechnung, siehe Punkt 5), nicht jedoch reduzieren." Quelle: http://www.bmwfj.gv.at/Familie/Fina.../EinkommenabhängigesKinderbetreuungsgeld.aspx

    Demnach, so würde ich rechnen, beträgt das KBG pro Tag 54.99 x 80% = 43.99 Tagsatz x 30 = 1,319.77 Netto für ein Monat mit 30 Tagen.
    Diese KBG bekommt man dann für 12 Monate - 8 Wochen = 365 Tage - 56 Tage = 309 Tage, d.h. man bekommt insgesamt an KBG
    309 x 43.99 = 13,593.64 EUR?

    Und nun die Frage, sind diese Beträge richtig gerechnet? Meiner Meinung nach sollten diese Rechnungen doch einfach durchgeführt werden können, bloss finde ich dazu nichts im Internet. Nochmals: Diese Beispiele hier gehen von Berufstätigkeit mit EUR 2,000 Brutto im Monat aus, gefolgt von 8 Wochen Wochengeld, gefolgt von der KBG 12 Monate einkommensabhängig (wobei hier anscheinend genau genommen 12 Monate minus 8 Wochen zu rechnen sind).
     
  2. Sophia123

    Sophia123 Gast

    Du hast recht, es ist wirklich nicht einfach zu berechnen, ich hab auch schon wie wild herumgerechnet… Meines Erachtens stimmen deine Berechnungen – Wochengeld ist mehr als das normale Gehalt, weil 13./14. aliquot dazugerechnet werden.
    Genau, solange du Wochengeld beziehst (8 Wochen vor und nach der Geburt) bekommst du kein Kinderbetreuungsgeld. Das einkommensabhängige KBG würdest du somit nicht 12 Monate erhalten, sondern nur 10 Monate (bis exakt zum 1. Geburtstag des Kindes).
    Das KBG beträgt 80% des Wochengelds, das ist richtig. Für die Berechnung des Wochengelds werden ja immer die letzten drei Arbeitsmonate herangezogen. Angenommen, du hast in diesen Monaten zB keine Zulagen oder sonstige Zusätze mehr bekommen, die du aber im Jahr davor (letztes Jahr ohne KBG-Bezug) bekommen hast. Dann könnte bei der Günstigkeitsrechnung anhand des Jahres davor ein höherer Tagessatz rauskomme und dann erhältst du auch diesen höheren Tagessatz.
    Ich hoffe, ich hab keine Frage übersehen :)
     
  3. silvie

    silvie Gast-Teilnehmer/in

  4. rufuswi

    rufuswi Gast-Teilnehmer/in

    Danke für Eure beiden Antworten!
    @silvie: Den Rechner hatte ich auch schon gefunden, leider funktioniert er gerade an meinem Computer nicht.
     
  5. grinsekatze86

    grinsekatze86 Gast-Teilnehmer/in

    an meinem auch nicht :confused:
     
  6. silvie

    silvie Gast-Teilnehmer/in

    das versteh ich nicht, bei fkt. der immer ...
     
  7. Wolke

    Wolke Gast-Teilnehmer/in

    Bei deinem Beispiel würde das Wochengeld so berechnet:

    1409,68 netto x 3 (da die letzten 3 Nettogehälter als Berechnungsbasis dienen)= 4229,04

    hier werden noch 17 % dazu gerechnet weil pro Jahr 2 Sonderzahlungen zustehen! (bei 1 SZ = 14 % und bei 3 SZ = 21 :wacky:

    das sind dann 718,94 + 4229,04 = 4947,98

    je nachdem wieviele Tage die letzten 3 Monate insgesamt hatten wird dieser Betrag durch die Tage dividiert - sagen wir einfach Mal 91 (30 + 31 + 30) -> kann aber auch 92 oder 90 sein und verändert somit den Tagsatz

    4947,98 / 91 = 54,37 und das ist dein Tagsatz

    davon 80% ist das einkommensabhängige KBG

    also das ist zumindest die Rechenweise der GKK - aber dein Betrag mit 54,99 ist eh fast das selbe ;)
     
  8. angie81

    angie81 Gast-Teilnehmer/in

    Danke dir Nikma für die Aufstellung... hab das nun ausgerechnet und es kommt der selbe Betrag wie über die Homepage raus. Die Homepage hat bei mir vor ein paar Wochen nicht funktioniert, jetzt gehts endlich mal...

    Eine Frage hab ich noch... Kinderbetreuungsgeld bekommt man immer für soviel Tage wie lang der Monat ist, oder gibts da einen Pauschalbetrag?

