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Baugrund rückwidmen

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Tweety72, 31 Oktober 2013.

  1. Tweety72

    Tweety72 Gast-Teilnehmer/in

    Hallo!
    Wir haben im Sommer das an unser Grundstück angrenzende Baugrundstück dazugekauft. Auf diesem Grundstück möchten wir eine Garage, ein kleines Gartenhaus sowie einen Schwimmteich machen. Die beiden Gebäude sollen jeweils die maximal möglich Fläche - das sind glaube ich je 40m² - haben, damit diese nur anzeigepflichtig sind und wir dafür keine Baubewilligung benötigen.

    Andererseits möchten wir die Investitionsabgabe (= 1€/m² --> das wären in unserem Fall ~ € 800,- p.a.) umgehen, die anfällt wenn Baugrundstücke innerhalb einer bestimmten Frist nicht bebaut werden.
    Wäre es daher eine Option, das neu erworbene Bauland wieder in Grünland umzuwidmen und trotzdem die
    Nebengebäude bzw. Garage darauf zu errichten?

    Wäre für Inputs sehr dankbar!
    LG Tweety72

    P.S. keine Ahnung warum der Text unterschiedlichen Schriftgrößen hat
     
  2. 0xym0r0n

    0xym0r0n Gast-Teilnehmer/in

    Die Flächenwidmung ist Gemeindesache und es ist normalerweise nicht so einfach eine Umwidmung zu erreichen. In kleinen Gemeinden, wenn man den Bürgermeister kennt, jedoch manchmal schon.

    Insoferne kann man dir da keinerlei Ratschlag geben, solange du nicht die gemeinde dazu schreibst und jemand anderer zufällig die Gebräuche dort kennt. ;)

    Im Allgemeinen kann man jedoch sagen, dass Baugrund Baugrund ist und Grünland Grünland.

    Vermutlich ist es günstiger 1 qm größer zu bauen, doch eine Bauverhandlung zu machen und deren Kosten zu bezahlen.
     
  3. Q

    Q Gast

    Ich würde von der Vorgangsweise sowieso abraten, da sie zu einer massiven Entwertung des Grundstückes im "Fall der Fälle" führt. Warum baut ihr nicht was Bewilligunspflichtiges drauf (also das Nebengebäude z.B. ein paar Quadratmeter mehr), damit das Grundstück auch offiziell als "bebaut" gilt und eine Rückwidmung gar nicht mehr möglich ist?
     
    lula, Alex3 und 0xym0r0n gefällt das.
  4. Misella

    Misella Gast-Teilnehmer/in

    Vm
    vielleicht muss dann eine Mindestbebauungsdichte eingehalten werden.
     
  5. MarBig

    MarBig Häuslbauer a.D.

    Entweder oder -
    Gartenhaus und Schwimmteich wirst nur mit Bauanzeige bauen können, Garage glaub ich nicht mehr
    Nur eine Rückwidmung auf Grünland wird nicht mehr möglich sein.

    Ich nehme an es gibt in dert Steiermark auch das vereinfachte Bauverfahren, da brauchst nur die Unterschriften der Nachbarn und ihr könnt größer bauen.
     
  6. Hexi68

    Hexi68 Gast

    Ein baugrund ist um einiges mehr wert als grünland, da würde ich lieber die € 800.- bezahlen, bevor ich den wertverlust in kauf nehme.
    Man weiß nie was das leben so bringt, solltet ihr irgendwann aus egal welcher notlage heraus den grund verkaufen müssen/wollen, würdet ihr den schritt einer rückwidmung ganz sicher tausendmal bereuen!
    Oder eben wie schon erwähnt, 1 m2 größer bauen.
     

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