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Bebauungsplan: o, k Bauweise ... will heissen?!??

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von minkimum, 23 Oktober 2009.

  1. minkimum

    minkimum Gast-Teilnehmer/in

    In unserem Bebauungsplan steht:
    o, k
    also offen, gekuppelt.
    So - was gilt jetzt in unserer Gasse? Beides? Kann man sich das aussuchen?

    Heisst es, wenn gekuppelt gilt/auch geht, dann ist die 3m-Grenze seitlich nicht einzuhalten? Grübel ... Muss der Nachbar befragt werden, ob er mit Bebauung bis zur Grundstücksgrenze einverstanden ist, wenn steht
    o, k? Wie ist das in einer bestehenden Siedlung?
    Kann man dann von offen auf gekuppelt umbauen?

    Fragen über Fragen u. keine Ahnung :eek:.
     
  2. immerdiese

    immerdiese Gast-Teilnehmer/in

    steht das Nachbarhaus direkt an der Grundstücksgrenze, darfst du an diesder Seite ebenfalls bis an die Grundstücksgrenze ran. Hast du auf der anderen Seite zB einen noch nicht bebauten Grund, kannst du den Grundbesitzer fragen, ob du an dieser Seite bis an die Grenze rankannst (gekuppelte Bauweise), wenn ja, hast du Glück, wenn er nein sagt, musst du die 3 Mter einhalten.

    Weiters kann auch ein größerer Abstand von Vorne (zB Vorgarten 6 Meter) vorgeschrieben sein oder das Anbauen an eine Baufluchtlinie.

    lg

    immerdiese
     
  3. minkimum

    minkimum Gast-Teilnehmer/in

    Das Nachbarhaus steht an der anderen Grundstücksgrenze ...
    Unser Haus steht 3 m von seiner Grenze entfernt.
    Zwischen unserem Haus und der Grundstücksgrenze steht unsere Garage,
    ohne Abstand.

    Aber die Garage ist, soweit ich weiss, eine Ausnahme da kein Wohnraum, stimmt das?

    Das hiesse nach Deiner Erklärung, dass wir Pech haben, weil sein Haus auf der anderen Grundstücksgrenze steht? Und, dass wir demzufolge über unserer Garage KEINEN Wohnraum schaffen können? :(

    Vorne sind 3 m Pflicht, die haben wir eingehalten.

    Aber Achtung: wir sind nicht in W sondern in NÖ, ich denke da gilt eine andere Bebauungsordnung oder nicht?
     
  4. Bob-the-B

    Bob-the-B Gast

    Dachboden kannst machen und den dann als Lager nützen
     
  5. minkimum

    minkimum Gast-Teilnehmer/in

    Okay, naja ist ja auch was Wert :weisswerd:. Dann brauchen wir wenigstens keine Gartenhütte ... .
    Ne Spass beiseite, Platz kann man immer brauchen und es gibt ja noch andere Möglichkeiten.
     
  6. Bob-the-B

    Bob-the-B Gast

    Falls das nicht verständlich war :rolleyes: über der Garage kann man zwar keinen Wohnraum machen aber einen Dachboden - bei uns ist der auf selben höhe wie der 1. Stock und somit ein Lagerraum
     
  7. minkimum

    minkimum Gast-Teilnehmer/in

    Doch, doch ich hab schon verstanden :) ... :cool:.
    Danke nochmals f.d. Info, Bob-The-B :)

    Gibt's von Euch eigentlich Hauspläne ... gleich die Suchfunktion fragen muss.
     
  8. Rabenmutter1

    Rabenmutter1 Gast-Teilnehmer/in

    Der Vollständigkeit halber muss ich noch mitsenfen:

    In Wien ist es so, dass, wenn bereits ein Nachbar gekuppelt gebaut hat, man eigentlich auch an ebendieses Haus kuppeln muss, es sei denn, die für das Ortsbild zuständige MA (fragts mich bitte nicht die Nummer) gibt ihren Segen für was anderes. Ist in einigen Gebieten echt nur eine Formsache - aber nicht überall.
     
  9. minkimum

    minkimum Gast-Teilnehmer/in

    Danke! Ich habs in der Zwischenzeit eh schon eroiert - kuppeln geht bei uns nicht. Also generell schon, aber unser Nachbar hat schon gekuppelt - auf die andere Nachbarsseite. Dh wir müssen offen bauen. Wir haben eh schon andere Ideen g*.
     

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