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Beratung im Nachhinein verrechnet - geht das?

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Kathrinchen81, 30 Juli 2011.

  1. Kathrinchen81

    Kathrinchen81 Gast-Teilnehmer/in

    Hallo!

    Vielleicht kann mir jemand seine Meinung dazu sagen:

    Ich hab mich mit einer formlosen Mail an eine Ärztin gewandt und um ihre Hilfe / Beantwortung einiger Fragen die unter ihr Spezialgebiet fallen gebeten. Sie hat mir geantwortet und ich habe dann, da mir eben einiges nicht klar war noch 2x eine Mail geschrieben.

    Jetzt schickt sie mir die Antwort und schreibt dazu, dass Sie aufgrund der nun doch dreimaligen Beratung eine Verrechnung für gerechtfertigt hält?!

    Ich hab sie um ihre Hilfe gebeten und keinen Auftrag zur Beantwortung erteilt. Sie hat mir freiwillig geantwortet! Ich finde sie hätte mich VORAB über evtl. Beratungskosten aufklären müssen BEVOR sie meine erste Mail beantwortet hat.

    Wie seht ihr das? Ich hab ihr jetzt geschrieben dass ich nicht bereit bin eine Gebühr zu zahlen da ich eben nicht vorab über solch eine informiert wurde.
    Kann ich mich entspannt zurücklehnen?

    LG
     
  2. Ähhhhmmmmmm..... Und wieso sollte sie das alles gratis machen? Müsste dir doch auch klar sein, wenn es ihr Job ist.

    Wenn du in Ein Cafe gehst und eine. Kaffee bestellst, muss dich die Kellnerin dann auch vorher aufklären, dass der dann was kostet?
     
  3. tartoletta

    tartoletta Gast

    also den satz finde ich ganz stark :rolleyes: wieso schreibst du ein mail und bittest um hilfe, wenn du gar keine antwort erwartest? könnte man sich da die mühe nicht sparen?
     
  4. kira

    kira Gast-Teilnehmer/in

    Ja.

    Beim nächsten Problem darfst du von ihr allerdings keine Hilfe/Antwort mehr erwarten.
     
  5. inkale

    inkale Gast-Teilnehmer/in

    Wenn ich ins Kaffeehaus gehe, habe ich eine Speisekarte vor mir, in der die Preise stehen. ;)

    Ich sehe die Sachlage nicht so eindeutig.
    Man kennt auch nicht den Kontext, indem diese Fragen gestellt wurden. Kassaärztin, Privatärztin, bereits Patientin bei der Ärztin oder nicht, Frage in Zusammenhang einer bestehenden Behandlung oder nicht,...

    Und ja, je nach Umständen kann es natürlich sein, dass auf diese Art und Weise bereits ein Rechtsgeschäft zustande gekommen ist und man für die Leistung bezahlen muss.

    Grundsätzlich ist die Vorgangsweise der Ärztin nicht seriös, wird ja gerade bei Ärzten öfter mal vorkommen, dass Menschen ahnungslos nachfragen.

    Ich würde mich bei der AK oder bei einer der kostenlosen Gerichtstage beraten lassen.
     
  6. Kathrinchen81

    Kathrinchen81 Gast-Teilnehmer/in

    @ alexandra: umgekehrte Frage - du schreibst an einen Händler weil du zu einer von ihm angebotenen Leistung Fragen hast und die Absicht hast, diese in Anspruch zu nehmen. Wärst du bereit für die reine Auskunft zu dieser Leistung zu zahlen?
     
  7. sbh75

    sbh75 Gast-Teilnehmer/in

    Ich würde mir weder von einem Arzt, Rechtsanwalt etc. erwarten, dass ich kostenlose Auskünfte bekomme. Die machen ja ihren Job um Geld zu verdienen wie jeder andere Erwerbstätige auch. Um kostenlose Auskünfte zu bekommen muss man sich halt an öffentliche Stellen wenden.
    Ich finde es schon dreist, wenn man dann mehrmals nachfragt, sich die besagte Ärtzin die Zeit nimmt die Fragen (ich nehme
    an ausführlich) zu beantworten, sich weigert etwas dafür zu bezahlen.
     
