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Behindertenpass

Dieses Thema im Forum "ZWEITES | Reden wir über ..." wurde erstellt von austrianxparent, 27 Februar 2016.

  1. austrianxparent

    VIP: :Silber

    Grüß euch!

    Habe folgende Frage:

    Uns wurde am 1.Dezember.2015 vom Sozialministeriumservice mitgeteilt das an diesem Tag unser Antrag auf Behindertenpass eingelangt ist.
    Alle Unterlagen liegen bei der Behörde auf und eine ärztliche Untersuchung ist nicht notwendig.

    Es hat aber geheißen das die voraussichtliche Verfahrensdauer 3-4 Monate beträgt.

    Nun wollte ich mal fragen, wann eurer Meinung nach der 4 Monate dann zu Ende sein sollte bezüglich der Verfahrensdauer?

    LG
     
  2. Pegasus

    Pegasus Pferdal auf Abwegen...

    Verfahrensdauer auf WAS? Bis ihr den Pass holen könnt oder wie ist das zu verstehen?
    Falls dem so ist, würde ich davon ausgehen, dass ihr das Dokument irgendwann zwischen Mitte März und Mitte April holen könntet.
    Ich denke, ihr werdet benachrichtigt, wenn der Pass abholbar ist.
     
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  3. Beere

    VIP: :Silber

    Uns wurde der Pass zugeschickt.
    Die Bearbeitungszeit war auch ca. 4 Monate.
    Hast du den Parkausweis auch gleich mitbeantragt?
     
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  4. austrianxparent

    VIP: :Silber

    Also mit Verfahrensdauer meinen die glaube ich alles inkl.
    Also Bearbeitung, Ausstellung und Zusendung.

    Was ich weiß wird der Behindertenpass zugestellt.
    Verfahrensdauer beträgt diese 3-4 Monate, angeblich wegen der hohen Antragsstellung.

    Ich dachte mir, dass der 4.Monat dann Ende März ausgefüllt sein sollte, also bis Ende März sollte mein Ehemann den Behindertenpass bekommen oder nicht?


    Naja, er hat ja seinen linken Fuß verloren wegen seiner Diabetes.
    Bei ihm liegt schon quasi alles auf dem Tisch. Versteh das nicht wieso die die Bearbeitung von seinem Ausweis ned vorziehen können :(

    Wir haben im den Antrag "Unzumutbarkeit der Benützung der Öffis" zwar hineingeschrieben.
    Aber da wir nicht wussten, ob diese Zusatzeintragung genehmigt wird oder nicht, haben wir den Parkausweisantrag nicht mitgeschickt.

    Angeblich kann man ja den Parkausweisantrag erst stellen, wenn man den Behindertenpass mit eben der Zusatzeintragung hat.
     
  5. austrianxparent

    VIP: :Silber

    Also meint ihr nicht das es in unserem Fall bis Ende März ausgestellt werden sollte also das es bis Ende März zu uns nach Hause zugestellt wird?
     
  6. austrianxparent

    VIP: :Silber

    Was ich mich momentan frage:
    Am 16.Februar haben wir dem Sozialamt per Mail eine Anfrage geschickt, wie lange es wohl noch dauern würde
    bis der Behindertenpass ausgestellt ist bzw. wie zugeschickt bekommen.
    Aber bisdato dazu keine Antwort erhalten.
    Jetzt fragen wir uns, ob wir nochmal telefonisch oder per Mail nachfragen sollen.
    Was meint ihr?

    Denn am 1.Februar.2016 hat mein Ehemann mit der Leiterin des Sozialamts telefoniert, da es ein Problem gab ob er nun wirklich eine ärztliche Untersuchung bezüglich des Grades der Behinderung braucht oder nicht.
    Die Leiterin hat sich dann die zugeschickten Unterlagen nochmals angesehen und dann telefonisch mitgeteilt, dass eine Untersuchung nicht mehr notwendig sei und eben alle Unterlagen aufliegen.

    Bis zum heutigen Tag ist aber der Ausweis noch immer nicht bei uns angekommen.
    Eingelangt is ja der Antrag am 1.Dezember.2015 und gesagt wurde das es ungefähr 3-4 Monate dauern wird bis wie den Ausweis bekommen.
     
