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Bauverhandlung - wer muss informiert werden?

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von melody, 20 Juni 2011.

  1. melody

    melody Gast-Teilnehmer/in

    Hallo!

    Wer muss informiert werden? Die direkten Nachbarn oder auch die über der Strasse? Auch wieder Behörden, Energieverband,.....usw?
     
  2. Myon

    Myon Gast-Teilnehmer/in

    Also bei uns macht das alles die Hausfirma, ihr baut ja auch Holzriegel wenn ich mich recht erinnere. Aber soweit ich weiß alle Grundstücken rund um dich. Auch über der Strasse.
     
  3. Maxpaps

    Maxpaps Gast-Teilnehmer/in

    Auswendig weiss ich es nicht, aber es war ein ganzer Haufen (direkte Nachbarn, Bezirksvorstehung, ...), und auch die Nachbarn von gegenüber der Strasse.
     
  4. melody

    melody Gast-Teilnehmer/in

    Ok, dann eh auch genau wie bei dem Antrag auf Umwidmung.
     
  5. MCPNE

    MCPNE Gast-Teilnehmer/in

    Auf der Gemeinde nachfragen ;)
     
  6. Maria001

    Maria001 Gast-Teilnehmer/in

    des macht eh die gemeinde
     
  7. Isebell

    Isebell Gast-Teilnehmer/in

    Du beantragst auf d gemeinde die baubewilligung, alles andere macht die gemeinde
     
  8. sulnicki

    sulnicki Gast-Teilnehmer/in

    du musst niemanden selbst informieren, das macht die gemeinde.
     
  9. inkale

    inkale Gast-Teilnehmer/in

    Klar macht das die Gemeinde, aber es kann auch von Vorteil sein, wenn man die Nachbarn rechtzeitig darauf ansprechen kann, dass ein Schrieb von der Gemeinde ins Haus kommen wird.
    Und manchmal ergibt sich dann auch das eine odere andere Gespräch, das schon im Vorfeld hilft Mißverständnisse oder Bedenken aus den Weg zu räumen.

    Bei uns waren auch die "angrenzenden" Nachbarn gegenüber der Straße betroffen.
     
  10. linz81

    linz81 Gast

    Bei uns waren (unabhängig ob eine Straße dazwischen ist) alle Nachbargrundstrücke in einer Entfernung von 10 m betroffen.
     
  11. Milkyway

    Milkyway Gast-Teilnehmer/in

    da gibt es einen bestimmten Radius rund um dein Grundstück, bei uns waren das 13 m, wenn ich mich recht erinnere!
    Und jeder der in dieser 13 m Grenze ist, wird informiert!

    LG
     
  12. melody

    melody Gast-Teilnehmer/in

    Ja sicher macht das die Gemeinde, aber ich wollte halt einfach nur im Vorfeld wissen, wie das ist. Bzw. wer da informiert wird.
     
  13. CorinnaundClara

    CorinnaundClara Gast-Teilnehmer/in

    Also wir hatten keine Bauverhandlung, wir hatten alle unterschriften der Angrenzenden Eigentümer am Einreichplan unterschreiben lassen und konnten so um ein beschleunigtes verfahren ansuchen
     
  14. Sommar

    Sommar Gast-Teilnehmer/in

    Siehe § 31 Oö. Bauordnung:

    (1) Nachbarn sind

    1.
    bei Wohngebäuden einschließlich der zugehörigen Stellplätze für Kraftfahrzeuge sowie der allenfalls vorgeschriebenen Neben- und Gemeinschaftsanlagen: die Eigentümer oder Eigentümerinnen und Miteigentümer oder Miteigentümerinnen der Grundstücke, die vom zu bebauenden Grundstück höchstens zehn Meter entfernt sind;

    2.
    bei allen anderen Bauvorhaben sowie für die Nachbarrechte im Sinn des Abs. 5: die Eigentümer oder Eigentümerinnen und Miteigentümer oder Miteigentümerinnen der Grundstücke, die vom zu bebauenden Grundstück höchstens 50 Meter entfernt sind.

    Die Stellung als Nachbar besteht jedoch jeweils nur unter der Voraussetzung, dass diese Eigentümer oder Eigentümerinnen und Miteigentümer oder Miteigentümerinnen durch das Bauvorhaben voraussichtlich in ihren subjektiven Rechten beeinträchtigt werden können. Personen, denen ein Baurecht zusteht, sind Grundeigentümern oder Grundeigentümerinnen gleichgestellt.

    LG
     
  15. LittleLaura

    LittleLaura Gast-Teilnehmer/in

    normalerweise macht das die Gemeinde? zumindest bei uns ist es so. :wave:
     
  16. Isebell

    Isebell Gast-Teilnehmer/in

    Ein beschleunigtes verfahren ist seit einigen jahren sowieso vorgeschrieben, dh dass grundsätzlich bei solchen bauvorhaben keine bauverhandlung mehr stattfindet.
     
  17. melody

    melody Gast-Teilnehmer/in

    @Isebel: echt?? Muss ich dann alle Unterschriften besorgen oder wie?
     
  18. Maxpaps

    Maxpaps Gast-Teilnehmer/in

    Bei uns war es ein ganz normales Einreichverfahren.
     
  19. Isebell

    Isebell Gast-Teilnehmer/in

    nein, wir haben nur eingereicht und dann die baubewilligung bekommen, war nur schriftlich, ohne verhandlung. ich bin aber nicht sicher, ob das vielleicht nur für nö gilt, bei gelegenheit schau ich im gesetz. du brauchst jedenfalls keine unterschriften, außer du willst etwas beschleunigen. grundsätzlich können die nachbarn eh nichts gegen dein bauvorhaben tun, wenn dein häuschen gesetzmäßig gebaut wird.
     
  20. Milkyway

    Milkyway Gast-Teilnehmer/in

    also wir hatten gerade Einreichverfahren in Pottendorf, dort ist es so, die Gemeinde macht alles, schickt dann an die Anrainer, wenn sich einer "beschwert" kommt es zu einer normalen Bauverhandlung, hatten ab EInreichzeitpunkt binnen 3 Wochen unseren positiven Bescheid, haben aber davor schon sehr stark mit der Gemeinde kommuniziert (mussten 2x einreichen, beim ersten Mal fanden sie 5 Minuten vor dem unterschreiben eine Gasleitung auf unserem Grund :eek: - daher mussten wir umplanen)
    Beide Male war der Plan schon vorab abgeklärt, ob dass alles so passen würde, wegen Traufenhöhe etc.

    Hab grad nach gesehen, es waren 14 m Radius!

    lg
     

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