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Bankgarantie - Kosten

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von queeez, 27 Juni 2011.

  1. queeez

    queeez Gast-Teilnehmer/in

    Hi!

    Kann mir jemand sagen, ob es ein üblicher Preis ist, für eine Bankgarantie 0,75% des Kapitals zu verlangen?

    Danke
    lg
     
  2. J.Schneeweiss

    J.Schneeweiss Gast-Teilnehmer/in

    kommt auf die bank und den zweck an

    lg jochen
     
  3. queeez

    queeez Gast-Teilnehmer/in

    Benötigt für Hausbau an den Treuhänder!

    So wie es jetzt aussieht, gibts aber auch evtl. andere Möglichkeiten. Soweit ich recherchieren konnte, ist dieser Satz üblich!

    lg
     
  4. Maxpaps

    Maxpaps Gast-Teilnehmer/in

    Braucht der wirklich eine Bankgarantie?
     
  5. J.Schneeweiss

    J.Schneeweiss Gast-Teilnehmer/in

    ja - das würde ich auch fragen - wenn es eine kreditvertrag gibt, dann bekommt der treuhänder von der bank einen treuhandauftrag - das ist ein vorgefertigtes schreiben dass die bank dem treuhänder schickt welches der treuhänder unterzeichnet und an die bank retourniert - darin wird die summe festgelegt über welche summe der treuhänder von dem kreditbetrag abrufen kann - das wir normlerweise schon vor dem kreditvertrag so kalkuliert dass es sich in jedem fall ausgeht...

    mit diesem treuhandauftrag hat der treuhänder auch das recht über dieses geld nach baufortschritt oder dergleichen zu verfügen

    damit ist eine bankgarantie eigentlich unnötig

    bauträger verlangen aber des öfteren so eine bankgarantie, da sie sich mit dieser selber wieder liquitität verschaffen können

    bei einigen banken gibts auch pauschalsätze für solche bankgarantien - zb € 400,- (bei € 150.000 kredit sind das in dem fall 0,267 % - also weniger als ein drittel von dem was du oben angegeben hast)

    lg jochen
     
  6. Maxpaps

    Maxpaps Gast-Teilnehmer/in

    Könntest du das vielleicht näher erläutern? Wie soll das alles ablaufen?
     
  7. J.Schneeweiss

    J.Schneeweiss Gast-Teilnehmer/in

    ich könnte mir gut vorstellen wie das ist:


    hauskauf (eventuell auch grund) von einem bauträger - kann sich auch um ein fertigteilhaus handeln


    errichtung nach BTVG (bauträgervertragsgesetz) = teilauszahlungen nach baufortschritt


    ein treuhänder (notar) steht dazwischen


    der hat den auftrag an den bauträger die teilzahlungen nach baufortschritt anzuweisen


    dazu verlangt der treuhänder eine bankgarantie (könnte auch der bauträger vom notar fordern - damit dieser die sicherheit hat dass das geld auch bereit steht wenn die einzelnen baufortschritte erledigt sind)

    @ queeez - liege ich mit meiner annahme richtig?
     
  8. Maxpaps

    Maxpaps Gast-Teilnehmer/in

    Das wäre genau eine Sch....konstruktion. Braucht man nur ein bisschen "Pfusch am Bau" schauen.

    Bei noch genauerem Überlegen: wozu braucht der Treuhänder eine Bankgarantie? Der müsste ja, wenn er auf so etwas besteht, irgendwie mit dem Bauträger verbandelt sein?
     
  9. queeez

    queeez Gast-Teilnehmer/in

    @Schneeweiss: genau so ist das!

    Also wir werden dass höchstwahrscheinlich ohne die Garantie machen, aber nur deshalb weil es unnötig Geld kostet!