  8. Nimmst du die Speisekarte für einen Kaffee her? Anderes Beispiel. Du stellst einem Anwalt per Mail einfach nur ein paar Fragen. Wundert es dich dann, wenn du eine Rechnung bekommst? Finde, es ist ihr Fachwissen, das sie da preisgibt und in der Praxis wäre dies auch entsprechend zu verrechnen.

    Also es ist durchaus normal, wenn ein Händler für einen Kostenvoranschlag etwas verlangt. Autohändler, etc, machen dies beispielsweise. Also erschrick nicht, wenn dir sowas mal passieren sollte.

    Und bitte.... Eine Mail okay, aber ständig eine Ärztin anzapfen und sich dann aufregen, wenn sie für diese Beratungen was verrechnet. Finde ich offen gesagt eine Frechheit.

    Und dann noch meinen, ich hab ja nur. Die Menschen, die in die Praxis kommen und auch nur etwas fragen wollen, müssen ebenfalls zahlen.

    Würde für mich schon die Logik ergeben.
     
  9. sbh75, bin ganz deiner Meinung.

    Frage mich echt, wieso die TE glaubt, es müsse für sie alles gratis sein.

    Habe grad so ein interessantes Thema in meinem Bekanntenkreis. Außer Uneinsichtigkeit ist da auch nichts zu finden. Dabei gings aber um einen Anwalt, der doch so dreist war, eine Rechnung zu schicken.

    Für mich mehr als nur logisch.
     
  10. Maritina

    VIP: :Silber

    Die zuständige Landesärztekammer (wenn die Ärztin auch in der Steiermark ist, dann die ÄK Steiermark) hat eine Schiedstelle, die Dir über die Rechtmäßigkeit dieser Rechnungslegung Auskunft gibt.
     
  11. Bettinawe

    Bettinawe Gast-Teilnehmer/in

    Achtung - wenn bei der kostenlosen Rechtsberatung eine halbe Stunde Beratungsdauer überschritten wurde gibt´s da auch eine Rechnung;)!

    @TE: Es ging um eine von der Ärztin angebotene Leisung, über die Du dich erkundigt hast. Hast Du dich dann nach den 3 Mails entschlossen, diese (vermutlich kostenpflichtige) Leistung nicht in Anspruch zu nehmen, und DANACH kam die Forderung? Wenn es so sein sollte, verstehe ich die Handlungsweise der Ärztin.

    Solltest Du die angebotene (kostenpflichtige) Leistung in Anspruch genommen haben, empfinde ich die Forderung hingegen als Frechheit:boes:.

    Wenn ich mein Auto in der Wertstätte stelle und nachschauen lasse, was zu machen ist, dann muß das Auto ja auch mal ordentlich durchgecheckt werden, bevor ich einen KV bekomme. Und der Werkstätte ist schon durch das begutachten ein gewisser Arbeitsaufwand entstanden, daher wäre mir in dem Fall auch bewußt, daß schon die Erstellung des KV was kostet, sollte das EIGENTLICHE Rechtsgeschäft dann nicht zustande kommen.

    Genauso sehe ich die Sache mit der Ärztin. Sie hat Deinem Anliegen Zeit gewidmet und (ich nehme mal an) bestmöglich ihr Fachwissen eingebracht.
     
  12. sbh75

    sbh75 Gast-Teilnehmer/in

    So wie ich dass rauslese, geht es ja nicht um ein Angebot für eine Leistung, sondern es wurden gezielt Fragen gestellt, welche die Ärztin mit ihrem Fachwissen beantwortet hat. Das ist für mich eine eindeutige kostenpflichtige Leistung.
     
