1. Reden wir miteinander ...

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Beratung Arbeitnehmerveranlagung

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von monili, 16 August 2015.

  1. monili

    monili Gast-Teilnehmer/in

    Wo kann man da am Besten hingehen - ausser Arbeiterkammer, denn da bin ich nicht Mitglied.

    Das Finanzamt hat mir heuer so viel heruntergestrichen - eine echte Sauerei!
     
  2. bluevelvet

    bluevelvet my mind is dangerous
    VIP: :Silber

    Steuerberater/in?
     
  3. monili

    monili Gast-Teilnehmer/in

    ich glaub das zahlt sich bei ca. 600 euro die mir das finanzamt unberechtigterweise abgezogen hat nicht aus.
     
  4. Mpazi.Lu

    Mpazi.Lu Gast-Teilnehmer/in

    Wenn du denkst es ist ungerechtfertigt, dann erhebe begründeten Einspruch. Mehr als dass der Einspruch abgelehnt wird, kann nicht passieren.
     
  5. monili

    monili Gast-Teilnehmer/in

    es geht darum dass ich den einspruch so begründe/belege dass das finanzamt den einspruch stattgibt bzw. stattgeben muss.
    sonst mach ich meine steuer eh immer selbst.
     
  6. 0xym0r0n

    0xym0r0n Gast-Teilnehmer/in

    Ach so. Dann empfehle ich "Heast, seids deppert?" als Begründung. Da gibt es eine Weisung, dass dieser Begründung immer unbedingt stattgegeben werden muss. :D
     
  7. monili

    monili Gast-Teilnehmer/in

    ja ich glaub die san wirklich deppat.
    beispielsweise haben die mir eine vom arzt verordnete therapie nicht anerkannt weil sie nicht unter ärztlicher aufsicht stattfindet. nur - da wo ich wohne gibt es diese therapie nicht unter ärztlicher aufsicht. ich müsste also 2x die woche nach wien fahren und in der dienstzeit diese therapie machen. jetzt mach ich sie abends oder am wochenende. genau dieselbe therapie.

    dafür bräuchte ich eine beratung wie man da am besten vorgeht. das macht ja kein arbeitgeber mit dass ich mir lebenslänglich 2x die woche für therapien frei nehme wenn ich es genauso in der privatzeit machen kann.
     
  8. austrianxparent

    VIP: :Silber

    Hy !

    Wollte kurz mal folgendes Fragen:

    Wenn man beim Zahnarzt war und für die eingefüllte Plombe den Rechnungsbetrag selber hat bezahlen müssen
    aber einen Teil von der Krankenkasse wieder zurück bekommen hat -
    welchen Teil der Rechnung soll man dann beim Steuerausgleich dem Finanzamt bekanntgeben?

    Das gleiche gilt für einen Wahlarztbesuch bzw. Therapeutenbesuch:
    Wenn man einen gewissen Vollbetrag bezahlt hat, aber einen Teil von der Krankenkasse erstattet bekommen hat,
    welchen Teil der Rechnung muss man dann dem Finanzamt angeben?

    LG
     
  9. 0xym0r0n

    0xym0r0n Gast-Teilnehmer/in

    Ich verwende immer die Abrechnung der Krankenkasse für den Steuerausgleich. Da steht klar drauf "Rechnung war soundsoviel, ersetzt wurde soundsoviel". Der verbleibende Rest ist dann steuerwirksam.
     

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