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Bausparer von ABV ( Volksbank ) - bitte nur Hilfe wenn sich jemand wirklich auskennt!

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von zuckerschnecke2, 28 April 2009.

  1. zuckerschnecke2

    zuckerschnecke2 Gast-Teilnehmer/in

    Hallo,

    Wer kennt sich aus und hat das gleiche vor kurzem bzw. schon länger her gemacht?

    Wir MÜSSEN leider vorzeitig unseren Bausparer kündigen, wie läuft das ab? Mit wieviel Abzug müssen wir rechnen? Wie wird das berechnet? Wie lange müssen wir auf eine Auszahlung warten?
    Laufen tut der Bausparer noch 3 Jahre und 8 Monate.

    Unsere Betreuerin ist seit einer Woche weder telefonisch noch per mail erreichbar, es wäre aber wichtig und auch dringend.
     
  2. lexl

    lexl Gast-Teilnehmer/in

    Anbei ein Auszug der Bedingungen ABV:

    § 8 Kündigung [FONT=GI16,G I]- (1) Der Bausparer kann den Bausparvertrag jeder-zeit schriftlich kündigen. Die ABV ist nur unter bestimmten Voraus-setzungen (§§ 4,32) zur Kündigung berechtigt.
    (2) Die Rückzahlung des Bausparguthabens zuzüglich Zinsen undabzüglich des Verwaltungskostenbeitrages sowie weiterer Kosten-beiträge (§ 27) erfolgt in der Regel 2 Wochen nach Kündigung. So-fern die flüssigen Mittel nicht ausreichen, werden die Bausparguthaben in der Reihenfolge der Kündigungen nach Maßgabe der verfügbaren Mittel zurückgezahlt.
    (3) Es steht der ABV frei, Bausparern, die sich in einer vorübergehenden Notlage befinden, Teile ihres Bausparguthabens ohne Kündigung zurückzuzahlen. Diese Möglichkeit besteht auch ohne Nachweis einer vorübergehenden Notlage, wenn seit dem Abschluss des Bausparvertrages mindestens 6 Jahre vergangen sind. In jedem Fall muss die Bewertungszahl (§ 15) aliquot dem rückgezahlten Guthabensteil zum Gesamtguthaben herabgesetzt werden.
    (4) Bei Kündigung des Bausparvertrages infolge Ablebens des Bau-sparers entfällt die Anrechnung des Verwaltungskostenbeitrages,wenn das Verfügungsrecht laut Beschluss des Verlassenschaftsge-richtes dem Ehegatten, den Kindern oder den Eltern des Verstorbe-nen eingeräumt worden ist.
    (5) Ist im Falle der Kündigung des Bausparvertrages das Bauspar-guthaben geringer als 0,5 % der Vertragssumme, ermäßigt sich der gemäß § 7 zu berechnende Verwaltungskostenbeitrag auf das vorhandene Bausparguthaben.

    Ich würd aber einfach bei der ABV selbst anrufen, brauchst ja nicht deinen Betreuer!
    [/FONT]
     
  3. MatsBM

    MatsBM Gast

    Danke lexl!

    Schau in den nachfolgenden Link, dort sind die Geschäftstellen der ABV.

    Ich denke dass für Kärnten die Grazer Geschäftstelle zuständig ist, bin mir allerdings nicht sicher.

    http://www.abv.at/unternehmen/geschaeftsstellen.htm

    Liebe Grüße
    MAts
     
  4. jador

    jador Gast-Teilnehmer/in

    Die Verzinsung über die gesamte bisherige Laufzeit wird mit 0,75 % zurückgerechnet (also werden Zinsen abgezogen) und die Bausparprämie muss auch zurückgezahlt werden.
     
  5. BineR

    BineR Gast-Teilnehmer/in

    ausser weil ihr wegen Hausbau/ Umzug/neuschaffung von Wohnraum oder soetwas kündigt. Da gibts eigene Regelungen, wo man nicht so viel verliert!

    lg
    bine
     
  6. sonnengelb

    VIP: :Silber

    wir mussten auch bausparer vorzeitig auflösen (allerdings andere bausparkasse). gekostet hat es pro vertrag dann knappe 200 euro (abzinsung, gebühren etc.)

    ärgerlich dabei: die bankbeamtin hat zuerst gemeint: 'ca 30 eurp pro vertrag!', ein witz, war dann eh nur locker das sechsfache. die hätte eigentlich schon ahnung haben müssen ....

    lg
     
  7. zuckerschnecke2

    zuckerschnecke2 Gast-Teilnehmer/in

    wir haben nun auch gkündigt. mal schauen was dabei rum kommt. die von der abv hat auch gemeint so 160 - 180 €uro müssen wir mit Abzug rechnen.
     

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