1. Reden wir miteinander ...

    Liebe(r) Gast, tausche dich mit uns über die Themen aus, die dich gerade beschäftigen. Falls du es aushältst zu erfahren, was Außenstehende darüber denken. ;-)

    Information ausblenden

Berechnung Arbeitslosengeld nach Karenz

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Kathrinchen81, 11 April 2013.

  1. Kathrinchen81

    Kathrinchen81 Gast-Teilnehmer/in

    Hallo!
    Meine Karenz endet in 2 Wochen. Meine Kleine kommt im September zur TM. Die Zeit bis dahin überbrücke ich mit Arbeitslosengeld, mein Arbeitgeber stellt mich im September mit der vereinbarten Elternteilzeit wieder ein.
    Jetzt frag ich mich aber wie das Arbeitslosengeld berechnet wird? Ich war noch nie beim AMS gemeldet.
    Kann mir da jemand weiterhelfen?
    Das AMS kann das ich weiß, aber ich wollt erst mal hier fragen ;)

    DAnke!
     
  2. Freaky26

    Freaky26 Gast-Teilnehmer/in

    Hallo!
    Kann die leider nicht genau sagen wie das berechnet wird. Aber bist du dir sicher dass das überhaupt so einfach geht? Um Arbeitslos gemeldet zu sein musst du ja dem Arbeitsmarkt auch zu Verfügung stehen, sprich du brauchst eine Kinderbetreuung. Anspruch auf Elternteilzeit hast ja dann auch keinen mehr bei deinem alten Arbeitgeber wenn du dazwischen gekündigt hast, oder. Ich würde mich da auf alle Fälle noch genauer erkundigen
     
  3. Glueckskatze

    VIP: :Silber

    Ja, da mit der Kinderbetreuung wäre ich auch vorsichtig. Je nachdem, wie der AMS Betreuer drauf ist, steckt er dich in einen Kurs, dann musst du eine Kinderbetreuung haben.
    Ich würde mir überlegen, was du in diesem Fall tust. Auch der AMS Betreuer wird dich voraussichtlich fragen, wie dein Kind betreut wird, wenn du vorher einen Job findest.
     
  4. Birke

    Birke Gast-Teilnehmer/in

    Man muss dem Arbeitsmarkt mindestens 16 Stunden zur Verfügung stehen, wenn man ein kleines Kind hat, manche Betreuer verlangen da auch Nachweise!
     
  5. Lissi

    Lissi Es ist wie es ist !

    was ich weiß wird zur Berechnung dein letztes Gehalt vor der Karenz herangezogen.
    wie die genaue Berechnung funktioniert weiß ich nicht, stimmt das noch mit den 60% ??
     
  6. Kathrinchen81

    Kathrinchen81 Gast-Teilnehmer/in

    Ich hab eine Wiedereinstellungszusage von meiner Firma wo alles geregelt ist (Abfertigung, Elternteilzeit,...) Das hab ich auch mit der AK besprochen.
    Der Berater beim AMS hat mir gesagt dass man dann 3 Monate nicht vermittelt wird / dem AMS zur Verfügung stehen muss. Und er hat mir schon gesagt, dass er mich als schwer vermittelbar einstuft, damit ich in dem letzten Monat auch nichts zu befürchten hab.
    Ohne Wiedereinstellungszusage würds anders ausschauen...
     
  7. Weigelie

    Weigelie Gast-Teilnehmer/in

    Die Wiedereinstellungszusage hast du sicher eh schriftlich, mit genauem Tag des Arbeitsbeginns, ja?

    Hier ist ein Rechner für die zu erwartenden AMS-Bezüge:

    Bundesrechenzentrum - Arbeitslosengeldrechner
     

Diese Seite empfehlen

  1. Diese Seite verwendet Cookies. Wenn du dich weiterhin auf dieser Seite aufhältst, akzeptierst du unseren Einsatz von Cookies.
    Information ausblenden
  1. Diese Seite verwendet Cookies. Wenn du dich weiterhin auf dieser Seite aufhältst, akzeptierst du unseren Einsatz von Cookies.
    Information ausblenden