1. Reden wir miteinander ...

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Baumschutzgesetz Wien - Ersatzpflanzungen

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Lolarosi, 19 Januar 2011.

  1. Lolarosi

    Lolarosi Gast-Teilnehmer/in

    Hallo Leute,

    bitte helft's mir, ich kenn mich nicht mehr aus!

    Wir wollen ein Grundstück in Wien kaufen, das alte dort stehende Haus abreißen und ein Neues bauen.

    Problem: Auf dem Grundstück stehen vier recht massive Bäume, die im Weg sind.

    Mein Wissensstand ist nun folgender: Will man einen Baum entfernen, muss man Antrag etc stellen und muss letztendlich Ersatzpflanzungen vornehmen --> pro 15 cm Umfang des zu entfernenden Baumes 10 Ersatzbäume (Umfang 8 - 15 cm) (Ausnahme: Baum ist krank, dann ist ein 1:1-Ersatz erlaubt).

    Sollte die Ersatzpflanzung platzmäßig nicht oder nur teilweise möglich sein, kann man stattdessen (wenn Behörde zustimmt) eine Ausgleichszahlung leisten: pro nicht gepflanztem Ersatzbaum Eur 1.090,-- (damit pflanzt die Gemeinde die fehlenden Ersatzbäume auf öffentl. Grund).

    Dh aber, für vier Bäume mit ca 1,5 m Umfang (und das ist gar nicht so viel), die ich entfernen will, müsste ich 40 (!) Ersatzbäume auf meinem Grundstück pflanzen. Bzw zB 4 Ersatzbäume pflanzen und etwa Eur 40.000,-- an Ausgleichszahlung leisten!!!????!!:eek::eek::eek::eek::eek:

    Ich hab zwei Mal mit dem Baumschutzreferat telefoniert. Der erste Beamte, der mich sehr nett und grundsätzlich kompetent beraten hat, hat gemeint, bei Bauvorhaben werde auch eine 1:1-Pflanzung erlaubt.

    Der zweite Beamte meinte nein, ein Bauvorhaben ist keine Ausnahme.

    Wisst ihr mehr??? Das kann ja nicht ernst sein. Wenn für jeden Baum 15 neue kommen, wär Wien in 200 Jahren ja völlig zugewaldet!!!???? Und kaum noch wer kann sich leisten zu bauen!?

    Sorry für's lange Mail, vielleicht könnt ihr mir eure Erfahrungen berichten bitte!!!

    Danke schon mal,
    Eure
    Lolarosi
     
  2. Maxpaps

    Maxpaps Gast-Teilnehmer/in

    Wie alt sind die Bäume?
     
  3. Maxpaps

    Maxpaps Gast-Teilnehmer/in

    Und lass mich raten: sind es Fichten?
     
  4. Sektionschef

    VIP: :Silber

    Ich weiß nur, das gilt nicht für Obstbäume.
    Um welche Bäume handelt es sich eigentlich?

    mfg
    Sektionschef
     
  5. lonelypapi35

    lonelypapi35 Gast-Teilnehmer/in

    Gibt es Vorschriften bezüglich wie die Ersatzpflanzen angepflanzt werden müssen? Wenn nein, dann kann ich mir das schon gut erklären wie es funktioniert: Die Leute setzen die 40 Bäume in das finsterste Winkerl des Gartens hinter der Gartenhütte auf engstem Raum zusammen. Mit der Zeit werden "leider" ein Teil der Ersatzpflanzen sterben.
     
  6. Maxpaps

    Maxpaps Gast-Teilnehmer/in

    Ja, es gibt Vorschriften.
     
  7. Lolarosi

    Lolarosi Gast-Teilnehmer/in

    Ja, ich glaube, es sind Fichten. Alter weiß ich leider nicht. Sie sind aber sicher 8 - 9 Meter hoch.
     
  8. Lolarosi

    Lolarosi Gast-Teilnehmer/in

    Nein, so einfach geht das, glaub ich, nicht. Der Stadtgärtner, der die Bäume nach dem Antrag begutachtet, entscheidet auch über Anzahl der auf der verfügbaren Fläche möglichen Ersatzpflanzungen. Alles was darüber hinausgeht ... --> Ausgleichszahlung! Nach fünf Jahren wird das übrigens kontrolliert. Und es gibt in Wien angeblich Pläne von allen Gärten mitsamt Baumbeständen.

    Ich hab jetzt aber noch etwas Interessantes erfahren, das die Sache vielleicht ein wenig entschärft: Ein sehr freundlicher Herr beim Stadtgartenamt meinte, dass ein Baum mit 1,5 m Umfang meist seine Altersgrenze erreicht hat ... damit ist eine 1:1-Ersatzpflanzung dann schon wieder möglich ...
     