  7. lina.kurbel

    lina.kurbel Nicht alles, was glänzt, ist Gold.

    Dann sind jetzt also 3 Monate vergangen, die Untergrenze. Ich würde warten, wenn mir gesagt worden wäre, dass alle Unterlagen da sind und man warten muss.
     
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  8. austrianxparent

    VIP: :Silber

    Glaub die Obergrenze von 4 Monaten ist dann Ende März erreicht oder habe ich falsch kalkuliert?

    Hoffe die sind von uns nicht genervt, weil wir am 16.Februar mal per Mail angefragt hatten wie es bezüglich der Ausstellung vom Ausweis aussieht.
     
  9. lina.kurbel

    lina.kurbel Nicht alles, was glänzt, ist Gold.

    Ja, aber jetzt ist eben Anfang März und das ist die Untergrenze der Bearbeitungsfrist.

    Was glaubst du, wie viele Anfragen die täglich bekommen. Die sind sicher generell genervt von Anfragen, aber nicht im Speziellen von eurer. ;)
     
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  10. austrianxparent

    VIP: :Silber

    Aber denkst auch das die Obergrenze, also diese 4 Monate dann Ende März erreicht sein müsste oder?
     
  11. Beere

    VIP: :Silber

    Warum wartet ihr so dringend auf den Pass?
    Ist es nicht egal ob er Anfang, Mitte März kommt oder im April?
    Der meines Sohnes verstaubt die meiste Zeit in der Lade.
     
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  12. austrianxparent

    VIP: :Silber

    Nein leider nicht, da wir mit ziemlicher Sicherheit dann den Zusatzeintrag "Unzumutbarkeit der Benützung Öffentlichler Verkehrsmittel wegen eingeschränkter Mobiliät" hineingeschrieben bekommen (denken wir).
    Weil er ja seinen linken Fuß verloren hat und entweder nur im Rollstuhl sitzen kann oder mit eben einer Prothese halbwegs geht.

    Und da wir ein Auto auf ihn bisdato schon zugelassen haben, können wir uns von der Motor-KFZ-Steuer bei unserem Versicherungsunternehmen befreien lassen.
    Das geht aber erst ab dem Datum, ab dem der Behindertenpass ausgestellt wurde.
    Das ist eigentlich der Hauptgrund, wieso wir den Ausweis so bald wie möglich gern haben würde.
    Da ersparen wir uns an Kfz-Steuer monatlich sehr viel.


    Habe ich recht nun mit der Theorie der 4 Monate, dass dies dann Ende März der Fall sein wird?
     
  13. lina.kurbel

    lina.kurbel Nicht alles, was glänzt, ist Gold.

    Meiner Rechnung nach schon auch.
     
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  14. austrianxparent

    VIP: :Silber

    Hmm, gut zu wissen !

    Dann sollte der Ausweis dann im Regelfall nun im Laufe des März dann bei uns daheim ankommen.
    Da bin ich mal gespannt.


    Weiß jemand wie das ist mit dem Behindertenausweis und dem Erlass der Kfz-Motorsteuer beim Auto?
    Wird einem die Kfz-Steuer erst ab dem Tag erlassen, an dem der Antrag bzw. das Pass bei der Versicherung abgegebn wurden oder ab dem Tag an dem der Behindertenpass ausgestellt wurde.


    Andere Frage noch:
    Mein Ehemann ist ja seit August 2015 invalid. Da wurde er operiert.
    Wir haben erst im Dezember aber mitbekommen das es sowas wie einen Behindertenpass gibt und er sowas erhalten darf.
    Haben ja dann erst am 1.Dezember.2015 den Antrag hingeschickt.

    Wird der Pass dann per Datum seines Invaliditätsbeginns, also August 2015 ausgestellt oder erst ab März 2016 ?
    Würde uns interessieren wie das gehandhabt wird.
     
  15. Pegasus

    Pegasus Pferdal auf Abwegen...

