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Befristetes Arbeitsverhältnis??????

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Allegraplatzer, 1 Juni 2008.

  1. Allegraplatzer

    Allegraplatzer Gast-Teilnehmer/in

    hallo

    hätte mal eine frage hab nach einer 1 monatigen probezeit noch 2 monate ein BEFRISTETES arbeitsverhältnis. zu meiner frage kann ich bei meinem befristeten arbeitsverhältnis jederzeit kündigen oder muss ich eine kündigungsfrist einhalten? bekomme ich wenn ich in der probezeit kündige auch mein arbeitslosengeld oder steh ich dann für ein monat?

    danke im voraus
     
  2. morty

    morty Gast-Teilnehmer/in

    nein, bei einem befristeten arbeitsverhältnis ist keine kündigung vorgesehen. dieses endet mit ablauf der frist.
     
  3. Gunter

    Gunter Gast-Teilnehmer/in

    Das ist die übliche Konstruktion um eine 3 monatige "Probezeit" vereinbaren zu können. Ein Monat Probezeit (das gesetzliche Maximum) dann 2 Monate befristet, und dann unbefristet.

    Während der Probezeit kannst Du jederzeit ohne Frist das DV beenden (der AG auch).

    Während des befristeten DV kannst Du nicht kündigen (auch der AG nicht, geht sich in 2 Mo sowieso nicht aus).

    Damit aus dem befristeten DV kein unbefristetes DV wird muss zumindest eine Seite vor dem Ablauf des ersteren eine schriftliche Erklärung abgeben, das DV nicht über die Befristung hinaus aufrecht halten zu wollen. Dabei ist keine gesonderte Frist einzuhalten, d.h. das kann auch am letzten Tag vor dem Beginn des unbefristeten DV erfolgen (brieflich gilt das Datum des Poststempels).

    Das Arbeitslosengeld entfällt für die zurückgelegte Dauer des DV. Arbeitslose wird sowieso nach Tagsätzen abgerechnet. Rückwirkende Inanspruchnahme ist mW nicht möglich, daher solltest Du spätestens am nächsten Tag bei AMS auf der Matte stehen.
     
  4. Nici-06

    Nici-06 Gast-Teilnehmer/in

    Meines Wissens gibt es keine Wartefrist, wenn Du innerhalb der Probezeit kündigst (solange Du noch grundsätzlich Anspruch auf Arbeitslosengeld hast - hängt davon ab, was Du in den letzten 6 Monaten davor gemacht hast). Sollest Du nach der Probezeit ein unbefristetes DV kündigen, dann bist Du 1 Monat lang gesperrt :wave:.

    LG
     

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