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Berechnung der grunderwerbssteuer bei Überschreibung einer Liegenschaft

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von WinterChild, 14 November 2009.

  1. WinterChild

    WinterChild Gast-Teilnehmer/in

    Hallo!

    Meine Großmutter (wie sicher bereits einige mitbekommen haben) hat uns ihr Haus überschrieben

    Wie wird die Grunderwerbssteuer berechnet die wir dann zu zahlen haben?

    Der Einheitswert liegt bei ca. 5000. Euro

    Stimmt das das man den dreifachen Einheitswert hernehmen muss und davon 2% berechnen soll? Da es ja unter Verwandten überschrieben wurde sind es doch 2 % oder?

    Danke für eure Hilfe!

    Lg Niki
     
  2. Bob-the-B

    Bob-the-B Gast

    Es ist der Verkehrswert wenn mich nicht alles täuscht, 2% stimmt
     
  3. Flowerlea

    Flowerlea Gast-Teilnehmer/in


    An sich solltest du damit Recht haben. Für Schenkungen wird der 3fache Einheitswert herangezogen und für nahe Angehörige sind dann nur noch 2% Grunderwerbssteuer (und 1% Einverleibungsgebühr) zu bezahlen.
    Wenn dein LG (wie es mit einem GG aussehen würde weiß ich nicht.. kann sein dass der dann auch als naher Angehöriger zählt) auch Beschenkter ist muss er alledings 3,5% von dem Anteil der ihm gehören soll Steuern zahlen.

    Generell kommt mir 5000€ Einheitswert aber sehr gering vor. Kenne aber auch nur Werte aus Wien, vielleicht gibts da eben so hohe Unterschiede
     
  4. Bob-the-B

    Bob-the-B Gast

  5. Flowerlea

    Flowerlea Gast-Teilnehmer/in

    Die Einverleibungsgebühr nehme ich an wird am Grundbuch zu entrichten sein.
    Ist eine Gebühr dafür, dass man mit einem bestimmten Wert in das Grundbuch eingetragen wird. Ich glaub so ca. 45€ muss man aber auch noch zahlen. Vielleicht Verwaltungsabgaben oder so?!

    Was ich auch noch beachten würde ist, dass man einen Kauf-/Schenkungsvertrag vorlegen muss für die Eintragung. Wenn das ein Anwalt/Notar macht kann das auch noch mal einiges kosten
     
  6. WinterChild

    WinterChild Gast-Teilnehmer/in

    danke euch!

    ja wir sind am Freitag beim Notar den Überschreibungsvertrag zu unterschreiben. Im Entwurf dieses vertrages steht das der Einheitswert knappe 5000. Euro ausmacht (den genauern Betrag weiß ich nicht mehr - glaub es waren 4987,75 Euro)

    Naja werde es dann am Freitag eh sehen, bzw den Notar nochmals fragen was zu zahlen ist

    lg niki
     

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