  9. schobi79

    schobi79 Gast-Teilnehmer/in

    Wir hatten in unserem Garten auch 5 ausgewachsene Fichten ... eine musste wegen dem neuen Haus gefällt werden (würde sonst im Wohnzimmer stehen), die andere weil wir sonst mit dem Bagger das alte Haus nicht hätten abreissen können.

    So: Antrag gestellt - Beamter war relativ rasch da ...
    Baum Nr. 1 (der im Wohnzimmer): Ersatzpflanzung: 10 Bäume
    Baum Nr. 2 (der im Weg steht): Ersatzpflanzung: 1 Baum (weil Zwieselwuchs)

    Wir hatten ursprünglich 500m2 Grund, das Haus hat ca. 100m2 Grundfläche, Vorgarten auch ca. 100m2, bleiben noch ca. 300m2 zum bepflanzen - wenn da nicht noch die drei alten Fichten stehen würden, die gemeinsam wieder ca. 100m2 Platz verbrauchen.
    Wir müssen jetzt also allen ernstes 11 Bäume auf ca. 200m2 pflanzen.
    Uns wurde vorgeschrieben an welcher Stelle und welche Art Baum zu pflanzen ist.
    Ersatzzahlung gabs bei uns nicht - 200m2 sind rechnerisch genug Platz.

    Zu den Gerüchten:
    Ja, die Stadt Wien hat einen Plan in dem man genau sieht wer wo welche Bäume gepflanzt hat.
    Ja, die Ersatzpflanzungen können innerhalb von 5 Jahren kontrolliert werden und man muss dem Beamten zutritt gewähren. (steht auf dem Bescheid)
     
  10. Lolarosi

    Lolarosi Gast-Teilnehmer/in

    Das pack ich nicht! :eek::eek::eek:
    War euch das vor dem Kauf des Grundstücks klar? Und falls nicht, hättet ihr es auch gekauft, wenn ihr das Endergebnis gewusst hättet?
    Da könnt ihr den Garten ja gar nicht richtig nützen vor lauter Bäumen? Das ist ja wirklich eine Schikane!
     
  11. Lupa18

    Lupa18 Gast-Teilnehmer/in

    ja leider, so einfach ist das ganze mit den ersatzpflanzungen nicht, bezüglich sterben lassen usw! das wird SEHR genau kontrolliert und wenn ein baum abstirbt muss für den ein neuer baum gepflanzt werden. auch darf nicht irgendein baum gepflanzt werden. (obstbäume sind nicht erlaubt, sind auch aus dem baumschutzgesetz ausgeschlossen)
    allerdings besteht schon die möglichkeit das in 5 jahren ein baum wieder weg genommen werden kann wenn er einen bestimmten umfang nicht erreicht hat.
     
  12. Sektionschef

    VIP: :Silber

    Habe gehört, daß man bei den Ersatzbäumen auch kleine Zierbäume nehmen kann, vielleicht kannst Du Dich ja dazu noch mehr erkundigen?

    mfg
    Sektionschef
     
  13. schobi79

    schobi79 Gast-Teilnehmer/in

    Wir haben das Grundstück geerbt. ;)

    Ich finds auch nicht ok. 5 bis 6 Bäume wären ok für uns, aber 11 und davon kein Obstbaum - da kommt keine Sonne mehr in den Garten!!!:(
     
  14. Aus dem Wiener Baumschutzgesetz (Quelle: ris.bka.gv.at)

    Bewilligungspflicht



    § 4. (1) Das Entfernen von Bäumen bedarf einer behördlichen Bewilligung. Die Bewilligung ist zu erteilen, wenn

    1.
    die Bäume die physiologische Altersgrenze nach Art und Standort erreicht oder überschritten haben oder sich in einem Zustand befinden, daß ihr Weiterbestand nicht mehr gesichert und daher die Entfernung geboten erscheint oder

    2.
    ein Teil des auf einem Grundstück stockenden Baumbestandes im Interesse der Erhaltung des übrigen wertvolleren Bestandes entfernt werden muß (Pflegemaßnahmen) oder

    3.
    die Bäume durch ihren Wuchs oder Zustand den Bestand von baulichen Anlagen, fremdes Eigentum oder die körperliche Sicherheit von Personen gefährden und keine andere zumutbare Möglichkeit der Gefahrenabwehr gegeben ist oder

