1. Reden wir miteinander ...

    Liebe(r) Gast, tausche dich mit uns über die Themen aus, die dich gerade beschäftigen. Falls du es aushältst zu erfahren, was Außenstehende darüber denken. ;-)

    Information ausblenden

Beihilfe zum KBG

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von SuesseMaus87, 19 Juli 2011.

  1. SuesseMaus87

    SuesseMaus87 Gast-Teilnehmer/in

    Hallo!

    Weiß jemand, wie das mit der Rückzahlung der Beihilfe zum Kinderbetreuungsgeld abläuft? Bei uns wird es wohl zum zurückzahlen werden, damit hab ich eh von anfang an gerechnet, aber jetzt hab ich das Geld gebraucht und nächtes Jahr kann ich es dann aber gut zurückzahlen. Wie läuft das ab?

    Bzw. steht im Internet:
    Wird auch nur eine der beiden Grenzen um mehr als 15 Prozent überschritten, so ist die gesamte im betreffenden Kalenderjahr bezogene Beihilfe von der Gebietskrankenkasse zurück zu fordern.


    Was ist mit dem vom Vorjahr? Weil bekommen hab ich dieses Jahr nichs bzgl. zurückzahlung und erhalten tue ich es seit September 2010. Es läuft also auch noch bis September, muss ich dann vor Jänner 2012 einen Bescheid für die Rückzahlung erhalten?

    Danke!
     
  2. nw0783

    nw0783 Gast-Teilnehmer/in

    Ich hab heute die Rückzahlung für 2007 erhalten !
     
  3. SuesseMaus87

    SuesseMaus87 Gast-Teilnehmer/in

    ja, aber seit 1.1.2010 gilt was anderes.. da is grundsätzlich nicht zum zurückzahlen, außer ma is zuviel drüber..
     
  4. Coffee80

    Coffee80 Gast-Teilnehmer/in

    Falls ihr über die Grenzen kommt, dann kommt es drauf an wie lange das FA für die Prüfungen braucht, bis wann ihr den Bescheid bekommt ob ihr zurückzahlen müsst oder nicht. Aber wenn du eh schon weißt, dass du darüber sein wirst, dann kannst es ja auch stilllegen lassen.

    2010 ist schon erledigt, da wart ihr ja nicht drüber oder? Das FA geht immer vom Kalenderjahr (aliquot wenns unterm Jahr ist) aus und nicht vom Bezugsjahr.
     
  5. SuesseMaus87

    SuesseMaus87 Gast-Teilnehmer/in

    aufs gesamte jahr 2010 gerechnet, waren wir schon drüber.. ich mit mutterschutzgeld, lg mit verdienst..

    für die 2 monate, die ich es jetzt noch krieg, lass i es a nimmer stilllegen, auf des kommts a nimmer an.. außerdem weck i dann nur vl. schlafenden hunde ;)

    aber sie können dann nur das geld zurückverlangen, welches ich 2011 erhalten habe, versteh ich das richtig? also von jänner bis september? und es wird auch nur der lohn von jänner-september gerechnet? (trotzdem glaub ich drüber) die 16.200 sind ja brutto, oder?


    mir gings ja darum, dass ich das geld jetzt brauche, ab februar aber wieder arbeiten geh, bzw. a sparform ausläuft und i dann is geld fürs zurückzahlen ja hätte, aber jetzt eben die 180 monatlich gebraucht hab..
     
  6. Coffee80

    Coffee80 Gast-Teilnehmer/in

    Nein soll jetzt nicht heißen, dass ihr für 2010 schon aufatmen könnt. Die Krankenkassen arbeiten ja auch oft etwas langsam, also kann eine evtl. Überprüfung vielleicht noch gar nicht stattgefunden haben. Diese erhalten ihre Daten vom FA und da kann es dann wiederum dauern.

    Soviel dazu - (die Krankenkassen arbeiten eben etwas langsam auch *g*) :) sie können also auch vergangene Jahre zurückfordern. Allerdings wenn bis zu 15% darüber nur den Überstiegsbetrag und ab 15% eben alles.
     
  7. SuesseMaus87

    SuesseMaus87 Gast-Teilnehmer/in


    naja, aber weil steht, sie können nur das vom laufenden kalenderjahr zurückverlangen?

    naja, wir werden eh sehen, es kommt wies kommt.. vl. haben ma ja glück und sie prüfen uns ned ;)
     
  8. Coffee80

    Coffee80 Gast-Teilnehmer/in

    Da steht im "betreffenden" nicht im laufenden. Das ist ein Unterschied.
     
  9. SuesseMaus87

    SuesseMaus87 Gast-Teilnehmer/in


    ahhhh - jetzt geht is licht auf, danke :)
     
  10. Coffee80

    Coffee80 Gast-Teilnehmer/in

  11. SuesseMaus87

    SuesseMaus87 Gast-Teilnehmer/in

    danke dir :)

    was 1 wort so ausmacht :D
     
  12. kerstinw22

    kerstinw22 Gast-Teilnehmer/in

    ich kenn mich da leider auch aus- hab von 2007 auch eine Rückforderung bekommen.
    die krankenkasse kann bis zu 5 jahre zurückfordern - ACHTUNG!!!
     

Diese Seite empfehlen

  1. Diese Seite verwendet Cookies. Wenn du dich weiterhin auf dieser Seite aufhältst, akzeptierst du unseren Einsatz von Cookies.
    Information ausblenden
  1. Diese Seite verwendet Cookies. Wenn du dich weiterhin auf dieser Seite aufhältst, akzeptierst du unseren Einsatz von Cookies.
    Information ausblenden