1. Reden wir miteinander ...

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berechnung der grundlage für die grunderwerbsteuer

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von cangoruta, 7 Januar 2012.

  1. cangoruta

    cangoruta Gast-Teilnehmer/in

    Hi,

    weiß hier jemand bescheid?

    Was wird als Grundslage für die Grunderwerbsteuer herangezogen? Grundstück wird zuzüglich Aufschließungskosten verkauft. Werden die Aufschließungskosten reingerechnet oder nicht? Gleiche Frage gilt für Grundbucheintragung bzw Notarkosten. Das ganze ohne Makler.

    Thx

    cangoruta :)
     
  2. gitte

    gitte Gast-Teilnehmer/in


    bei uns war die Berechnungsgrundlage Kaufpreis inkl. Aufschließungskosten. Bei Erwerb war jedoch das Grundstück bereits aufgeschlossen.

    lg
    gitte
     
  3. bertl2

    bertl2 Gast-Teilnehmer/in

    es heißt ja grunderwerbssteuer, daher nur der grundstückspreis ohne nebenkosten.
    und wennst nur ein grundstück kaufst, dann wird es auch so sein.

    ein bekannter hat aber beim wohnungskauf auf die gesamte kaufsumme grunderwerbssteuer bezahlt, also auf grund und wohnung
    lg
     
  4. queeez

    queeez Gast-Teilnehmer/in

    Grundlage ist der kaufpreis im kaufvertrag. Wir kauften grundstueck mit haus was gerade gebaut wird inkl aufschliessung und zahlten vom gesamten kaufpreis. Hat nicht nur mit dem eigentlichen grundstückspreis zu tun wie man denkt
     

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