    Ich habe mit Behinderung keine Erfahrung, aber ich würde Dir empfehlen, Dich mit Deinen Fragen an die Behörde zu wenden, die Dir alles genau erklären kann. :)
     
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  16. austrianxparent

    VIP: :Silber

    Naja, Problem ist das wir diese Fragen vor Ausstellung besser nicht fragen sollten, weil sonst wird wahrscheinlich deren Zorn gegenüber uns weil wir so lästig sind umso größer :/

    Gibts vielleicht ein Online Forum oder sowas in der Art für Invalide wo man sich auch erkundigen könnte?
    Weiß jemand was von euch?
    Im Google hab ich auf anhieb nix gefunden.
     
  17. austrianxparent

    VIP: :Silber

    Hab nun auf der Seite des Finanzministeriums eine Info nun gelesen bezüglich dem Beginn der Steuerfreiheit was die Erlassung der Motor-Kfz-Steuer angeht:

    Beginn der Steuerfreiheit
    Die Steuerfreiheit steht ab Überreichung der Abgabenerklärung (Kr 21) zu, und zwar auch dann, wenn der Nachweis der Körperbehinderung nachträglich beigebracht wird. Wird die Abgabenerklärung im Weg der Post überreicht, so ist der grundsätzlich durch den Poststempel nachweisbare Tag der Postaufgabe maßgebend. Geringfügige Zeitdifferenzen zwischen Zulassung eines Kraftfahrzeuges und Überreichung der Abgabenerklärung sind unbeachtlich.

    Bei Überreichung der Abgabenerklärung ohne Nachweis der Körperbehinderung wird die Steuerbefreiung im Zeitpunkt des Nachweises der Körperbehinderung rückwirkend ab Überreichung der Abgabenerklärung wirksam.

    BMF - Kraftfahrzeuge die für Körperbehinderte zugelassen sind und von diesen infolge körperlicher Schädigung zur persönlichen Fortbewegung verwendet werden müssen

    Also demnach verstehe ich es so:
    Egal wann der Behindertenpass ausgestellt ist also bezüglich Ausstellungsdatum des Passes.
    Die Steuerfreiheit gilt quasi erst ab Abgabe des Formulars beim Finanzamt bzw. bei Zusendung des Formulars von unserem Versicherungsunternehmen zum Finanzamt. Stimmts?

    Aber je früher wir den Ausweis nun bekommen, desto besser für uns.


    Wie versteht ihr denn den zweiten Absatz den ich fettgedruckt geschrieben hab? hmm
     
  18. ratzi

    ratzi Gast-Teilnehmer/in

    kennst ihr bizeps?

    www.bizeps.or.at: Beratung - BIZEPS
     
  19. austrianxparent

    VIP: :Silber

    Das is aber in Wien oder, ratziratzi ?
    Oder haben die in anderen Bundesländern bzw. konkret in Oberösterreich auch Außenstellen?

    Was sagt ihr bezüglich dieser Rechtsinfo vom Finanzamt was die Steuerfreiheit von der Motor-Kfz-Steuer angeht?
    --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
    "Beginn der Steuerfreiheit

    Die Steuerfreiheit steht ab Überreichung der Abgabenerklärung (Kr 21) zu, und zwar auch dann, wenn der Nachweis der Körperbehinderung nachträglich beigebracht wird. Wird die Abgabenerklärung im Weg der Post überreicht, so ist der grundsätzlich durch den Poststempel nachweisbare Tag der Postaufgabe maßgebend. Geringfügige Zeitdifferenzen zwischen Zulassung eines Kraftfahrzeuges und Überreichung der Abgabenerklärung sind unbeachtlich.

    Bei Überreichung der Abgabenerklärung ohne Nachweis der Körperbehinderung wird die Steuerbefreiung im Zeitpunkt des Nachweises der Körperbehinderung rückwirkend ab Überreichung der Abgabenerklärung wirksam."
    ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
    Ich interpretiere es so, dass auch wenn mein Ehemann den Behindertenausweis momentan nicht hat, wir das Formular aber jetzt schon beim Finanzamt bzw. beim Versicherungsunternehmen abgegeben und den Ausweis z.b erst Ende des Monats oder irgendwann im April erhalten, können wir den Ausweis dann nachreichen
    und die Steuerfreiheit wird uns dann ab dem Datum berechnet, an dem wir das Formular abgegeben haben.

    Stimmt das?
     
  20. ratzi

    ratzi Gast-Teilnehmer/in

    für oberösterreich gefunden:

    http://www.ooekobv.at/Default.aspx?PageId=6
     
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