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Baubewilligung/Bauanzeige wann nötig?

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von tondy, 30 Juli 2013.

  1. tondy

    VIP: :Silber

    Bei einem Kauf eines alten Hauses in WIEN stellt sich mir die Frage, was ich alles verändern darf ohne die Baupolizei einzuschalten?
    Bsp:
    • zusätzliche Einfahrt machen (kein Gehsteig vorhanden, daher auch keine Gehsteigkantenabflachung nötig)?
    • Fenster tauschen?
    • nicht tragende Innenwand entfernen?
    • die Garage zumauern (=Garagentor durch Wand mit normaler Eingangstür ersetzen) und die Abfahrt entfernen und einen Stiegenabgang anfertigen.
    • Dach dämmen und als Wohnraum nutzen, ohne irgendwas am Dach (äußerlich) zu verändern.
    • Zaun verändern (z.B. Sockel mauern)
    Weiß jemand Bescheid?
     
  2. MarBig

    MarBig Häuslbauer a.D.

    Einfahrt ansich (ohne Mauern etc.) ist ohne Anzeige/Bewilligung möglich - wenn der Bebauungsplan nicht wiederspricht (in einer Siedlung wird es kein Thema sein, in der Stadt schon)
    Fenstertausch ohne Anzeige/Bewilligung möglich
    Innenwand ohne Anzeige/Bewilligung machbar - weil es keinen Interessiert
    Garage zumauern geht so einfach nicht - weil Garage kein Wohnraum ist und auch durch Feuermauer/Brandschutztür getrennt ist
    Dach dämmen (ohne Anzeige/Bewilligung möglich) und Wohnraum schaffen hier würd ich zumindest nachfragen; je nachdem wie der Dachboden jetzt im Bauplan drinnensteht.
    Zaun mauern ist glaub ich schon ein Bewilligung nötig
     
  3. keine ahnung.
    ich sag nur so viel, leg dich mit denen nicht an.
    für mich ist das die schlimmste behörde in ganz wien.
    einer der alte damen, hat es nicht gepasst, dass der technikraum vom pool innerhalb der 3 m zu ihrem grundstück ist. was erlaubt ist, weil der unterirdisch ist. außerdem haben wir uns ja vorher erkundigt - bei der baupolizei.
    es kam ein wichtiger beamter der MA 37 und gab uns einen baustopp. :rolleyes:
    mir wars wurscht, weil schon oktober war und wir nicht weiter bauen mussten.
    wäre das in mai passiert, hätte ich mir einen anwalt nehmen müssen.
    letztlich hatten wir recht, sang und klanglos wurde der ungerechtfertigte BS aufgehoben.
    erkundige dich was du mit und ohne bewilligung machen darfst.
    mach es schnell, weil viele entscheidungen dauern monate.
    die MA37 ist ein bisserl anders, als andere behörden in wien. ;)
     

  4. die braucht nur einen depperten nachbarn haben und schon steht ein wichtiger beamter vor der türe und es gibts einen baustopp.
    das kann teuer werden, wenn man geplant hat und vielleiht schon arbeiter bestellt hat.
    da gibts sprechstunden, da kann man sich erkundigen.
     
  5. MarBig

    MarBig Häuslbauer a.D.

    Nachbarn hin oder her - Recht ist recht ; zugegeben kenn ich das Wiener Baurrecht nicht so gut, ebeso wie die zuständige MA.
    Bebauungsplan und gültiger Bauplan vom Haus helfen schon mal - umso weniger Leute da mitreden umsoweniger Probleme gibt es. Viele Nachbarn glauben ja das sie was ich für Rechte haben wenn neben Ihnen was gebaut wird.
    Vieles kann man auch richtig einreichen ;) nicht als Um/Neubau sondern als Sanierung oder Wiederinstandsetzung
     
  6. bei uns in wien konnte man früher eine 2,5m hohe mauer aufziehen.
    das kann man noch immer - muss es allerdings der MA37 melden.
     
  7. Rabea

    VIP: :Silber

    Dachbodenausbau denk ich schon, das anzeigepflichtig ist. Weil da dann ganz andere Vorschriften gelten, als wenn du ihn nur als Dachboden nutzt. Zum Beispiel was die Größe der Fenster anbelangt.
     
  8. Sektionschef

    VIP: :Silber

    Also ich kann nur empfehlen, zur Baupolizei zu gehen und dort mit dem zuständigen Referenten alles durchbesprechen. Die hben das Büro in der Dresdnerstr. im 20. Bezirk und ich glaube, jeden Dienstagvormittags(uU. abhänging vom Bezirk) sind die Sprechstunden.
    Ih kann nur positives über die Baupolizei berichten, meine Referentin war sehr nett und hat mich kompetent beraten, was erlaubt ist und was nicht,etc.
    Es ist auch so, wenn dich ein Nachbar wegen eines Vergehens anzeigt, dann MUSS die Baupolizei diesem nachgehen und für die Dauer der Untersuchung wird ein Baustop verhängt.
    mfg
    Sektionschef
     
  9. MarBig

    MarBig Häuslbauer a.D.

    Wichtig ist es den Bestand des Hauses zu klären, was wurde damals genehmigt;
    wenn im Dachboden zb. ein Wäscheraum/Lagerraum eingezeichnet ist, ist eine Nutzung schon mal vorhanden.
    Wenn die Einfahrt geplant ist aber nie ausgeführt wurde ist es ja schon mal gut.

    Auch kann man so prüfen ob das Haus so gebaut wurde wie es genehmigt wurde, nicht das man sich mit ungenehmigten Änderungen "schlafende Hunde" aufweckt.

    Fenstertausch hat mit Baupolizei/Baubehörde nichts zu tun; Ausnahme das im Bebauungsplan etc. drinnen steht welche Fenster erlaubt sind - aber selbst da wenn man die gleiche Machart einbaut ist das immer Erlaubt
    Nicht tragende Wände kann man abreissen - im eigenen Haus noch leichter.

    Einfahren neu, Garangen zumauern, Zaunsockel mauern da muß man nachfragen.
     

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