1. Reden wir miteinander ...

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Bemessungsgrundlage Wochengeld

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Georgina, 28 März 2007.

  1. Georgina

    VIP: :Silber

    Was wird beim durchschnittlichen 3-Monatsverdienst für´s Wochengeld reingerechnet? Auch ausbezahlter Urlaub?
     
  2. Jasmine31

    Jasmine31 Gast-Teilnehmer/in

    Prinzipiell wird die Bemessungsgrundlage zur Sozialversicherung als Basis angenommen. D.h. ja auch beim ausbezahlten Urlaub, nur ist es "illegal" bei einem bestehenden Dienstverhältnis den Urlaub auszubezahlen. Auch werden Sonderzahlungen wie Prämien etc. miteingerechnet.

    lg
    Jasmine
     
  3. peklis

    peklis Gast-Teilnehmer/in

    Das Wochengeld besteht aus dem durchschnittlichen Gehalt der letzten 3 Monate inkl. anteilsmäßigen Sonderzahlungen (Urlaubs- u. Weihnachtsgeld).

    Ausbezahlter Urlaub ist da nicht dabei!
     
  4. maryland

    maryland Gast-Teilnehmer/in

    Also Urlaubs und Weihnachtsgeld wird nur Anteilsmäßig eingerechnet. Sonderzahlungen wie z.B Prämien werden voll eingerechnet. Bei mir war es so. Ich hab im Februar eine Sonderzahlung von 900 € bekommen und diese wurde voll in die Bemessungsgrundlage eingerechnet. Was natürlich einiges ausmacht.
     
  5. Isabel2007

    Isabel2007 Gast

    Woraus ergibt sich das genau (§§Stelle oder Auslegung der GKK?), ich hab nämlich mit meiner Personalistin darüber diskutiert, da wir jedes Jahr im März unsere Jahresprämie bekommen (bei mir sind das mehrere tausend Eur) und es natürlich einen riesen Unterschied macht, ob das berücksichtigt wird oder nicht. Unser Lohnbüro schreibt angeblich diese Prämie NICHT auf die Gehaltbestätigung für die GKK, aber auf meinem Lohnzettel ist der Betrag natürlich ausgewiesen. Ich überlege schon ernsthaft, damit zur GKK zu gehen....
     
  6. peklis

    peklis Gast-Teilnehmer/in

    Sobald man den Antrag fürs Wochengeld bei der GKK abgibt, bekommt man dann so ein Formular für die Firma mit, wo das Gehalt bzw. die Bezüge der letzten 3 Monate genau detailliert angeführt werden müssen. Da gibt es mehrere Rubriken drauf. Gehalt ist extra angeführt und Prämien werden wiederum extra angeführt. Danach ermittelt die GKK dann die Höhe des Wochengeldes.
     
  7. Isabel2007

    Isabel2007 Gast

    Aber genau hier liegt das Problem, dass unser Lohnbüro der Meinung ist, das ausschließlich Urlaubs- und Weihnachtsgeld als "Prämien" gelten, nicht aber der "Incentive" (der ca. 2 Brutto-Monatsgehältern entspricht). Wenn die GKK sich stur an dieses Formular hält, falle ich um viel Geld um:( :(

    Ich hab aus dem MSchG diesbezüglich nichts näheres herauslesen können, werde jetzt aber mal die Judikatur durchforsten.
     
  8. Bald-Mama-26

    Bald-Mama-26 Gast-Teilnehmer/in

    Ich wäre auch unheimlich dankbar, wenn ihr in der Judikatur zu diesem Thema etwas findet. Denn ich bekomme im April auch eine Prämie und so wie ich unser Personalbüro kenne, werden sie die Prämie auch nicht angeben.
    Und so hätte ich wenigstens einen Gesetzestext, auf den ich mich beziehen kann.

    Vielen vielen Dank im Voraus!!!
     
  9. Georgina

    VIP: :Silber

    Nochmals zurück zur Urlaubsablöse. Eh klar, arbeitsrechtlich nicht iO. ICH will aber die Kohle und nicht den Urlaub verbrauchen.

    Wie berechnet ihr die Ablöse? Mit oder ohne anteilige Sonderzahlung? Ich tendiere eher zu ohne SZ.
     
  10. Isabel2007

    Isabel2007 Gast

    Warum hängst Du den Urlaub nicht an den Mutterschutz dran, dann bekommst Du auch die "Kohle" (halt nur ein paar Monate später)!

