1. Reden wir miteinander ...

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Bauordnung für Stelzenhaus oder dgl.?

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von HC1978, 12 August 2011.

  1. HC1978

    HC1978 Gast-Teilnehmer/in

    Hallo!

    Ich hätte gerne für die Kinder ein Stelzenhaus - also oben Haus unten zb Sandkiste. nun frag ich mich, ob es irgendwelche bestimmungen gibts bezgl. bauordnung??

    lg nicole
     
  2. Zwergenfee

    Zwergenfee Gast

    Bauordnung gibt es keine - aber z.b. Sicherheitsbestimmungen über die Tragkraft des holzes über die Verbauung und Absicherung...

    Es gibt im Internet etliche Pläne die man sich ansehen kann und mit ein wenig handwerklichen Geschick sowas auch selbst bauen kann...

    Wichtig ist halt - dass keine Schrauben rausstehen - der Abstieg gesichert ist - und es Griffmöglichkeiten gibt - dass kein Kind nicht irgendwo abstürzt.
     
  3. MarBig

    MarBig Häuslbauer a.D.

    ? groß soll das werden - irgendwann gilt es als Gartenhaus .. ab 10-15 m2 oder so und dann ist es Bewilligungspflichtig
     
  4. SarahKay

    VIP: :Silber

    Je nach Bauordnung. In NÖ ist das nicht so.
    Am Bauamt nachfragen.
    LG Sarah
     

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