    Wir müssen dem Treuhänder das aber zumindest anders sicherstellen. Ausserdem wird durch einen unabhängigen Ziviltechniker dem Treuhänder der Baufortschritt mitgeteilt. Also wenns ein Pfusch ist, wird das der ZVT dem Treuhänder auch sagen und der daher nichts an den Bauträger auszahlen! - Ist im 20-Seitigen Vertrag alles drinnen!

    Wegen Pfusch am Bau: Klar sieht man dort nur alles was schiefgeht. Wenn sie nur die Projekte zeigen würden wo alles passt wärs ja faaaaaaaad....
    Ausserdem wenn ich da z.B. sehe, dass sich einer ein Haus bauen lässt, ohne dass er schriftlich weiss was er bekommt, dann ist sowieso alle Hoffnung verloren...
     
  10. J.Schneeweiss

    J.Schneeweiss Gast-Teilnehmer/in

    jap - also so extrem wie "pfusch am bau" würde ich es auch nicht sehen...

    aber schliesslich gehts um viel kohle - wenn ich bauträger währe und ich würde einen auftrag um zwei drei hunderttausend euro annehmen möchte ich auch eine sicherstellung dass der kunde dann auch zahlen kann wenn die einzelnen baufortschritte getätigt sind - da ist es durchaus üblich eine bankgarantie zu verlangen...

    nochmal die möglichkeit wie ich das mit dem treuhänder verhandeln würde: nachdem du ja einen kredit hast und dir das geld von der bank dann auf abruf für dein hausbauprojekt bereit gestellt wird sollte es dem treuhänder reichen wenn er als einziger verfügungsberechtigter eingesetzt wird - und das passiert eben durch den treuhandauftrag - ohne dem würde die bank dem treuhänder keinen einzigen cent überweisen...

    wenn du zb 30 % eigenmittel einsetzt kannst du diese dem treuhänder ja aufs treuhandkonto anweisen - somit hat er 100 % sicherheit

    _____________________
    zusatzinfo: wenn es keinen treuhänder gäbe der den baufortschritt über einen ziviltechniker prüft dann würde die bank auch nicht einfach 200.000 bei baubeginn anweisen sondern ebenso den fortschritt kontrollieren - eine bank die da viel geld rausgibt möchte auch dass die projektsicherheit gewahrt bleibt - sonst ist die hypothek nichts wert...
    _____________________

    man kann nie alle risken ausschliessen - ein restrisiko bleibt immer - aber wer so ein projekt ohne entsprechendes vertragswerk angeht gehört sowieso erschlagen :D (na spass^^)

    lg jochen
     
  11. Maxpaps

    Maxpaps Gast-Teilnehmer/in

    Der Ziviltechniker kontrolliert aber nur den Baufortschritt, aufpassen! Der schaut z.B. nach, ob der Keller steht, aber nicht, ob er auch ordentlich ausgeführt wurde.
     
  12. morty

    morty Gast-Teilnehmer/in

    jö, darf ich mich da mit einer frage anhängen?
    wie läuft das dann im falle konkret ab? die baufirma schickt dann ihre rg an die bank und die zahlt das geld aus?
     
  13. queeez

    queeez Gast-Teilnehmer/in

    Also wir benötigen jetzt keine Bankgarantie, sonder nur eine unwiderrufliche
    Zahlungszusage von der Bank. Unterschied ist, dass diese nur "ein paar" Euro kostet im Gegensatz zu der Bankgarantie!

    Also wenn der Baufortschritt vom Ziviltechniker abgenommen wurde, geht eine Info an den Treuhänder. Der veranlässt darauf hin die Überweisung von der Bank auf sein Treuhandkonto. Von dort überweist er es sofort weiter an den Bauträger.

    Der Treuhänder hat also uneingeschränkte Handhabe auf den Kredit sozusagen. Aber es ist so vereinbart, dass er das Geld nur auf das Konto vom Bauträger überweisen darf. Und wenn er das tut ohne Ziviltechniker-Abnahme haftet er dafür

    lg
    manfred
     

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