1. Reden wir miteinander ...

    Liebe(r) Gast, tausche dich mit uns über die Themen aus, die dich gerade beschäftigen. Falls du es aushältst zu erfahren, was Außenstehende darüber denken. ;-)

    Information ausblenden

Befristete Familienbeihilfe

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Lilli-Aemilia, 15 Februar 2011.

  1. Hat noch jemand einen befristeten Bescheid?

    Meiner war für beide Kinder auf drei Jahre befristet. Nun hab ich einen formlosen Brief geschrieben, dass ich keinen Grund für eine Befristung sehe und um einen unbefristeten gebeten. Und siehe da, keine 14 Tage später kam der erwünschte Bescheid.

    Ich seh dahinter reine Ausländerschikane. So nach dem Motto, mal schauen mit wem mans machen kann.
     
  2. Sonderzeichen

    VIP: :Silber

    sehe ich nicht so. ich finde ganz im gegenteil eine befristung auf DREI JAHRE außerordentlich entgegenkommend.

    denn es ist durchaus realistisch, daß eine binationale familie ihren lebensmittelpunkt in den anderen staat verlegt und auf das gehörige abmelden vergißt – das kommt gar nicht selten vor, daß leute ohne absicht dann weiterhin leistungen beziehen, welche dann recht umständlich zwischenstaatlich verrechnet werden müssen (ggf. über die verwaltungskommission in Brüssel etc.).

    btw.: ich habe gegenüber der zuständigen familienkasse in einem anderen EU-staat sogar JÄHRLICH den nachweis des aktuellen aufenthalts und des gemeinsamen haushalts etc. zu erbringen, daher kann ich deine empörung beim besten willen nicht verstehen.
     
  3. Erstens hat die Gleichstellungskommission festgestellt, dass es nicht ausreicht Ausländer sein, damit die FBH befristet wird.

    Und zweitens war ich nach der Geburt meiner Tochter in Deutschland auf der Familienkasse, weil ich wissen wollt,wer fürs Kindergeld (FBH) zuständig ist. Da meinte er, dass bei Antragsstellung mit ausländischer Geburturkunde immer ein Abgleich gemacht wird und dann geschaut wird, welches Land zuständig ist. Doppelauszahlung quasi ausgeschlossen und daher kann ich wie schon gesagt, eine Befristung nicht verstehen.
     
  4. Sonderzeichen

    VIP: :Silber

    nein, überbezug oder übergenuß ist eben nicht so ohne weiteres automatisch ausgeschlossen.
    wenn – was nicht selten vorkommt – die leute ohne sich gehörig abzumelden wohnsitz in einem anderen staat nehmen, dann kommt genau das zustande.

    ich weiß nicht, welche(s) das (die) bei deiner familie europarechtlich relevante(n) beschäftigungsland (-länder) ist (sind), aber sobald deutschland beteiligt ist, ist die wahrscheinlichkeit, daß ein wurm drin ist, extrem hoch.

    du kannst es mir glauben, denn ich weiß es: österreichische stellen sind überaus konziliant und leisten gerade (ohne pflicht!), wenn deutsche stellen rechtswidrig nicht leisten…
     
  5. Sonderzeichen

    VIP: :Silber


    sollte mir da eine wichtige stellungnahme entgangen sein?
    auf welche Gleichstellungskommission genau beziehst du dich eigentlich? eine inländische österreichische? :confused: eine europäische? :confused:
     
  6. Bei uns gibt es keinen Grund, warum die FBH befristet sein sollte. Ich denke, dass das einfach grundsätzlich bei Ausländern so gemacht wird, ohne den jeweiligen Fall zu prüfen. Und das ärgert mich einfach. Anscheinend gibt es ja wirklich keinen Grund, sonst hätten sie ja nicht die Bezugsdauer wortlos geändert.

    Hier der Link. Das Thema steht etwas weiter unten im Text

    http://www.volksanw.gv.at/aktuelles...-familienbeihilfe-fuer-auslaendische-familien
     
  7. Sonderzeichen

    VIP: :Silber

    danke für den link, jetzt weiß ich, daß keine "gleichstellungskommission" gemeint sein konnte, sondern freilich die Gleichbehandlungskommission gemeint war.

    re grund bzw. besser Anhaltspunkt: grundeigentum in deutschland wäre meines erachtens schon ein anhaltspunkt. oder unternehmensbeteiligung. oder-oder-oder.
     
  8. Grundeigentum hab ich aber nur in Österreich ;)
     
  9. Sonderzeichen

    VIP: :Silber

    aber auch, wenn man im inland grundeigentum hat, kann man seinen lebensmittelpunkt in einen anderen staat verlegen ;)

    woran ich mich wirklich massiv störe: daß du der mündlichen auskunft eines deutschen beamten offenbar mehr traust als einem gem. Art. 18 B-VG mit gründen versehenen österreichischen bescheid. – und daß mich dein mißtrauen gegen österreich irritiert und sogar ärgert, kann ich dir mit aller deutlichkeit sagen, denn ich bin in dtld. aufgewachsen und hab träger hoheitlicher gewalt in meiner deutschen verwandtschaft – und weiß daher recht genau, wie in dtld. der hase läuft.
     
  10. Also ein Paragraph stand bei der Befristung nicht dabei. Ich hab eh ganz höflich gebeten, mir einen unbefristeten auszustellen und dem sind sie nachgegangen. Hätte es einen Grund gegeben, wären sie sicherlich nicht meiner Bitte nachgekommen und ja das ägert mich. Nur weil ich Deutsche bin, heißt das ja nicht gleich, dass ich den österreichischen Staat ausnutzen will. Außerdem beziehe ja nicht mal ich die FBH sondern mein Mann.

