1. Reden wir miteinander ...

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Baumängel! Wie hoch Prozesskosten, wenn man klagt?

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Leticia, 18 April 2011.

  1. Leticia

    Leticia Gast-Teilnehmer/in

    Also wir haben gerichtlich beeidete Sachverständige zu Rate gezogen. Weil es bei unserem Dach bei den Riegipsrissen reingezogen hat! Jedenfalls ziehen sich gröbere Baumängel durch unser ganzes Haus. Wir haben auch schon sehr viel Schriftverkehr zw. Bauträger und unserer Rechtsanwältin hinter uns, um das außergerichtlich lösen zu können. Leider ist der Bauträger nicht paktfähig. Also ewiges hin und her. Inzwischen hat der Bauträger die Gewährleistungsphase verlängert, aber es geschieht nichts. Jetzt überlegen wir uns vor Gericht zu gehen. Wie gesagt, wir haben 3 Sachverständigen Gutachten bezügl. Luftdichtheit, Spenglerarbeit und Mauerwerk.
    Meine Frage nun, mit wieviel Gerichtskosten ist zu rechnen. Wir legen uns da nicht mit einem kleinen Bauträger an. Ist sehr bekannt in Linz und hat eine eigene Rechtsabteilung. Wir rechnen so mit 20.000- 30.000 Euro und was ist, wenn der Bauträger das Urteil nicht anerkennt und in die 2. Instanz geht. Wie hoch können die Kosten für uns werden. Es ist wirklich ein Scheiß- Gefühl als Konsument so beschissen zu werden und einerseits so hilflos zu sein und gleichzeitig ständig mit Existenzängsten leben zu müssen. Wer von Euch hat Erfahrung?
    Auf Anwort hoffend:(!
     
  2. Lilawelle

    Lilawelle Gast-Teilnehmer/in

    Ich nehme an, Ihr habt keine Rechtschutzverischerung, sonst würdest Du die Frage hier nicht stellen. Vielleicht kannst Du mit einem Anwalt eine Pauschale vereinbaren, der übliche Stundensatz von bis zu € 300 könnte Euch sonst sehr teuer kommen.
     
  3. Leticia

    Leticia Gast-Teilnehmer/in

    Ich hätte geglaubt es gibt keine Rechtschutzversicherung auf Baumängeln!?
     
  4. Leticia

    Leticia Gast-Teilnehmer/in

    Es gibt in Ö und auch in keinem anderen Land Versicherungen, die Baumängel und deren Gerichtskosten decken. Ja bis 6000 Euro. Aber da sind wir ja schon allein mit unseren Sachverständigengutachten! Die haben uns schon 5000 Euro gekostet. Ich meine auch nicht die Rechtsanwaltkosten. Ich meine das ganze Gerichtsverfahren! Gerichtskosten, Sachverständigengutachten, Anwaltskosten! Mit was können wir rechnen bzw. müssen wir rechnen?
    Hat wer Erfahrung?
     
  5. melody

    melody Gast-Teilnehmer/in

    Es gibt Verfahrenshilfe. Jeden Dienstag ist öff. Sprechstunden am Gericht, geht da hin und erkundigt euch.
     
  6. schneeschuh

    schneeschuh Gast-Teilnehmer/in

    Wenn ihr eh schon eine Anwältin habt, dann fragt doch am besten dort nach, wieviel es kosten könnte:confused:

    von welchem streitwert geht ihr aus? je höher der streitwert, desto höher die kosten.
    eine pauschale an anwaltskosten wird sich kaum vereinbaren lassen, da ja auch für den anwalt nur schwer abschätzbar, welche kosten am ende dastehen werden.
    ihr solltet aber bestimmte grenzen setzen und eine warnpflicht des anwalts vereinbaren. der sagt dann bescheid, wenn zB die ersten 10t verbraucht sind...
    auch darauf schauen, dass möglichst viele vorbereitungsarbeiten von günstigeren rechtsanwaltsanwärtern erledigt werden und dass bei besprechungen nicht gleich 3 anwälte dabei sind (und daher auch zu bezahlen sind)

    fast sicher kann ich dir sagen, dass sich der bauträger - sowie alle größeren unternehmen, vor allem versicherungen und banken - nicht mit einem negativen erstinstanzlichen urteil zufrieden geben werden. sie würden ja sonst einen präsendenzfall schaffen.
    also entweder ihr vergleicht euch - das kann man ja auch noch in jeder phase des gerichtsverfahrens - oder ihr gewinnt in der letzten instanz. oder der bauträger gewinnt halt.

    oft enden solche prozesse in vergleichen. der bauträger möchte vor allem das sv-gutachten (welches vom gericht gleich am anfang in auftrag zu geben ist; das jetzt vorliegende ist nur ein privatgutachten und wird nicht in der stärke anerkannt wie das gerichtliche) und die meinung vom richter dazu abwarten. je nachdem, wie der sich äußert, ist man dann auf der gegenseite auf einmal doch vergleichsbereit:rolleyes:;)

    habt ihr dem bauträger schon mit VKI, Medien, etc. "gedroht"?
     
  7. Entourage

    Entourage Gast-Teilnehmer/in

    wer ist denn der blitzer? wir überlegem auch rechtliche schritte...
     
  8. Lilawelle

    Lilawelle Gast-Teilnehmer/in

    Die Anwaltskosten werden aber schon von der Rechtsschutzversicherung übernommen, oder?
     