    Wenn Dir Dein AG den Urlaub ausbezahlt, dann wohl mit anteiligen Überstunden, sowie Urlaubs- und Weihnachtsgeld, so war es zumindest bei meinem letzten Job, als ich gekündigt habe und den Urlaub nicht verbrauchen konnte/durfte.
     
  11. maryland

    maryland Gast-Teilnehmer/in

    Also ich hab gerade in meinen Büchern nachgeschaut. Da steht nicht von eingerechneten Sonderzahlungen in der Ablöse.
    Bezüglich der Prämie : Meine Firma hat da ein eigenes Formular an die GKK gesendet. Da gab es einen Punkt Bezüge der letzten 3 Monate das stand bei mir das Gehalt plus die Prämie in einem Betrag. Ich hab auch bei unserem Betriebsrat nachgefragt und der hat mir die Richtigkeit bestätigt. Allerdings muß die Premie in diese 3 Monate hinein fallen, ansonsten hast du Pech gehabt. Ich würde bei der Arbeiterkammer nachfragen. Da bekommst du sicher eine korrekte Information.
     
  12. Georgina

    VIP: :Silber


    Nach dem Mutterschutz werde ich wieder arbeiten, nix mit Urlaub... ;)
     
  13. Isabel2007

    Isabel2007 Gast

    Das ist allerdings Pech, ich nehme nämlich Urlaub (6 Wochen) und geh erst dann wieder arbeiten (und dachte, ich bin die einzige Rabenmami:rolleyes: ;) )

    Was ist eine Ablöse? Bei Beendigung des Dienstverhältnisses gilt jedenfalls folgendes: § 10 Urlaubsgesetz

    Ansprüche bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses

    § 10. (1) Dem Arbeitnehmer gebührt für das Urlaubsjahr, in dem das
    Arbeitsverhältnis endet, zum Zeitpunkt der Beendigung des
    Arbeitsverhältnisses eine Ersatzleistung als Abgeltung für den der
    Dauer der Dienstzeit in diesem Urlaubsjahr im Verhältnis zum
    gesamten Urlaubsjahr entsprechenden Urlaub. Bereits verbrauchter
    Jahresurlaub ist auf das aliquote Urlaubsausmaß anzurechnen.
    Urlaubsentgelt für einen über das aliquote Ausmaß hinaus
    verbrauchten Jahresurlaub ist nicht rückzuerstatten, außer bei
    Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch
    1. unberechtigten vorzeitigen Austritt oder
    2. verschuldete Entlassung.
    Der Erstattungsbetrag hat dem für den zu viel verbrauchten Urlaub
    zum Zeitpunkt des Urlaubsverbrauchs erhaltenen Urlaubsentgelt zu
    entsprechen.


    Daraus ergibt sich für mich schon, dass das 13. und 14. anteilig anzurechnen sind, schließlich werden diese Bestandteile ja auch im "normalen" Urlaub ausbezahlt, ebenso, wie man die anteiligen Überstunden einmal/Jahr ausgezahlt kommt (zumindest bei meinen bisherigen AGs).

    Wenn das Dienstverhältnis aber weiterbesteht, muss der AG gar nichts auszahlen....
     
  14. Georgina

    VIP: :Silber

    Urlaubsablöse ist arbeitsrechtlich nicht iO (Urlaub ist zur Erholung da). Ich hab mir in meinen PV-Unterlagen angemerkt, dass deswegen auch keine Bestimmung gibt, wie die Ablöse zu berechnen ist.

    Ich denk mir, wenn ich jetzt Urlaub nähme, bekäme ich mein Gehalt (wie jetzt) einschließlich SZ weiterbezahlt. Wenn ich mir den Urlaub auszahlen lasse, dann kann ich ja nicht nochmals SZ kriegen.

    Bei Ausbezahlung offenen Urlaubs bei Beendigung sieht die Sache eh anders aus, weil dadurch das Beschäftigungsverhältnis verlängert wird.
     
  15. Mizi

    Mizi Gast-Teilnehmer/in

    Hallo Isabel,
    meines Wissens nach, darf eine Frau während der Schutzfrist finanziell nicht schlechter gestellt sein, als wenn so noch "aktiv" im Dienst wäre.
    Entweder du bekommst die anteilige Prämie über das Wochengeld von der GKK ausbezahlt oder vom Arbeitgeber.