    Und zu dem anderen Thema. Der Sachbearbeiter machte auf mich einen kompetenten Eindruck. Ich hatte in dem Moment keinen Anhaltspunkt an seinen Aussagen zu zweifeln. Wenn du mir nun was anderes sagst, kann ich auch nichts anderes tun, als dir blind zu glauben.
     
  11. kiwi-crush

    VIP: :Silber

    Also ich denke auch, dass es erstmal überprüft wird. Habe das bei meinen Eltern gesehen, die für meinen kleinen Bruder eine ewige Rennerei hatten deswegen und D. ist einfach nicht in die Pötte gekommen eine "Abmeldebescheinigung" fürs Kindergeld zu schicken. Solange gab es von dort und hier auch nichts. Allerdings wurde es sofort nachgezahlt, als dann endlich alles da war!!

    ---
    Wir selber haben auch eine Befristung, allerdings 2 Jahre...
     
  12. Spriggan

    Spriggan Gast

    Die FBH-Bescheide für meine zwei Zwerge sind auch befristet (bin Deutsche). Eine Schikane sehe ich da jetzt nicht hinter. Kann ja doch vorkommen, dass sich in der Familiensituation was ändert?

    Mir wurscht. Ich krieg einen Fragebogen zugeschickt, mach ein Kreuzchen bei "hat sich nix geändert" und schick den Wisch wieder zurück. Fertig. Für mich kein Aufwand und ich glaube kaum, dass da ein Beamter hämisch grinsend hinter seinem Schreibtisch sitzt, sich die Hände reibt und meint "Prima, wieder einer Ausländerin Arbeit bereitet". Die Mehrarbeit liegt da doch wohl eher beim Finanzamt. Wenn die meinen, dass sie sich den zusätzlichen Papierkram unbedingt antun müssen... ;)
     
  13. Ich glaub auch nicht, dass da ein Beamter hämisch sitzt ;) Ich find es nur fragwürdig, dass alle über einen Kamm geschert werden und pauschal eine Befristung ausgestellt wird.
    Meine Kinder sind Österreicher, mein Mann ist Österreich, wir haben hier ein Eigenheim und mein Mann arbeitet. Klar, ist die die Wahrscheinlichkeit höher, dass ich als Deutsche zurückkehre nach Deutschland. Letztendlich gibt es aber auch genug Österreicher, die auswandern. Wenn man also angst hat, dass eine Familie bis zum vollendeten 18. Lebensjahr der Kinder das Land verlassen könnte, dann sollten sie es für alle befristen und sich nicht einfache Konselationen heraussuchen. Das sehe ich als Betroffene eben so.
     
  14. Lovely

    Lovely Gast-Teilnehmer/in

    Woher wisst ihr, dass die FBH befristet ist? Bekommen alle Ausländer eine befristete FBH oder ist das noch irgendwie geregelt?
     
  15. Sensation

    Sensation Gast-Teilnehmer/in

    du bekommst ja ein schreiben wenn die fbh bewilligt wurde, da steht drin bis wann du sie kriegst.

    Ob alle ausländer das befristet bekommen weiss ich nicht.

    Meine eltern sind österr.staatsb., ich bin österr.staatsb. Ebenso meine kinder. Trotzdem habe ich bei kind nr. 2 eine befristung bekommen, weil mein mann ausländer ist.

    Beim finanzamt wurde mir gesagt, sie müssen ja kontrollieren ob das kind noch in österreich ist...
     
  16. Sensation

    Sensation Gast-Teilnehmer/in

    ich seh es ebenso wie lillie aemelia, entweder für alle oder gar nicht. Denn wer sagt einem denn das österr. Eltern nicht auswandern?!
     
  17. Lovely

    Lovely Gast-Teilnehmer/in

    Danke Dir, hab gerade nachgesehen! Bin Deutsche, aber in Ö geboren und aufgewachsen, ich bekomm die FBH bis 2028. Könnte ja auch auswandern...
     
  18. Caimano

    Caimano Gast-Teilnehmer/in

    Es geht noch besser

    Ich bin auch mit dem Problem konfrontiert. Nur jetzt kommts: ich bin österreichischer Staatsbürger, meine drei Söhne auch. Nur meine Frau - die nicht mal Bezieherin der Familienbeihilfe ist (um genau diese Probleme zu vermeiden) ist Ukrainerin.

    Dank dieses Threads bin ich auf die Aussendung der Volksanwaltschaft gestoßen - ich werde berichten wie es weitergeht.

    Werner
     
  19. muell23

    muell23 Gast

    Ich wusste gar nicht, dass es unbefristete FBH Bescheide gibt.

    Ich bin ganz sicher Österreicherin - hab auch weder in einem anderen EU Land gearbeitet oder gewohnt, mein Sohn auch und dennoch bekam ich immer einen Bescheid für 6 Jahre ausgestellt.

    Hat mich eher nicht interessiert. Wichtig ist doch, dass man seine Mittel erhält, nicht wie lang so ein Wisch gilt.
     
  20. lui

    lui Gast-Teilnehmer/in

    also noch ein fall für die statistik: bin deutsche, der vater kinder auch und beide kids haben die FBH jeweils kurz nach der geburt ich glaube für mindestens 18 jahre genehmigt bekommen lt. bescheid. ungefragt quasi.. hm. statistischer aussreisser offensichtlich.
     

Diese Seite empfehlen

  1. Diese Seite verwendet Cookies. Wenn du dich weiterhin auf dieser Seite aufhältst, akzeptierst du unseren Einsatz von Cookies.
    Information ausblenden
  1. Diese Seite verwendet Cookies. Wenn du dich weiterhin auf dieser Seite aufhältst, akzeptierst du unseren Einsatz von Cookies.
    Information ausblenden