    Und noch eine kurze Frage: wenn LG in Karenz geht, muss er die letzten 2 Monate nehmen, oder könnt er auch mittendrinnen gehen (ich bis zum 6. Monat, er dann 2 Monate und den Rest dann wieder ich)?

    danke euch...
     
  9. Wolke

    Wolke Gast-Teilnehmer/in

    Das KBG variiert je nachdem wie lang das Monat ist.

    Und dein LG muss nicht die letzten 2 Monate nehmen - ihr könnt auch zwischendurch wechseln so wie in deinem Beispiel. Wichtig ist nur, dass ein Teil mind. 2 Monate dauert und ein Wechsel nur max. 2 Mal möglich ist. Somit kann es max. 3 Blöcke geben

    z.b du - er - du

    Ach und ein Partner kann immer nur max. die Standardlänge beziehen z.b 12, 15, 20 oder 30 Monate - die + Monate sind immer dem anderen Partner vorbehalten.

    also wenn du jetzt z.b die 15 + 3 Variante wählst und dein LG aber nur 2 Monate in Anspruch nimmt verfällt 1 Monat.
     
  10. angie81

    angie81 Gast-Teilnehmer/in

    Danke dir... wir nehmen die Einkommensabh. Variante und er wird dann die letzten 2 Monate gehen. Ich bild mir ein irgendwo mal gelesen zu haben, dass es 3 Blöcke geben MUSS... oder ist das nur bei den längeren Varianten?? Weil lieber wärs uns, wenn er die letzten beiden Monate gehen würd.

    Kann ich mich bei ihm überhaupt mitversichern, wenn er grad KBG bezieht?? Weil ich würd länger als 1 Jahr zhaus bleiben, also wären wir dann 2 Monate gemeinsam zu Hause...
     
  11. schneeschuh

    schneeschuh Gast-Teilnehmer/in

    bist du in einem aufrechten dienstverhältnis? wenn ja, wie überbrückst du die zeit, in denen dein mann in karenz ist:confused: weil beide gleichzeitig könnt ihr nur ein monat daheim sein.
    dh, du müsstest entweder arbeiten gehen oder du triffst mit deinem chef eine vereinbarung, die es dir ermöglicht, doch daheim zu bleiben. allerdings musst du offziell angestellt und somit auch sozialversichert sein (in der zeit, in der dein mann daheim ist)
     
  12. angie81

    angie81 Gast-Teilnehmer/in

    Achso, also geht das nicht, dass ich mich bei LG 2 Monate mitversichere wenn er KBG bezieht!? 1 Monat wäre möglich?
    Ich bin in einem aufrechten Dienstverhältnis, möcht/kann aber da nicht mehr zurück. Hab aber noch für ca. 1,5 Monate Urlaub stehen. Dh. den Urlaub könnt ich konsumieren in diesem Monat und wäre somit sozialversichert.

    Würd das dann so passen?
     
  13. schneeschuh

    schneeschuh Gast-Teilnehmer/in

    tja, du kannst mit deinem DG vereinbaren, dass du die 6 wochen urlaub verbrauchst, wenn dein Mann in Karenz ist. Dann bist du auch versichert. Soweit ich bisher recherchiert habe (und mich betrifft das selbst), hast du allerdings keinen rechtsanspruch drauf. urlaub ist immer vereinbarungssache.

    wenn dein DG stur ist und zB drauf besteht, dass er dir den urlaub auszahlt, wenn du dann irgendwann kündigst, dann kannst du nur auf deine 2 jahre karenz bestehen.
    oder du kommst halt nach einem jahr zurück (wenn dein mann in karenz ist, weil ja wie gesagt, nicht beide gleichzeitig in karenz sein können), hast dann allerdings keinen rechtsanspruch mehr, in die karenz zurückzugehen bis zum 2.LJ;)
     
  14. angie81

    angie81 Gast-Teilnehmer/in

    Dh. ich kündige nach einem Jahr und lass mir die 6 Wochen ausbezahlen während LG in Karenz ist. Was ist aber dann mit den 2 Wochen? Kann ich mich da dann wenigstens mitversichern? Bin ja dann sozusagen arbeitslos...

    Welche Nachteile hat die Kündigung nach einem Jahr? Ich würd nämlich nach 2 Jahren auch nicht zurück kommen...

    I glaub i werd mal zur Arbeiterkammer schaun...
     