  9. Isebell

    Isebell Gast-Teilnehmer/in

    Melody, verfahrenshilfe bekommt man, wenn man ein geringes einkommen hat und daher kein geld zum prozessieren. In diesem fall kann ich es mir nicht vorstellen. Te: schwer abschätzbar, kommt drauf an, wieviele gutachten nötig sind, wie viel diese kosten, wie viele schriftsätze von beiden seiten eingebracht werden, wieviele verhandlungstermine nötig werden,...alles abhä ngig vom streitwert. Die kosten einer berufung und berufungsbeantwrtung sind ebenfalls abhängig vom streitwert. Deine ra kann dir aber eine überschlagsrechnung machen.
     
  10. Entourage

    Entourage Gast-Teilnehmer/in


    nochmal:


    es gibt keinen rechtsschutz für baumängel/verfahren.

    keine rechtsschutzversicherung deckt dieses risiko ab!
     
  11. Sandra100

    Sandra100 Gast-Teilnehmer/in

    RICHTIG!

    Ich würd mal beim Anwalt nachfragen oder auch beim Sachverständigen, die meisten raten von einer Klage ab..

    Wir hatten einen Schaden beim Dach, ausserhalb der Gewährleistung (wobei man auch hier streiten kann). Wir haben das komplette Dach neu machen müsen, EUR 22,000. Uns hat ein Anwalt und ein Sachverständiger von einer Klage abgeraten, da wird nur ein Gutachten nach dem anderen präsentiert und das kann sich Jahre hinziehn.
    Wir hatten Glück und die Versicherung vom Baumeister hat die Kosten übernommen

    sandra
     
  12. speeeedcat

    VIP: :Silber

    in aller deutlichkeit, dezidiert:

    KEINE versicherung in Ö deckt schäden, die durch bau- oder baunebentätigkeit entsteht. jede andere aussage ist kundenfang und stimmt explizit nicht!

    es werden KEINE anwaltskosten, wie auch immer, übernommen. maximal ein beratungsgespräch!
     
  13. melody

    melody Gast-Teilnehmer/in

    Das weißt du ja nicht, wieviel sie verdienen. :wave::wave:
     
  14. melody

    melody Gast-Teilnehmer/in

    Das hab ich nicht gewusst! :eek:
    Warum nicht? :confused::confused:
     
  15. inkale

    inkale Gast-Teilnehmer/in

    Weil sich das keiner leisten kann.
    Auch eine Versicherung nicht.

    Vor vielen, vielen Jahren haben Mieter das Elternhaus meines Vaters zu Kleinholz gemacht. Umbauten, die keiner Bauordnung entsprachen und schon gar keine Baubewilligung hatten.
    Er saß im Ausland und hatte davon keine Ahnung.
    Ich habe für ihn dann alles mit Rechtsanwälten bei Gericht durchgefochten.
    Häufig geht es bei solchen Verhandlungen nicht nur um Beweise und Beweisbarkeit (die hatten wir damals sogar in Form von Sachverständigengutachten), weil vieles einfach sehr breit interpretiert werden kann.

    In unserem Fall war das Ergebnis ein Urteil, dass zwar dem Kläger, meinem Vater Recht gab, aus welchen Gründen auch immer aber kein Schaden glaubhaft gemacht werden konnte.
    Somit ist mein Vater nicht nur auf einem Haus ohne Benützungsbewilligung sitzen geblieben sondern auch auf RA-Kosten von damals weit über 300.000 Schilling. Das entspräche nach heutigem Zeitwert in etwa 35 - 40.000 Euro.
     
  16. melody

    melody Gast-Teilnehmer/in

    Bist deppert.....:eek:
    Darum haben wir gleich gesagt, wir verkaufen. Auf keinen Fall Mieter, da hast nur Probleme. :boes::(
     
  17. inkale

    inkale Gast-Teilnehmer/in

    Yep.
    Ich würde auch nie vermieten.
     
  18. Isebell

    Isebell Gast-Teilnehmer/in

    sie haben gerade ein haus gebaut...Ich denke, es ist eher unrealistisch für einen bauprozess verfahrenshilfe zu bekommen. Und die Anwaltskosten bleiben immer noch. Weil in solch einem Fall ist wohl ein eigener Anwalt und kein Verfahrenshelfer ratsam.
     
  19. melody

    melody Gast-Teilnehmer/in


    Wenn eine (Verfahrens-)Partei die Kosten eines Verfahrens nicht ohne Beeinträchtigung des notwendigen Unterhaltes für sich und ihre Familie bezahlen kann, wird auf Antrag vom zuständigen Gericht Verfahrenshilfe bewilligt, soferne die Prozessführung nicht mutwillig oder aussichtslos ist.

    Das heißt ja nicht zwingend, dass man wenig verdient. :wave:
    Viele Familien haben keinen Cent mehr übrig nach dem Hausbau.
     
  20. Isebell

    Isebell Gast-Teilnehmer/in

    Melody danke, ich bin vom fach. Ich gehe nur davon aus, dass man, wenn man ein haus bauen konnte, wohl eher kein kanditat für vh ist. So oder so wären im fall des prozessverlustes die kosten der gegenseite zu bezahlen. Am besten st wirklich, die te geht zu ihrer anwältin und lässt sich umfassend über etwaige risiken und kosten beraten.
     

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