  13. Buffy

    Buffy Gast-Teilnehmer/in

    ich stimme dir grundsätzlich zu, ABER es ist dennoch die pflicht der ärztin, VORAB zu sagen, was diese leistung kostet oder zumindest, dass es etwas kostet. dann kann sich die fragerin nämlich immer noch entscheiden, ob sie das zahlen will.

    zum rechtsanwalts-beispiel:
    1. kein anwalt wird dir per email eine rechtsberatung zukommen lassen, sondern man bekommt maximal geantwortet, dass man doch ins büro kommen soll. die erstberatung würde nix kosten und danach zahlt man ... ICH kenne es nicht anders.
    2. jeder anwalt, der über die gratis-beratung hinausgeht, sagt das seinem klienten VORHER. auch das kanne ICH nicht anders.
     
  14. Bettinawe

    Bettinawe Gast-Teilnehmer/in

    Ich hab in einer Firma gearbeitet, die Rasenmäher repariert hat. Da hat mal ein Kunde seinen nicht funktionierenden Mäher zur Reparatur gebracht. Nach 1/2 Stunde Arbeit war klar: totaler Motorschaden und ein Ersatzmotor zahlt sich bei dem alten Gerät nicht aus. Also wurde der Kunde telefonisch verständigt, daß er entweder

    1) einen Ersatzmotor einbauen lassen kann, was aber unverhältnismäßig teuer ist
    2) das Geschäft beim Kauf eines neuen Mähers den alten kostenlos entsorgt und auch die halbe Stunde Arbeitszeit nicht verrechnet
    3) daß der Kunde die halbe Stunde Arbeitszeit zahlt und den alten Mäher entweder wieder mitnehmen oder entsorgen lassen kann

    Der Kunde empfand das als Frechheit und hat den Mäher einfach nicht mehr abgeholt. Da meine Firma keine Unterschrift über den Reparaturauftrag von ihm hatte konnte sie auch keine rechtlichen Schritte einleiten. Trotzdem war mMn meine Firma im Recht, denn daß es etwas kostet, wenn man von jemanden (einer Firma, einem Arzt,...) eine Leistung verlangt und bekommt, ist wohl jedem klar. Und so, wie meine Firma nicht wissen konnte, daß der Motor des Mähers total kaputt ist (sonst hätte man sich die Situation ersparen können) konnte auch die Ärztin nicht wissen, daß sie einer Patientin in mehreren Mails genaue Auskunft gibt, die aber dann - aus welchen Gründen auch immer - gar keine Behandlung machen läßt. Daher wurde mMn nicht schon vorweg gesagt, daß die Leistung was kostet.

    So ähnlich sehe ich die Situation auch beim Thema der TE. Wahrscheinlich wird die Ärztin keine rechtlichen Schritte einleiten, wenn sie die Zahlung der Beratung verweigert, weil sich die Sache für sie nicht dafür steht und es auch sein könnte, daß sie nicht Recht bekommt.

    Ob es moralisch korrekt ist so zu handeln (einfach die Zahlung zu verweigern) ist eine andere Sache. Wenn die Forderung nicht unverhältnismäßig hoch ist, würde ICH mich genieren, ihr nicht nachzukommen - aber dazu hat jeder eine andere Einstellung.
     
  15. edelfee

    edelfee Gast

    also rechtlich gesehen hat die ärztin wohl nicht so gute karten, wenn sie nicht vorher sagt, daß eine email-beantwortung kostenpflichtig ist. kommt wohl auch darauf an, ob du dort schon patientin und in regelmäßiger behandlung bist?

    verstehen tu ich die ärztin schon, das ist ihr job und sie erbringt ihre dienstleistungen nun mal nicht gratis. allerdings sollte sie eben vorhrt darauf hinweisen, daß die antwort kostenpflichtig ist. also, daß das nächste mail etwas kosten wird. wenn sie das nicht tut, hat sie pech gehabt.
     