    Wobei - so wie ich deinen Fall verstanden habe - sehe ich da ohnehin kein Problem:
    Du bekommst bspw. eine jährliche Prämie von 2 Monatsgehältern.
    2006: Vollbeschäftigung = volle Jahresprämie
    2007: 4 Monate aktives DV, 2x8 Wochen Mutterschutz, anschließend Urlaub + aktives DV = ebenfalls volle Jahresprämie. Wenn du nach Mutterschutz Teilzeit beschäftigt bist, dann wird dies in der Prämienhöhe berücksichtigt werden. Ohne die Details deiner Incentiveregelung zu kennen (leistungsbezogen, ergebnisbezogen, ...??)
    Würdest du die anteilige Prämie über die GKK bekommen - müsste dein AG die 16 Wochen rausrechnen oder du würdest die Prämie doppelt bekommen.

    Hoffe es ist einigermaßen verständlich erklärt. Is a bisserl kompliziert.
    Mizi
     
  16. maryland

    maryland Gast-Teilnehmer/in

    Ich glaub das stimmt so wie du es schreibst. Weil du bleibst ja im Dienstverhältnis. Und so wie ich es in meinen Unterlagen gelesen habe, ist es so wie du geschrieben hast arbeitsrechtlich nicht in Ordnung. Bei mir steht dabei: Definition Urlaubsablöse: Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die für den Nichtverbrauch des Urlaubes Gedl oder sonstige vermögenswerte Leistungen des Arbeitgebers vorsehen, sind rechtsunwirksam.
    Es steht dann nur etwas von einer Abfuhr von Lohnsteuer und Sozialversicherung. Ich glaub der Rest ist Auslegungssache, es gibt dafür dann keine Regelung.
     
  17. Isabel2007

    Isabel2007 Gast

    Danke für die Erklärung, mir wird die Prämie spätestens im nächsten Jahr fehlen (sie ist leistungsbezogen nach dem Jahresbruttogehalt und immer im nachhinein), weil mir der MS ja dann nicht in mein Jahresgehalt eingerechnet wird und das sind immerhin 8 + 12 (weil KS) Wochen, insofern bin ich in gewisserweise schlechter gestellt (auch wenn ich deswegen keinen Konkurs anmelden muss;) )
     
  18. Mizi

    Mizi Gast-Teilnehmer/in

    Bin trotzdem der Meinung, wenn du die aliquote Prämie nicht über das Wochengeld bekommen solltest, muss dein AG die 8+12 Wochen fiktiv im nächsten Jahr in deinem Jahresgehalt berücksichtigen.
    Wie gesagt, du darfst während der Schutzfrist finanziell nicht schlechter gestellt werden!

    Muss jetzt zu meiner Yoga-Stunde düsen! :)
    Mizi
     
  19. Isabel2007

    Isabel2007 Gast

    Ok, jetzt ist der Groschen gefallen, zumindest was das Wort "Ablöse" betrifft, und schön langsam kapiere ich auch, worauf Du wirklich hinaus willst: bis zum letzten Tag vor dem MS und ab dem ersten Tag nach dem MS wieder arbeiten und das UG zusätzlich "ablösen" lassen:rolleyes:

    Bei Deinem obigen Post ist aber meiner Meinung nach ein Denkfehler, bei Ausbezahlung des offenen Urlaubes bei Beendigung wird das Dienstverhältnis gerade nicht verlängert , Beispiel: Kündigung am 28.2. zum 31.3. und Du hast 6 Wochen Urlaub offen: das DV ist mit 31.3. zu Ende, die verbleibenden zwei Wochen, die Du nicht mehr nehmen kannst, werden ausbezahlt (samt anteiligen Urlaubs und Weihnachtsgeld). Würdest Du schon im Jänner zum 31.3. kündigen, könntest Du den Urlaub einfach konsumieren, gehst nimmer hin, bist aber trotzdem in einem aufrechten Dienstverhältnis.

    Urlaubauszahlung im bestehenden DV galt sogar mal als "sittenwidrig" (wegen dem Schutzzweck der Norm), wir hatte so einen Fall bei der Arbeitsrechtsprüfung auf der Uni (ist aber schon fast 15 Jahre her:rolleyes: ), insoferne wird sich Dein AG schwer tun, Dir das Geld "legal" im aufrechten DV zu geben...
     
  20. Isabel2007

    Isabel2007 Gast

    Ich werde das mal im Büro anbringen, und bin mir sicher, sie werden nicht begeistert sein:D :D
     

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