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Behindertenparkplatz / falsch parken

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von austrianxparent, 3 Juni 2016.

  1. austrianxparent

    VIP: :Silber

    Grüß euch !

    Möchte mal in die Runde fragen, ob jemand weiß wie man als Besitzer eines Behindertenparkplatz im Bereich der eigenen Wohnadresse anderen Verkehrsteilnehmer bestrafen lassen kann wenn jemand rechtswidrig ohne einem Behindertenparkausweis auf einem Behindertenparkplatz parkt.

    Das es nur die Möglichkeit gibt, in so einem Fall die Polizei zu rufen ist wohl eh selbsterklärend ... hmmm...
    Aber was für verpflichtende oder nicht verpflichtende Möglichkeiten der Bestrafung gibt es dann?
    Wenn man die Polizei in so einem Fall ruft, muss man diese 36 EUR Polizeigebühr dann auch zahlen, weil man die Polizei gerufen hat?
    Weiß jemand was diesbezüglich?


    LG
     
  2. Beere

    VIP: :Silber

    Du rufst 133, die Polizei kommt vorbei, bestraft den Falschparker mittels Zahlschein unter dem Scheibenwischer, ruft das Abschleppunternehmen, die kommen (irgendwann) und schleppen ab. Der Falschparker darf Polizeistrafe und Auslösung am Abschleppplatz zahlen.
    Wenn er kommt bevor der Abschleppwagen da ist, muss er dessen Anfahrt zahlen.

    Wenn es allerdings ein Freund des Polizisten ist, telefoniert er dem Falschparker hinterher und bittet ihn, sein Auto umzustellen.
    So funktioniert es zumindest in Wien.
    Kosten entstehen dir keine, außer die Gebühren für das Aufstellen der Taferln für den Behindertenparkplatz. Dabei schauen, dass es ein Taferl mit dem eigenen Kennzeichen ist (das machen sie in Wien nicht mehr gern), ansonsten darf jedes Behindertenfahrzeug dort parken.
     
    austrianxparent gefällt das.
  3. austrianxparent

    VIP: :Silber

    Aha, okay. Sehr interessant wie das abläuft. Danke für die Info.

    Also ich muss nicht wie z.b bei einem Unfall wenn ich die Polizei extra rufe, 36EUR Gebühr an die Polizei zahlen die ich ja dann von der Gegenversicherung wieder anfordern kann?
    Sowas ist nicht nötig zu zahlen, wenn ich die Polizei wegen eines Falschparkers auf meinem Behindertenparkplatz rufe?

    Meine Ehemann bekommt nämlich vermutlich kommende Woche den Behindertenparkplatz neben dem Wohnblock aber in der Kleinstadt wo wir wohnen hat das Magistrat gesagt das sie das hier nicht mit einem extra Kfz-Kennzeichen Schild nicht machen, also das es nicht üblich sei.
    Deshalb wird der Behindertenparkplatz mehr oder weniger für alle Behinderten dann nutzbar sein aber vorwiegend für ihn weil er ja angesucht hat.


    Wie ist das wegen sem Abschleppen? Muss die Polizei dabn verpflichtend den Abschleppdienst rufen oder kann ich bzw. mein Mann sagen das der Autolenker jetzt mal nur bestraft werden soll (damits er lernt) da es ein Nachbar ist (den ich nicht mag) und wenn er es dann noch immer nicht gecheckt hat, kann man bekm Bestrafen auch Abschleppen hinzufügen.

    Kommt sicher auf den Polizisten drauf an wie er mit sich reden lässt oder?
     
  4. 0xym0r0n

    0xym0r0n Gast-Teilnehmer/in

    Du solltest die Polizeischule besuchen, dann kannst du das selbst beruflich machen und die nicht gemochten Nachbarn so richtig abstrafen!
     
    gaffatape gefällt das.

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