    4.
    bei Bauvorhaben ohne die Entfernung von Bäumen die Bebauung der im Bebauungsplan ausgewiesenen oder nach der festgesetzten Bauweise sich ergebenden unmittelbar bebaubaren Fläche eines der Bauordnung für Wien entsprechenden Bauplatzes nicht zur Gänze möglich ist, wobei jedoch in den Bauklassen I und II bei offener oder gekuppelter Bauweise, wenn keine Baufluchtlinien festgesetzt sind, die Gebäude und baulichen Anlagen so zu situieren sind, daß grundsätzlich höchstens 20 v. H. der durch dieses Gesetz geschützten Bäume entfernt werden müssen oder

    5.
    bei anderen als in Z. 4 genannten Bauvorhaben, Straßen-, Verkehrs- oder sonstigen Projekten das öffentliche Interesse an der Verwirklichung des Vorhabens oder Projektes das Interesse an der Erhaltung des Baumbestandes bedeutend überwiegt oder

    6.
    der Grundeigentümer (Bauberechtigte) eine ihm auf Grund zwingender gesetzlicher Vorschriften unmittelbar obliegende Verpflichtung oder behördliche Anordnungen ohne die Entfernung von Bäumen nicht erfüllen könnte.


    (2) Die Bewilligung ist in jedem Falle auf das unumgänglich notwendige Ausmaß zu beschränken.

    (3) Müssen Bäume auf Grund von Maßnahmen nach dem Kulturpflanzenschutzgesetz, LGBl. für Wien Nr. 21/1949, in der jeweils geltenden Fassung, entfernt werden, so bedarf es hiezu keiner Bewilligung nach diesem Gesetz.
     
  15. Proud-Dad

    Proud-Dad Gast-Teilnehmer/in

    Also üblicherweise ist das kein Problem. Der Beitrag von schobi79 zeigt aber leider auch ein Gegenbeispiel.

    Ich habe auch recht lang mit dem für uns zuständigen Referenten (22. Bezirk) gesprochen. Wirklich ein kompetenter und zuvorkommender Mensch, der sogar schon am Telefon wusste, was für ein Baum da bei uns am Grundstück steht. Der Referent ist überhaupt der Wichtigste an der Sache.

    Ich wurde dann auch gefragt, welche Bäume ich als Ersatz nehmen will und es wurden auch Vorschläge gemacht. Und für den Fall, dass mir die im Bescheid nicht zusagen, kann ich auch einen anderen nehmen, sofern ich das vorher mit dem Baumreferat abkläre.

    @TE: Wenn Ihr einen Referent am Telefon hattet, der Euch von einem 1:1 Ersatz erzählt hat, dann bezieht Euch in Eurer weiteren Korrespondenz IMMER auf diesen Mitarbeiter, da das dann mit hoher Wahrscheinlichkeit bei dem auf dem Tisch landet.
     
  16. Lolarosi

    Lolarosi Gast-Teilnehmer/in

    In diversen Bauangelegenheiten hatte ich in letzter Zeit auch immer wieder Kontakt mit verschiedenen Magistratsbeamten, und ich muss sagen, ich bin wirklich überrascht, wie hilfsbereit und nett die meisten eigentlich sind.

    Habt ihr vielleicht auch noch eine Ahnung darüber, ob man die Ersatzpflanzungen eh auch zb zwischen Baufluchtlinie und Straße pflanzen darf? Ist das wirklich immer so, dass vorgeschrieben wird, wo die Ersatzbäume zu pflanzen sind?
     
  17. Maxpaps

    Maxpaps Gast-Teilnehmer/in

    Ja, ist so.
     
  18. schobi79

    schobi79 Gast-Teilnehmer/in

    Der Beamte hat uns einen Plan gezeichnet auf dem genau eingezeichnet ist wo welcher Baum stehen soll.
    Er hat uns in die Überlegungen aber schon mit einbezogen. Im Prinzip kannst du die Bäume hinpflanzen wo du willst, der Baum muss nur min. 1,5m vom Zaun (Grundstücksgrenze) entfernt gepflanzt werden. (Was uns bei unserem nur 10m breiten Grundstück wieder vor neue Probleme stellt.:rolleyes:)

    Muss aber auch sagen, dass das die negativste Erfahrung mit Beamten der Gemeine Wien war. Die erwartungsgemäß schwierigeren Dinge wie Bauverhandlung oder Förderungen sind äußerst problemlos über die Bühne gegangen.
    Vielleicht hatte der Baumschutzgesetz-Beamte einfach einen schlechten Tag!?
     
  19. Maxpaps

    Maxpaps Gast-Teilnehmer/in

    Ich möchte allgemein einmal anmerken, dass ich oft von Magistratsbeamten schneller und höflicher behandelt werde, als von Handwerkern, Baufirmen etc.
     
  20. Lolarosi

    Lolarosi Gast-Teilnehmer/in

    Ja! Das glaub ich sofort!
     

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