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Bei Geschwindigkeitsüberschreitung oder Fahrfehlverhalten wann kommt Meldung per Post

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Luckymummy, 3 November 2009.

  1. Luckymummy

    Luckymummy Gast-Teilnehmer/in

    Hallo,

    Kennt sich wer aus, wie wird dies gehandhabt
    Bei zu hoher Geschw. oder Fahrfehlverhalten, wann wird man da verständigt, wenn sich jemanden bedroht fühlte,z.b Passant und z.b Anzeige erstattete wie lang dauert so ein Bescheid, oder eine Anonymverfügung?

    Vielen Dank
     
  2. Desmond

    Desmond Gast-Teilnehmer/in

    Jetzt interessiert uns aber brennend, was Du angestellt hast :D
     
  3. Luckymummy

    Luckymummy Gast-Teilnehmer/in

    .......................
    .................
     
  4. psycho-chicken

    psycho-chicken Gast-Teilnehmer/in

    das darf man doch hier nicht schreiben!!!! Pscht!!:mad::D:D;)

    du verleitest durch das öffentliche breittreten einer strabaren handlung andere zum nachahmen, du stellst das gesetzebrechen hier vielleicht als harmlos dar, das fällt unter betrug, fahrlässigkeit, geistesverletzung mit körperlichen folgen, unter meineid, unter bestechung und verleumdung, unter verführung anständiger bürger zum gesetzebrechen, das ist doch unverschämt sowas in einem forum zu posten!!!!:D:D;)

    und überhaupt solltest du dich jetzt lieber ganz arg schämen während du auf die zustellung wartest und mitleid kriegst du hier natürlich ach keines, was glaubst du denn:boes::boes::D. so!
     
  5. psycho-chicken

    psycho-chicken Gast-Teilnehmer/in

    rasant weg fahren kann menschenleben gefährden, halte dir das bitte vor augen ja!
     
  6. Luckymummy

    Luckymummy Gast-Teilnehmer/in

    weiß wer vielleicht etwas`?
    hab nichts schlimmes angestellt :)
     
  7. Luckymummy

    Luckymummy Gast-Teilnehmer/in

    ja wird auch nicht mehr vorkommen!
     
  8. Luckymummy

    Luckymummy Gast-Teilnehmer/in


    Bitte nur Antworten, das Geschwindigkeitsübertretung schlimm ist, weiß ich.
    will nur Antworten wie lang sowas dauert ..
     
  9. psycho-chicken

    psycho-chicken Gast-Teilnehmer/in

    ich hab das aber nicht ernst gemeint jetzt

    also was ich weíß dauert das etwas länger. also mind 3 wochen.
    ich hab die strafen, und ich kann mich an alle 3 erinnern, jedesmal sehr sehr spät bekommen.
    einmal sogar erst nach einem halben jahr. da habe ich einen schreck bekommen, denn es kam eine gerichtliche anordnung von der bh eines anderen bezirkes per einschreiben, in dem moment konnte ich damit aber so gar nichts anfangen:rolleyes: bin mit knapp über 60 in ein radar gefahren wo 50 war.

    wieso wartest du dringend darauf? oder möchtest du gern wissen wie saftig die strafe ausfallen wird (was verständlich ist, denn dann ist man vorbereitet).
     
  10. psycho-chicken

    psycho-chicken Gast-Teilnehmer/in


    ich wollte dich eigentlich nur warnen, was dann möglicherweise für posts kommen könnten...
     
  11. Luckymummy

    Luckymummy Gast-Teilnehmer/in

    :eek:
    danke :)

    wie ist es generell, ist mir gsd noch nie passiert, aber wenn sich passanten bedroht fühlen und anzeige erstatten dann bekommt man schneller bescheid oder?
    man liest halt sehr viel, daß der Führerschein schnell mittlerweile weg ist bei Geschw.überschreitung.
    Zu recht, es gibt echt schlimme Raser, aber wie ist es, wieviel darf man drüber sein ohne daß man FS verliert? generell interessiert es mich sehr, denke mir oft es gibt so viele raser
     
  12. psycho-chicken

    psycho-chicken Gast-Teilnehmer/in

    wer hat dich da angezeigt? gabs zeugen? ein passant kann nämlich nicht einfach so jemanden anzeigen ohne dass die polizei dabei ist. das geht nicht, das könnte ja dann jeder machen.

    mach dir keine sorgen, wenn so dann erhältst du einen eintrag im punktesystem. erst bei 2 eingetragenen punkten musst du dann in die nachschulung. der führerschein ist da nicht so schnell weg. außer du steigst aus, und haust den passanten der sich gestört gefühlt hat, nieder oder du drohst ihm, dann neigst du zu aggressivem verhalten und dann musst du den führerschein abgeben;):D na, ohne spaß jetzt: mach dich nicht so fertig. wie war die situation genau? du bist zu schnell gefahren, wie jemand die straße queren wollte?
     
  13. psycho-chicken

    psycho-chicken Gast-Teilnehmer/in

    anzeige: du wirst vorgeladen und musst eine stellungname abgeben. wenn an der sache nix ist, und nochdazu nicht die polizei dich angezeigt hat, bzw es keine haltbaren fakten gibt, wird die sache meist auf sich beruhen.
     
  14. Luckymummy

    Luckymummy Gast-Teilnehmer/in

    :hug: Danke.
     
  15. Luckymummy

    Luckymummy Gast-Teilnehmer/in

    niemand hat mich angezeigt, hab nur generell nachgedacht ob passanten die einen fußgängerweg überkreuzen und sich bedroht fühlen weil jemand rasant wegfährt, anzeigen können!
     
  16. Sommar

    Sommar Gast-Teilnehmer/in

    Führerscheinentzug ua. bei Überschreitung der höchstzulässigen Geschwindigkeit um mehr als
    40 km/h innerhalb des Ortsgebiets
    50 km/h außerhalb des Ortsgebiets oder
    Überschreitung der Geschwindigkeit von 180 km/h,
    sofern dies mit einem technischen Hilfsmittel festgestellt wurde. :)


    Jep, können sie. Steht dann halt Aussage gegen Aussage.
     
  17. psycho-chicken

    psycho-chicken Gast-Teilnehmer/in

    anzeigen wenn ein auto sich auf einer kreuzung nicht verkehrsgemäß verhält können nicht von zivilpersonen gemacht werden, es sei denn es sind mehrere zeugen vor ort und die polizei wird gerufen.

    das habe ich mir gemerkt das stand damals in der zeitung, als die novelle kam mit den fußgänger schutzwegen. da kann ich als unbeteiligter passant ja jeden anzeigen den ganzen tag, der sich an einer kreuzung nicht richtig verhält.
     
  18. bluegrass

    VIP: :Silber

    Solche Vögel gibt es aber tatsächlich. Am Wolfersberg hat Einer private Radarkontrollen mit anschliessender Anzeige vorgenommen. Zu seinem Glück nicht bei mir.
     
  19. Sommar

    Sommar Gast-Teilnehmer/in

    Meines Wissens nach sind aber die Verwaltungsübertretungen der StVO Offizialdelikte und können auch von Privatpersonen angezeigt werden - ist dann halt eine Frage der Glaubwürdigkeit.
     

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