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beglaubigte Kopien für Bewerbung im Ausland

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von littlevenice, 24 Februar 2012.

  1. littlevenice

    littlevenice Gast-Teilnehmer/in

    Hallo!

    Hab eine etwas komplizierte Frage:

    Ich brauche für die Anerkennung meiner Ausbildung im Ausland beglaubigte Kopien meiner Diplome. Wörtlich steht es so in den Regeln für die Anerkennung:

    • The copy of the original must be certified by an organisation, institution or public authority. A copy certified by an individual is not accepted. Nota Bene: There must be an official stamp showing what institution certified.
    • The document has to be translated into English by an authorized translator.
    Soll ich die Diplome jetzt erst übersetzen lassen und dann eine beglaubigte Kopie der Übersetzung und des Originaldiploms anfertigen lassen oder die Übersetzung im Original schicken und das Originaldiplom kopieren und beglaubigen oder muss ich sowohl das Diplom als auch die Beglaubigung der Kopie übersetzen lassen???
    Ist irgendwie verwirrend, weil es nicht ganz klar dasteht... Gibt es da eine übliche Vorgehensweise? Leider habe ich bisher in dem Amt dort niemanden erreicht der sich auskennt und daher dachte ich mir, ich frage einfach mal hier.
    Ich verstehe es irgendwie so, das ich das deutsche Original kopieren soll und diese Kopie dann beglaubigen lassen soll. Zusätzlich brauche ich eine gerichtlich beeidete Übersetzung des Originals.- Und die Übersetzung müsste ich dann im Original schicken, oder?

    LG, littlevenice
     
  2. Andrea1981

    VIP: :Silber

    Also....

    Am besten die Stelle fragen, wohin du die begl. Übersetzung schicken musst, ob sie auch begl. Kopien anerkennen. Ich kenne es im Normalfall so, dass die beglaubigte Übersetzung direkt an das Dokument angeheftet wird. Der begl. Übersetzer fertigt die Übersetzung selbst an, und bestätigt mit seinem Stempel als gerichtlich beeidigter Übersetzer die Richtigkeit der Übersetzung.

    Es kann sein, dass auch noch eine Überbeglaubigung fehlt, dazu muss man zuerst zum Bezirksgericht und danach zum Aussenamt (falls ich mich jetzt nicht sehr täusche).

    LG, Andrea
     
  3. littlevenice

    littlevenice Gast-Teilnehmer/in

    Hallo!
    Danke für Deine Antwort. Ich weiß aber nicht, ob Du mich richtig verstanden hast. Ich meinte damit nicht den Stempel vom Übersetzer, der natürlich gerichtlich beeidet sein muss.- Der bestätigt mit seinem Stempel die Übereinstimmung der Dokumente.- Aber ich schicke ja nicht das Originaldokument weg, sondern eine Kopie und die muss ich auf Echtheit von Notar oder Bezirksgericht beglaubigen lassen.- Ich frag mich einfach welche Reihenfolge eingehalten werden muss, denn das Bezirksgericht bzw. der Notar, der dann die Echtheit der Kopie (nicht die Übereinstimmung zw.Original und Übersetzung!)zum Original bestätigt.- Das macht der aber auf deutsch.- Daher meine Frage, ob diese Beglaubigung der Kopie mitübersetzt werden muss....
    Es geht mir im Grunde um die Reihenfolge:
    Also erst kopieren und beglaubigen (Stempel von Bezirksgericht) und DANN übersetzen (Stempel von Übersetzer, der dann auch gleich die Beglaubigung mitübersetzt)

    oder: erst übersetzen und DANN das kopierte deutsche Original vom Notar beglaubigen lassen (= beglaubigte Kopie) und die Übersetzung (original) dazugeben.

    Liebe Grüße,
    littlevenice
     
  4. Sino

    Sino Gast-Teilnehmer/in

    Ruf bei einem Übersetzer an und frag wegen der Reihenfolge.
     
  5. littlevenice

    littlevenice Gast-Teilnehmer/in

    Mach ich... bzw. hab ich meiner Übersetzerin ein Mail geschrieben und sie gefragt. Mal schauen, was sie sagt...
    LG, littlevenice
     
  6. Andrea1981

    VIP: :Silber

    Ich glaube ersteres. Ansonsten könntest du ja "irgendwas übersetzen lassen".

    Sorry, dass ich es falsch verstanden habe.

    LG, Andrea
     
  7. littlevenice

    littlevenice Gast-Teilnehmer/in

    Meine Übersetzerin hat mir jetzt geschrieben, ich bräuchte die Apostille (bekomme ich in der Magistratsdirektion im Rathaus). Dann lasse ich die Heiratsurkunde beglaubigt kopieren und anschließend übersetzt sie sowohl Apostille als auch Heiratsurkunde als auch Beglaubigungsschreiben.- Wodurch die Kosten sich natürlich erhöhen... Ob das wirklich notwendig ist? Weiß nicht.- Glaub die Dame möcht halt mehr verdienen...
    LG, littlevenice
     
  8. littlevenice

    littlevenice Gast-Teilnehmer/in

    ... vor allem geht es ja in meinem Fall nicht drum zu beweisen, das ich noch aktuell verheiratet bin, sondern es geht rein um den Nameswechsel, weil mein Name in der Promotionsurkunde nicht mein jetziger Name ist...
    LG, littlevenice
     
  9. Andrea1981

    VIP: :Silber

    Ich glaube, sie hat Recht.

    Wenn du dir unsicher bist, frag noch 1 oder 2 andere begl. Übersetzer (hat den Vorteil, du kannst Kosten vergleichen).

    Aber gefühlsmäßig ist es so. (Hab einige Jahre in einer Agentur gearbeitet, bin aber schon mehrere Jahre in Karenz).

    LG, Andrea
     
  10. lilly21

    lilly21 Gast-Teilnehmer/in

    Ich musste mal für eine deutsche Aufnahmeneprüfung ein Zeungis auf der Botschaft zertifizieren lassen. Das war sogar gratis... Ich würde bei der Botschaft des Landes fragen, ob sie sowas machen.
    lg
    lily
     
  11. lonelypapi35

    lonelypapi35 Gast-Teilnehmer/in

    Eine Apostille ist aber nicht explizit gefordert. Eigentlich ist nur gefordert, dass die Institution, die das Original ausstellte, auch die Kopie ausstellt.
    Übersetzung ist klarerweise der letzte Schritt in dem Prozess.
     
  12. littlevenice

    littlevenice Gast-Teilnehmer/in

    ich werd das ganze ohne apostille machen, denn wenn ich die anforderungen wörtlich für mich übersetze, dann brauche ich eigentlich nur eine beglaubigte Kopie vom Original und eine Übersetzung des Dokuments. Sicherheitshalber, lasse ich erst eine beglaubigte Kopie anfertigen und lasse diese dann übersetzen.- Hab am Bezirksgericht angerufen und nachgefragt und die meinten auch, das das so passt.

    LG, littlevenice
     

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