1. Reden wir miteinander ...

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"Bauabnahme"

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Vendula, 15 Juni 2010.

  1. Vendula

    Vendula Gast-Teilnehmer/in

    Hallo!
    wir werden in den nächsten Monaten ins neue Haus einziehen. davor soll es so eine "bauabnahme" oder "endkommisionierung" geben. Was ist das genau? wer macht diese? ist diese vor dem einzug oder kann man da schon drinnen wohnen? kann die auch negativ sein, dh. man darf dann nicht einziehen oder so??

    danke euch:wave:
     
  2. monili

    monili Gast-Teilnehmer/in

    naja, der bauherr und das bauunternehmen schauen sich zusammen das haus gründlich an, stellen fest ob noch mängel vorhanden ist.
    sind mängel vorhanden, muss das bauunternhemen nachbessern.
    sind keine mängel vorhanden unterschreibt ihr beide die übernahme.
    nach ablauf der gewährleistungszeit gibt es dann noch eine zweite begehung, um festzustellen, ob weitere mängel aufgetreten sind.

    schau dir dein haus vor der abnahme gründlich an, am besten mit einem sachverständigen oder sonst jemand der viel ahnung hat.
    nach unterschrift der abnahme bzw. bei der späteren schlussfeststellung tust du dir schwer, der firma zu beweisen, dass sie an mängeln schuld ist.

    lg monili
     
  3. Tweety72

    Tweety72 Gast-Teilnehmer/in

    Hallo,

    ich hoffe wir meinen beide das gleiche. Bei uns in der Steiermark gibt es diese Endkommissionierung - bis auf einige wenige Gemeinden - nicht mehr. Jetzt gibt man ein Ansuchen um Benützungsbewilligung bei der Gemeinde ab. Diese enthält neben dem Ansuchen ein Protokoll in dem sowohl vom Bauträger, Elektriker, Installateur, Rauchfangkehrer etc. bestätigt wird, dass alles ordnungsgemäß der ÖNORM (?) entsprechend gebaut wurde z.b. Heizung, Blitzschutz, etc.
    Wenn das alles passt bekommt man dann die Benützungsbewilligung von der Gemeinde zugestellt - gegen eine kleine Gebühr natürlich ;)

    LG Tweety72
     
  4. inkale

    inkale Gast-Teilnehmer/in

    Es gibt unterschiedliche Arten von Abnahmen - eine durch die Baufirma bzw. die Subunternehmer der einzelnen Gewerke und dann die durch die Gemeinde.

    Eine jede Baufirma/Subfirma macht eine Abnahme nach Abschluss aller erbrachten Leistungen.
    Ziel ist es hier, eine genaue Auflistung evtl. Mängel bzw. Leistungen, die noch nicht erbracht wurden, festzuhalten bzw. bestätigt ihr mit eurer Unterschrift, dass definierte Leistungen vertragsgemäß erbracht wurden.
    Diese Unterschrift bedeutet nicht, dass man später auftretende Mängel nicht reklamieren könnte. Da geht es rein darum, was zum Zeitpunkt der Übergabe ordnungsgemäß erbracht wurde und was nicht.

    Früher war es üblich, dass die Gemeinde durch die Kolladierung eine Begehung des Bauobjektes durchgeführt und überrprüft hat, ob die Bebauungsbestimmungen und der Einreichplan eingehalten wurden.
    Dies ist nicht mehr Standard und wird nur in den seltensten Fällen von Gemeinden praktiziert.
     
  5. Vendula

    Vendula Gast-Teilnehmer/in

    Hallo!
    ich danke euch für die Antworten - ich habe eine Benützungsbewilligung gemeint. Sorry, ich habe mich wohl etwas schlecht ausgedrückt!
    d.h. ich werde jetzt mal bei der Gemeinde anrufen und schauen was man da so abgeben muss.
    danke!!
     
  6. Katrin83

    Katrin83 Gast-Teilnehmer/in

    Hallo!

    Eine Endkommissionierung ist notwendig für die Benützungsfreigabe von der Gemeinde. Ohne Benützungsfreigabe DÜRFTE man EIGENTLICH nicht ins Haus einziehen (was aber trotzdem sehr viele machen). Die Benützungsfreigabe ist zB auch für die Versicherung wichtig. Zieht man ohne diese ein und man hat einen Schaden, steigt die Versicherung aus.
    Bei dieser Endkommissionierung wird geschaut, ob alles nach Einreichplan ausgeführt wurde (kleinere Änderungen wie zb eine Wand verschoben etc. macht nichts; aber grobe Änderungen wie größere Fenster oder andere Anordnung darf natürlich nicht sein). Sollte man einen Schweden- oder Kachelofen haben, braucht man das Gutachten von Rauchfangkehrer. Etc. etc.
     
  7. inkale

    inkale Gast-Teilnehmer/in

    Das ist von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich und wird kaum mehr durch eine persönliche Kolladierung/Kommisionierung gehandhabt.

    Üblich ist, dass man die Fertigstellungsanzeige bei der Gemeinde abgibt und mit der bestätigt man, dass alle Vorgaben eingehalten wurden und legt auch die erforderlichen Prüfzertifikate bei. Das war es dann auch schon.
     
  8. Katrin83

    Katrin83 Gast-Teilnehmer/in

    Ich arbeite auf einer Gemeinde. Bei uns und in der gesamten Umgebung wird es so gehandhabt, das einer ins Haus kommt. In manchen Gemeinden sind sie "strenger" in manchen etwas "lockerer".
     

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