1. Reden wir miteinander ...

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Bedeuten Grenzen bei der Meinungsfreiheit noch Meinungsfreiheit?

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von no-mercy, 5 Oktober 2010.

  1. no-mercy

    no-mercy Fulgurator

    [ame]http://derstandard.at/1285199979420/Gesetze-gegen-Hetze-Die-Grenzen-der-Meinungsfreiheit[/ame]
    Der Standardartikel hat mich zum Nachdenken gebracht.


    Kann man noch von Meinungsfreiheit sprechen, wenn Punkte explizit ausgenommen und unter Strafe gestellt sind? Ist das nicht nur mehr ein Meinungsrahmen, der von den gerade an der Macht befindlichen vorgegeben wird?

    Oder:

    Muss man die Bevölkerung vor Aufwieglern schützen, weil sie nicht im Stande sind die Fakten zu prüfen und sich selbst eine Meinung zu bilden, sondern manipulierbar und deshalb schutzlos Agitatoren ausgeliefert sind?
     
  2. Alex3

    VIP: :Silber

    Ich bin definitiv gegen Grenzen der Meinungsfreiheit in alle Richtungen.

    "Die Freiheit des einen endet dort, wo die des Nächsten beginnt" ist mein Leitspruch in allen Lebenslagen.

    Und Meinungsäußerung schränkt niemanden ein...
     
  3. Flo6666

    Flo6666 Gast-Teilnehmer/in

    ich würde sagen leider trifft beides zu...

    trotzdem bin ich auf seite der meinungfreiheit.
     
  4. no-mercy

    no-mercy Fulgurator

    Das heisst wir müssten auch die jetzigen Gesetze ändern.
     
  5. Alex3

    VIP: :Silber

    Genaugenommen ja...
     
  6. Matthias

    Matthias Gast-Teilnehmer/in

    Wenn ich daran denke wieviele mir hier das schreiben verbieten wollen, weil ich Piefke bin und/oder ich ihnen nicht passe...
     
  7. Ellen.Ripley

    Ellen.Ripley Gast-Teilnehmer/in

    Ich sehe auch die Freiheit der Meinungsäußerung durch die Freiheit der anderen begrenzt, aber es ist eine vom Meinungsäußerer aus gehend zu berücksichtigende Begrenzung, eine, die der Humanismus gebietet.

    Das meinst aber jetzt nicht ernst!!!???:eek:

    Welche Idioten berufen sich auf sowas?
     
  8. no-mercy

    no-mercy Fulgurator

    Tja, wie stehst du denn zur Aufhebung des Verbotsgesetzes und des Verhetzungsparagraphen in Ö und D?
     
  9. -Fleur-

    -Fleur- a Mensch möcht i bleibn
    VIP: :Silber

    Verzwicktes Thema - mir ist ein Fall bekannt - wo der Autor einer Buchbesprechung (das Buch gibt es ganz normal und legal im Handel zu kaufen) in einer Zeitung - aufgrund des Verbotsgesetzes verurteilt wurde.
    Aber nur er - nicht der Herausgeber - nicht der Redakteur....:confused:

    -Fleur-
     
  10. paprika

    paprika Gast-Teilnehmer/in

    Ich bin genau dann für eine Einschränkung der Meinungsfreiheit, wenn durch die Meinungsäußerung andere Freiheiten gefährdet sind.

    Das Verbotsgesetz find ich genau gut so wie es ist.
     
  11. -Fleur-

    -Fleur- a Mensch möcht i bleibn
    VIP: :Silber

    Ich finde es nicht gut - wenn man für eine Empfehlung ein Buch zu lesen - unbescholtenerweise 1 Jahr auf 3 Jahre bekommt.

    -Fleur-
     
  12. no-mercy

    no-mercy Fulgurator

    da bin ich genau bei Alex3

    Wenn ich sage, dass ich für Lynchjustiz bin, ist das selbstverständlich straffrei, weil ich niemandes Freiheiten einschränke, oder gefährde ich da deiner Meinung nach schon Freiheiten?

    Wie kann ich überhaupt durch eine Meinungsäußerung andere Freiheiten gefährden?
     
  13. paprika

    paprika Gast-Teilnehmer/in

    Aufruf zu Ächtung bestimmter Bevölkerungsgruppen? Aufruf zu Straftaten, Intoleranz?
     
  14. paprika

    paprika Gast-Teilnehmer/in

    Ich finde, es hat auch eine Signalwirkung im Sinne des Schutzes von z.B. demokratischen Werten, zu sagen, derartige Inhalte wollen wir nicht verbreitet wissen.
     
  15. -Fleur-

    -Fleur- a Mensch möcht i bleibn
    VIP: :Silber

    Man darf eine Meinung haben - aber sich nicht damit identifizieren .....

    -Fleur-
     
  16. -Fleur-

    -Fleur- a Mensch möcht i bleibn
    VIP: :Silber

    Ein Buch zu schreiben, zu verlegen und zu verkaufen ist i.O - es zu empfehlen widerspricht aber den demokratischen Werten ?

    -Fleur-
     
  17. no-mercy

    no-mercy Fulgurator

    Bitte nicht vermischen.

    Aufruf zur Ächtung? Das fällt sehr entweder unter Aufruf zu Straftaten oder es ist Meinungsäusserung.
    z.B. Jeder darf gerne sagen, dass kein Wiener mit Burgenländern mehr reden soll. Was ist da dabei? Das muss doch jeder selbst entscheiden ob er es tatsächlich macht oder als Schwachsinn einstuft.

    Aufruf zu Straftaten ist durch andere Paragrafen eindeutig geregelt und würde auch klar gegen Freiheiten anderer Unversehrtheit etc.) verstossen.

    Intoleranz ist nur eine Meinung, die einer anderen zuwider läuft. Wer definiert, was die "Staatsmeinung" zu sein hat? Welche Abweichung von der offiziellen Meinung gilt als intolerant?
    Sehr gefährlich!
     

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