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Berechnung Familieneinkommen Elternbeitrag (Schulgeld)

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von pewa21, 9 Juni 2011.

  1. pewa21

    pewa21 Gast-Teilnehmer/in

    Zu später Stunde hätte ich noch eine Frage.
    Meine Nichte wird im September eine GTVS besuchen. Kindsmutter und Kindsvater (mein Bruder) leben seit Jahren getrennt, waren nie verheiratet, KV zahlt Unterhalt für seine Tochter, Mitte Juli haben beide einen Termin beim MAG11 zur Neuberechnung der Alimente.
    Die Kindsmutter hat wieder geheiratet und lebt mit Tochter und neuem Mann in einem Haushalt.

    Vor einer halben Stunde hat die KM meinem Bruder eine SMS geschickt, dass sie für die Beantragung der Ermäßigung des Elternbeitrages seine Lohnzettel der letzten 3-6 Monate benötigt.

    Jetzt stellen wir uns die ganze Zeit die Frage, warum? Zählt das Gehalt meines Bruders zum Familieneinkommen? Ich würde annehmen, dass von seiner Seite nur die Alimente/Unterhalt berücksichtigt werden?

    Wenn es so ist, dann bitte...aber es kommt mir unlogisch vor. Kennt sich da jemand aus - bitte, danke?
    Im www finde ich zwar das Formular, aber Erklärung keine.
     
  2. Coffee80

    Coffee80 Gast-Teilnehmer/in

    Die Ex muss wenn du mich fragst auf dem Formular ihren neuen Mann samt Lohnzettel angeben. Bei anderen Formularen steht da nämlich nicht nur Vater/Erziehungsberichtigter sondern auch Lebensgefährte/Stiefvater.

    Dein Bruder gehört dann in das Feld mit den Alimenten/Unterhalt, da er mit seinem Lohn ja nicht zum Familieneinkommen gezählt werden kann, da er ja nicht im selben Haushalt lebt bzw. irgendwie verwandt, angeheiratet noch sonst etwas ist. Im Gegensatz zum verheirateten aktuellen Partner der Ex, dieser zählt serwohl zum Familieneinkommen welches für die Berechnung herangezogen wird!

    Dein Bruder sollte sich aber vorsichtshalber noch beim Amt erkundigen, aber ich denke ich verstehe das schon richtig so wie ich das geschrieben habe.
     
  3. pewa21

    pewa21 Gast-Teilnehmer/in

    @coffee80: danke für deine erklärung, so hätte ich das auch verstanden. mein bruder erkundigt sich heute eh beim Mag11 - wir waren nur gestern abend etwas erstaunt und deshalb hätte es mich interessiert.
     
  4. pewa21

    pewa21 Gast-Teilnehmer/in

    falls es wen interessiert. es zählt nur das einkommen der mutter + die alimente des vaters. der neue mann/lebensgefährte wird nicht mitgerechnet, ausser er hat das kind adoptiert.
     
  5. tinimauserl

    tinimauserl Gast-Teilnehmer/in

    Diese Berechnung gilt bei allem was das Kind betrifft, mein Sohn zB fuhr jedes Jahr mit dem Jugendamt auf Sommerurlaub und auch da wurde es so berechnet.
     
  6. pewa21

    pewa21 Gast-Teilnehmer/in

    @tinimauserl: aha, danke - gut zu wissen.
     
  7. tinimauserl

    tinimauserl Gast-Teilnehmer/in

    Was ich noch vergessen habe, eskönnte noch die FBH für dieses Kind dazu kommen. Ich habe ja auch noch mal geheiratet und noch zwei Kinder dazu, aber es wurde immer nur eine FBH hinzu gezogen.
     

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