  15. schneeschuh

    schneeschuh Gast-Teilnehmer/in

    naja, der idealfall wär für mich: 2 jahre karenz, unterbrochen durch meinen urlaubsverbrauch.

    auch wenn du nach 2 jahren nicht zurückkehren willst, würd ich mir eine kündigung schon nach einem jahr gut überlegen. erstens hast im lebenslauf eine lücke und zweitens musst du einen betreuungsplatz nachweisen, um ALG zu beziehen. bei einem so kleinen kind wird das nicht einfach. wenn du das kannst, bist du dann eh übers ALG sozialversichert und brauchst dich nicht mitversichern.

    eine weitere möglichkeit wär eine bildungskarenz. die kannst du mit deinem DG vereinbaren und z.B. vom 1.-2.LJ deines kindes in anspruch nehmen. hätte den vorteil, dass dein DV offiziell noch aufrecht ist (kündigen kannst später auch noch) und du ohne betreuungsnachweis ALG beziehen kannst. du musst allerdings eine weiterbildung nachweisen. wenn du matura hast, kannst irgendwas an der uni inskribieren und musst nur diese bestätigung vorweisen.
    du würdest dann also ALG kriegen, wärst selbst versichert und eine lücke im lebenslauf hast auch nicht.
    voraussetzung ist, dass dein DG mitspielt und dass du die sonstigen anspruchsvoraussetzungen erfüllst, zB eine bestimmte dauer beim DG beschäftigt zu sein.

    wenn ein weiteres kind in zeitlich eher kurzem abstand geplant ist, dann sieht die sache schon wieder anders aus. hast du das vor?
     
  16. angie81

    angie81 Gast-Teilnehmer/in

    Bildungskarenz hab i auch schon überlegt, aber muss man dann nicht absolvierte Prüfungen oder irgendeinen Fortbildungsabschluss vorlegen?

    Es könnte sein, dass ein zweites ziemlich bald geplant ist, das wird sich erst später herausstellen, mal abwarten wie das 1. wird :D
    Um das eink.abh. KBG auch beim 2. zu bekommen müsst das Kind ja vor dem 2. Geburtstag des 1. Kindes kommen, zumindest ist das mein Stand der Dinge (Aussage der Arbeiterkammer am Anfang des Jahres)... hat sich da etwas geändert?
     
  17. schneeschuh

    schneeschuh Gast-Teilnehmer/in

    wie gesagt: inskribtionsbestätigung reicht!
    wenn du keine matura hast, ists a bissl schwieriger. dann musst du eine weiterbildungsmaßnahme nachweisen, die mind. 16 wochenstunden in anspruch nimmt.
    aber bei beiden varianten musst du keinen abschluss vorweisen.

    naja nicht ganz; du musst nur den mutterschutz antreten, bevor das 1.kind 2 jahre alt wird.

    wenn du allerdings zu diesem zeitpunkt in bildungskarenz bist, dann hast du keinen anspruch aufs eKBG beim zweiten kind, weil du in der bildungskarenz kein sozialversicherungspflichtiges einkommen beziehst (sondern eben ALG).
    wenn du zu diesem zeitpunkt "einfach so" daheim bist (dh, ohne erwerbseinkommen, ohne ALG, beim Mann mitversichert, aber trotzdem noch in einem aufrechten, elternkarenzierten Dienstverhältnis), dann hast du erneut Anspruch auf eKGB; seit neuestem sogar auch auf wochengeld.

    deshalb hab ich diese frage nach dem 2, kind aufgeworfen. falls der abstand recht klein sein soll, würd ich auf bildungskarenz verzichten und einfach so daheimbleiben, sodass du dann beim 2.kind wieder anspruch auf eKGB.
    hängt natürlich auch von deinem einkommen ab. je höher das ist, umso mehr zahlt sich das eKGB aus.
    ansonsten ist bildungskarenz eine tolle variante
     
  18. angie81

    angie81 Gast-Teilnehmer/in

    Aber das das mitn Studium einfach so geht wundert mich echt... geht das auch wenn man schon einen akademischen Abschluss hat, wär nämlich bei mir der Fall...

    Wenn ich nun einen kurzen Abstand zw. 1. und 2. Kind möchte, dann wärs besser, wenn die Firma mir in den 2 Monaten wo LG zu Hause ist den Urlaub ausbezahlt, ich aber nicht kündige, damit ich dann beim 2. Kind das einkabh. KBG beantragen kann...

    Danke dir... werd mir das dann alles mal durchrechnen, womit ich besser dran bin...
     

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