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Berechnung Einkommen bei Alleinverdienerabsetzbetrag

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Sabrina944, 2 Januar 2012.

  1. Sabrina944

    Sabrina944 Gast-Teilnehmer/in

    Hallo,

    für den Alleinverdienerabsetzbetrag gilt eine Einkommensgrenze von 6.000 Euro im Jahr für den Ehepartner (also für mich). Bei der Berechnung tu ich mir da noch etwas schwer.

    Kann ich dazu die Einkünfte bzw. Lohnzettel-Nachweise aus bmfgv.at aus dem Register "Lohnzettel" hernehmen oder sollte ich das gesondert ausrechnen?

    Also: Brutto-Jahresbezüge abzüglich SV

    Sabrina
     
  2. edelfee

    edelfee Gast

    heranziehen mußt du die bemessungsgrundlage für die lohnsteuer, allerdings von abzug von sonderausgaben (das wäre zB der kirchenbeitrag oder versicherungen). also im wesentlichen brutto minus sv minus ausgaben, die du für den job hattest. aber achtung, wochengeld zählt zB auch zum einkommen für den alleinverdiener (kindergeld nicht). das 13./14. gehalt zählt übrigens nicht dazu, sondern nur die 12 gehälter, die dem normalen steuersatz unterliegen (wenn du ein !3./14. gehalt bekommen hast).
    theoretisch zählen auch die zinsen auf sparbüchern und dergleichen dazu, aber das hat wohl noch nie jemand angegeben. ;)
     
  3. Sabrina944

    Sabrina944 Gast-Teilnehmer/in

    Wochengeld von GKK Zahlung im Dezember oder Tagessatz hernehmen?

    Noch eine Unklarheit: Das Wochengeld muss ich zum Einkommen dazurechnen. Für mich betrifft das von 13. November bis 31. Dezember. Die GKK bezahlt das Wochengeld alle 4 Wochen im Nachhinein aus. Laut Kontoauszüge habe ich also nur 1x eine Zahlung von der GKK erhalten.

    Wie rechne ich jetzt richtig? Den Tagessatz ab 13. November bis 31. Dezember oder die Zahlung der GKK (die von 13.11. bis 10.12.)?
     
  4. edelfee

    edelfee Gast

    Die summe, die dir in dem betreffenden jahr zugeflossen ist. Was du im neuen jahr bekommen hast, zaehlt nicht dazu, sondern erst naechstes jahr.
     
  5. AboutMe

    AboutMe Gast-Teilnehmer/in

    Ich hoffe ich interpretier das jetzt nicht falsch, aber ich glaube ihr bekommt den Alleinverdienerabsetzbetrag noch gar nicht.

    Dafür muss man 6 Monate Familienbeihilfe bezogen haben, soweit ich das weiß...
     
  6. Sandra1989

    Sandra1989 Gast-Teilnehmer/in

    Ich hab auch wieder mal eine Frage....

    Und zwar hab ich von Jänner bis Juni (5 mal) Wochengeld bekommen das waren im Monat 1274 euro also gesamt 6370 Euro. Also zuviel :rolleyes: ABER es wie ich hier gelesen hab zählen Urlaubs und Weihnachtsgeld NICHT, das war aber da ja schon dabei, somit sind es weniger als 6000 euro ist das richtig?Also könnte mein Lg den AVAB beantragen???Familienbehilfe und KBG zählen ja auch nicht?!?!

    Danke euch....
     
  7. MatsBM

    MatsBM Gast

    @Sandra:

    Der gesamte Wochengeldbezug zählt als Einkommen für die Zuverdienstgrenze, demzufolge kein Anspruch auf AVAB.

    Liebe Grüße
    Mats
     
  8. Sandra1989

    Sandra1989 Gast-Teilnehmer/in

    Achso okay, also wär ich nicht in frühkarenz gewesen wärs gegangen,weil dann wär ja kein weihnachts/urlaubsgeld dabei gewesen oder zählt das immer???...naja macht ja auch nix, wir wussten es nur nicht!Danke dir...
     

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