  16. Buffy

    Buffy Gast-Teilnehmer/in

    deine ex-firma war nur dann im recht, wenn sie einen auftrag bekommen hat und den kunden über die kosten informiert (wenn auch nur mit aushang). auch im falle einer reparatur muss man genau festlegen, was kosten verursacht. wenn bereits die feststellung eines schadens bzw. die kv-stellung kostenpflichtig ist, muss das vorher gesagt werden.
    deine firma hat in dem sinne ja nicht die vom kunden geforderte leistung (eine reparatur) erbracht ... es hätte also vorher festgelegt werden müssen, dass der kv bereits kostenpflichtig ist.

    in dem konkreten fall steht übrigens nirgends, dass die TE keine kostenpflichtige behandlung machen lassen will. das hat jemand in den raum gestellt, und jetzt nimmt das jeder als tatsache an :rolleyes:
     
  17. Buffy

    Buffy Gast-Teilnehmer/in

    genau. der hinweis muss kommen und auch natürlich die möglichkeit, die weitere kommunikation dann abzulehnen. in einem mail zu schreiben, dass diese antwort jetzt aber kostet und dann alles beantworten, wäre mMn auch nicht okay.

    (ich finds ja grundsätzlich eher seltsam, dass medizinisches per mail besprochen wird, aber das ist ein anderes thema)
     
  18. inkale

    inkale Gast-Teilnehmer/in

    Richtig bei einem KV.

    Trotzdem passiert es leider manchmal auch, dass manche eine Dienstleistung beauftragen, in der Annahme, dass sie kostenfrei wäre, tatsächlich handelt es sich aber um eine kostenpflichtige - und werden vom Leistungserbringer, meist bewusst nicht, darauf hingewiesen, dass hierfür zu bezahlen ist.
    Dann muss man leider auch zahlen, wenn man vorher nicht darauf hingewiesen wurde.

    Nachdem man hier aber nicht weiß, um welche Leistungen es sich tatsächlich handelt und unter welchen Rahmenbedingungen, kann man wirklich nicht beurteilen, ob die Forderung berechtigt ist oder nicht.
     
  19. Zum einen finde ich es eigenartig, wenn jemand davon ausgeht, dass eine Beratung durch eine Fachfrau kostenlos ist.
    Ebenso eigenartig finde ich es aber auch, wenn diese Fachfrau dann irgendwann draufkommt, dass das jetzt dann aber schon mal was kostet...

    Zum rechtlichen kann die AK Auskunft geben. Wenn es sich aber um einen verschmerzbaren Betrag für eine gute Leistung handelt, würde ich wohl einfach bezahlen..
     
  20. Bettinawe

    Bettinawe Gast-Teilnehmer/in


    Ich habe das aus folgenden Zitaten gefolgert:


    Ich hab mich mit einer formlosen Mail an eine Ärztin gewandt und um ihre Hilfe / Beantwortung einiger Fragen die unter ihr Spezialgebiet fallen gebeten.

    Ich hab sie um ihre Hilfe gebeten und keinen Auftrag zur Beantwortung erteilt. Sie hat mir freiwillig geantwortet!

    Du schreibst einem Händler weil du zu einer von ihm angebotenen Leistung Fragen hast und die Absicht hast, diese in Anspruch zu nehmen.

    Da die TE aber kein Wort davon schreibt, daß sie die Leistung tatsächlich in Anspruch genommen hat oder vor hat, sie in Anspruch zu nehmen, habe ich geschlußfolgert. Und wenn es sich bei den Fragen um das Spezialgebiet der Ärztin gehandelt hat und die TE laut eigener Auskunft die Absicht hatte, Leistungen in Anspruch zu nehmen, wird es wohl nicht um kostenlose Routineuntersuchunge/therapien gegangen sein.

    Sollte ich mit diesen Schlußfolgerungen komplett falsch liegen und es handelt sich um einen Kassenärztin und ein Behandlung, die zur Gänze von jeglicher Krankenkasse übernommen wird, dann nehme ich natürlich alles zuück;).
     

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