1. Reden wir miteinander ...

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Beihilfen, Zuschüsse ect.

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von hasibaby, 26 Juli 2010.

  1. hasibaby

    hasibaby Gast-Teilnehmer/in

    Hallo ihr Lieben!

    Ich beziehe derzeit Kinderbetreuungsgeld (20 M. Variante) und mein Mann ist leider seit 1. Juli 2010 arbeitslos geworden.

    Kann mir jemand von euch sagen ob es irgendwelche Förderungen, Zuschüsse, Beihilfen ect. gibt bzw. wo ich mich erkundigen kann.

    Beim AMS bekommt man nicht wirklich eine Antwort, die wissen angeblich nichts.

    Bitte um eure Hilfe!

    Danke im Voraus für eure Beiträge!
     
  2. supawomen

    supawomen Gast

    man kann bei der krankenkassa einen zuschuß zum kbg beantragen (€ 180,- monatlich)
    solltest du (ihr) aber in den folgenden 7 jahren (?) zuviel verdienen (über 16.000 jährlich, pro person) muss das zurückgezahlt werden - wird auch "darlehen vom staat" genannt.
     
  3. hasibaby

    hasibaby Gast-Teilnehmer/in

    Danke! Werd mich morgen gleich mal erkundigen bei der NÖGKK!

    Kann mir/uns vielleicht noch jemand weiterhelfen?

    Danke!!!!!
     
  4. Ninchen1980

    Ninchen1980 Gast-Teilnehmer/in

    ev. noch Wohnbeihilfe?

    lg Nina
     
  5. Aletheia

    Aletheia Gast-Teilnehmer/in

    Soweit ich weiss wurde das geändert. Jetzt gibts kein zuschuss mehr, sondern nru noch eine beihilfe zum kbg, und der ist nicht zum zurückzahlen. Liegt aber am geb.datum vom kind. Und gibts jetzt auch nru mehr für ein jahr (das alte gabs ja solange wie man kbg kriegt).

    Edit: da ich grad das geb.datum in der sig gesehen hab, da gilt doch ncoh der zuschuss (nämlich für geburten bis 31.12.2009). http://www.help.gv.at/Content.Node/8/Seite.080620.html
    Kann sogar noch 6 Monate rückwirkend bezahlt werden. Würd das aber echt genau anschauen und ausrechnen, nicht dass was zurückzahlen musst.
    Ansonsten kriegt dein mann kein arbeitslosengeld?
    Jedenfalls gibts noch wohnbeihilfe und wenns wirklich so wenig habts, kann man ja noch immer sozialhilfe beantragen, wenn man wenig arbeitslosengeld kriegt wird das da ja auch raufgerechnet.

    Edit2:
    Achja bei sehr niedrigem einkommen gis-befreiung und rezept-gebühren befreiung gibts noch. Und in manchen bundesländern gibts so familienzuschüsse (obwohl die meistens erst nach kbg-bezug gibt).
     
  6. du könntest dir aber auch, da dein mann nun ja sowieso daheim ist, solange er arbeitslos ist, eine geringfügige beschäftigung suchen ;)
    findet man eigentlich recht einfach - samstags beim billa oder spar zB...
     
  7. angel1986

    angel1986 Gast-Teilnehmer/in


    also jetzt bin ich mir unsicher muss man das Zuschuss zu Kbg die man von der Finanzamt bekommt ca. € 181,- zurückzahlen oder nicht? Freundin von mir meint für Geburten ab 1.1.2010 brauchen nicht zurückzahlen??? Eine andere Freundin meint dass man zurückzahlen muss? :confused:
     
  8. Carmen81

    Carmen81 Gast

  9. Aletheia

    Aletheia Gast-Teilnehmer/in

    Steht doch eh alles in meinem post.^^ Und auch in dem link den ich in meinem post reingetan hab.
    Bis 31.12.2009 gibts den zuschuss, der was EVENTUELL zum zurückzahlen ist (also wenn gewisse einkommensgrenzen überschritten werden).

    Ab 1.1.2010 gibts dann nciht mehr den ZUSCHUSS sondern die BEIHILFE zum KBG, der nicht zum zurückzahlen ist.
     
  10. Aletheia

    Aletheia Gast-Teilnehmer/in

    Falsch. Nicht bis zum 1. Geburtstag des Kindes, sondern maximal für ein Jahr.
    Also man könnte zB den Zuschuss beantragen wenns Kind 4 Monate alt ist und kriegts dann bis das Kind 16 Monate alt ist. (Das ganze ist aber am kbg-bezug gebunden, also sobalds kbg auslauft ists auch aus mit der beihilfe).
     
  11. danarose1501

    danarose1501 Gast-Teilnehmer/in

    kann mir jemand eine frage zur wohnbeihilfe beantworten???

    stimmt es, dass man nur eine behilfe für genossenschaft oder gemeindewohnung bekommt?
    und für eine mietwohnung keine wohnbeihilfe erhält!?
     
  12. Wohnbeihilfe -> MA50

    Mietzinsbeihilfe -> Finanzamt (Nur wenn ein Bau saniert wurde und deshalb mehr Miete bezahlen muss)

    Sozialhilfe -> MA40

    Jugendamt -> ab den 1.-3. Lebensjahr gibts auch Familienbeihilfe
     
  13. Carmen81

    Carmen81 Gast

    Stimmt, danke für's korrigieren.....:wave:
     
  14. anroma

    VIP: :Silber

    Darf man beim KBG-neu nur noch geringfügig dazuverdienen?
    Ansonsten wäre ggf. ein Teilzeitjob denkbar?
     
  15. guggi

    guggi Gast

    Oder überhaupt Vollzeit, und das KBG vorläufig den Mann beziehen lassen, wenn das Arbeitslosengeld nicht die Zuverdienstgrenze übersteigt. Man darf 2x wechseln, und Ihr könntet dann die volle Bezugdauer nutzen.
     
  16. angel1986

    angel1986 Gast-Teilnehmer/in

    mein kind ist 6 monate alt kann ich jetzt auch ansuchen?
     
  17. guggi

    guggi Gast

    Worum ansuchen?
     
  18. angel1986

    angel1986 Gast-Teilnehmer/in

    Beihilfe zum KBG die nicht zurückzahlbar ist.
     
  19. guggi

    guggi Gast

    Vermutlich schon, wenn Du die Voraussetzungen erfüllst.
     

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