1. Reden wir miteinander ...

    Liebe(r) Gast, tausche dich mit uns über die Themen aus, die dich gerade beschäftigen. Falls du es aushältst zu erfahren, was Außenstehende darüber denken. ;-)

    Information ausblenden

Bausachverständiger

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Habdichlieb10, 23 April 2010.

  1. Habdichlieb10

    Habdichlieb10 Gast-Teilnehmer/in

    Hallo Leute!
    Hab jetzt mal eine blöde Frage und zwar:
    man braucht ja das OK vom Bausachverständiger um loszulegen, ABER wenn ich den Plan schon fertig habe, WAS darf er bemängeln bzw. nicht durchgehen lassen? also mal die Vorschriften lt. Gemeinde müssen eingehalten werden, aber WIE ich MEIN haus haben möchte bleibt ja mir/uns überlassen oder? zB Garagenhöhe?, Räume-Aufteilung etc. etc. ...
    Also auf WAS achtet der Bausachverständiger, was sind seine genauen Aufgaben?
    Danke für eure Antworten :eek:
     
  2. Die Bauordnung u. die Bautechnikverordnung sind einzuhalten.
    Weiters die örtlichen Bauvorschriften lt. Bebauungsplan.
     

Diese Seite empfehlen

  1. Diese Seite verwendet Cookies. Wenn du dich weiterhin auf dieser Seite aufhältst, akzeptierst du unseren Einsatz von Cookies.
    Information ausblenden
  1. Diese Seite verwendet Cookies. Wenn du dich weiterhin auf dieser Seite aufhältst, akzeptierst du unseren Einsatz von Cookies.
    Information ausblenden