1. Reden wir miteinander ...

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bauliche änderungen-forderung der behörde muss das sein?

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von mamabaer21, 31 Mai 2010.

  1. mamabaer21

    mamabaer21 Gast-Teilnehmer/in

    wir haben uns vor 3jahren ein haus gekauft und wollen es nun umbauen. jetzt waren wir vor kurzen auf der gemeinde und haben mal so nachgefragt was wir machen müssen wenn wir zbsp. eine tür versetzen wollen etc. bauanzeige ist eh klar, aber bei uns ist es so das dann eine ortsbegehung stattfindet wo dann der bürgermeister ev.auch vize, die gemeindebeamten, der architekt,zwei oder drei vom amt und unser ganzes (tratsch)dorf dazu eingeladen sind bei dieser begehnung dabei zu sein. das heisst im klartext wenn ich im schlafzimmer ein größeres fenster einbaun will muss ich das ganze dorf durch mein haus latschen lassen was meiner meinung nach ein GROBER eingriff in meine privatsphäre ist und weil das noch nicht genug ist,reicht es wenn es einen unserer nachbarn stört,das wir dieses oder jenes ändern wollen und er sein veto einlegt, dann dürfen wir es nicht umbauen. wenn ich aber im haus eine mauer wegreisse(keine tragende) muss ich nicht mal eine bauanzeige machen. ist das bei euch auch so`?
     
  2. imrae

    imrae Gast-Teilnehmer/in

    ist schlimm- und wenns dem bürgermeister als oberste bauinstanz nicht gefällt, kannst einen schuach aufblasen (deshalb sind bei uns flachdächer verboten).
    aber,-die nachbarn können nur mit trifftigem grund ein veto einlegen, nicht, nur weils ihnen einfach nicht passt (sonst könnten wir überhaupt nicht bauen).
    IRENE
     

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