1. Reden wir miteinander ...

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Baustellenkoordinator durch Fertighausfirma oder Bauherren?

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von 1derful4u, 14 Dezember 2007.

  1. 1derful4u

    1derful4u Gast-Teilnehmer/in

    Wir haben heute von unserer Fertighausfirma ein Schreiben erhalten, dass der Bauherr gemäß §2 Bauarbeitenkoordinationsgesetz verpflichtet ist einen Planungskoordinator und einen Baustellenkoordinator zu bestellen. Wir sind nun etwas verwundert, da die Auftragssvergabe an die Fertighausfirma von der Baustelleneinrichtung über den Keller bis zum belagsfertigen Haus lautet und wir nicht ganz nachvollziehen können, warum wir für die Koordination zuständig sein sollen.

    Bevor ich nun ordentlich Protest einlege, wollte ich mich vorab erkundigen, wie das bei euch so geregelt war und was es mit diesem Gesetz auf sich hat. Hat jemand Ideen?

    Danke, Mike:confused:
     
  2. Ha-lo

    Ha-lo Gast-Teilnehmer/in

    Hallo Mike,
    hier kannst Du das BauKG finden:
    http://www.ris.bka.gv.at/bundesrecht/
    gib im Feld Kurztitel/Abkürzungen den Suchbegriff'BauKG' ein,
    dann findest Du den Gesetzestext dazu.


    Ich nehme mal an, gemeint war ... gemäß §1 Abs.2:

    § 1. (1) Dieses Bundesgesetz soll Sicherheit und Gesundheitsschutz
    der Arbeitnehmer auf Baustellen durch die Koordinierung bei der
    Vorbereitung und Durchführung von Bauarbeiten gewährleisten.
    (2) Dieses Bundesgesetz gilt für alle Baustellen, auf denen
    Arbeitnehmer beschäftigt werden.

    denn in §2 sind nur die Begriffsbestimmungen zu finden.

    In diesem Gesetz geht es um Sicherheits- und Gesundheitsschutz für Arbeitnehmer;
    wir konnten auch nicht restlos klären, ob tatsächlich der Bauherr die Auflagen gem. BauKG erfüllen muss, wenn er an nur 1 Generalunternehmer vergibt.
    Vielleicht gibt es ja im Forum Juristen die diese Frage besser beantworten können.
    Würde mich auch interessieren. Ich weiß nur dass das BauKG relativ 'jung' ist.
    LG:wave:
     
  3. schnauziii

    schnauziii Gast

    bei uns ist jemand von der baufirma auch bauführer. habe niemanden extra beauftragt. :wave:
     
  4. Bezi24

    Bezi24 Gast-Teilnehmer/in

    Hi,
    wir müssen auch einen Baukoordinator stellen. Könnten auch einen über die Baufirma haben, aber der kostet dann Länge mal Breite.

    LG
     
  5. lilai

    lilai Gast

    Bauführer ist ungleich Baukoordinator.

    Kurz zusammegefasst, was ich in einer meiner Broschüren übers Bauen gefunden hab:

    • Baukoordinator ist seit 1. Juli 1999 Pflicht, sobald unterschiedliche Handwerker tätig werden.
    • Die gilt auch schon wenn du zB deine Wohnung renovieren lässt, also unabhängig von der Größe des Bauvorhabens (also auch wenn du ausmalen lässt und dann einen neuen Boden verlegst)
    • Mit einer Strafe von 150 - 7000€ ist zu rechnen, im Wiederholungsfalle 14.000€, wenn man der Vorschrift nicht nachkommt.
    • Ab einer Bautätigkeit von 500 Personentagen müssen alle Arbeiten genau schriftlich dokumentiert werden
    • Kosten: ca 2% der Bausumme, also gut 4000€ für ein ganzes Haus

    Ist bei manchen Fertighausfirmen inkludiert in der Leistung, aber nicht Pflicht es zu inkludieren (laut Fertighausverband). Ein Bauführer ist im Preis eines Fertighauses inkludiert, aber wie vorher gesagt, das ist was anderes. Es kann zwar die selbe Person sein, muss aber nicht.
     
  6. schnauziii

    schnauziii Gast

    das hab ich soeben dazu gefunden. und zwar auf dieser seite: http://www.buw.at/bw/buw.nsf/Menue/13.5.6?OpenDocument


    “Baukoordinator

    Die Umsetzung der EU-Baustellenrichtlinie durch das Bauarbeitenkoordinationsgesetz gilt nicht nur für Großbaustellen, sondern betrifft auch private Hausbauer und Sanierer. Durch den Baukoordinator sollen die Arbeitsbedingungen für alle am Bau Beschäftigten verbessert und die Unfallzahlen gesenkt werden. Das gilt auch dann, wenn einer der “Beauftragten” Sie selbst sind, sprich, wenn Sie einen Gutteil der Arbeiten in Eigenregie erstellen.

    Nur wenn bei hintereinander ausgeführten Arbeiten keine gegenseitige Beeinflussung im Bereich von Sicherheit und Gesundheitsschutz gegeben ist, entfällt die Koordinationspflicht.“



    bei unserer baustelle ist keine gegenseitige beeinflussung von sicherheit und gesundheitsschutz gegeben somit enfällt diese koordinationspflicht wie ich das verstehe. ich koordiniere quasi das sich keiner im weg steht.
     

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