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Balkon vergrößern

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Pythia, 24 März 2010.

  1. Pythia

    Pythia Gast-Teilnehmer/in

    Wenn man vorhat, einen bestehenden Balkon bei einer Eigentumswohnung zu vergrößern (abgesehen davon, dass ich keine Ahnung hab, ob das statisch möglich wäre), wenn muss man da fragen??? Wer ist dafür zuständig? Braucht man soetwas wie eine Baugenehmigung?
     
  2. Q

    Q Gast

    Ich bin kein Experte dafür, aber ich würd mal meinen, das ganze bringt (außer Durchführbarkeit und Kosten) zwei wesentliche Fragestellungen mit sich:

    a) die Zustimmung der Miteigentümergemeinschaft
    b) die Zustimmung der Baubehörde, v.a. wenn es sich um die straßenseitige Fassade handelt

    Es gibt natürlich verschiedene Ansätze dazu, wie man zu guten Informationen kommt.

    Einer wäre, sich mal einen Baumeister kommen zu lassen, ihm die Situation zu zeigen und ihn zu fragen, wie er da vorgehen würde.
    Eine andere wäre, einen auf Baurecht spezialisierten Anwalt zur Erstberatung zu konsultieren.

    Was ich ohne genaue Information NICHT machen würde ist alles, was unter "Pferde scheu machen" fällt, allso
    - die Hausverwaltung oder
    - das Bauamt

    fragen. Bei beiden stellt man besser erst dann naiv wirkende Fragen, wenn man genaues Wissen im Hinterkopf hat und schon genau weiß, wo man hin will.

    Unabhängig davon: wäre ich dein Nachbar und Miteigentümer des Hauses, würde ich schon darauf Wert legen zumindest höflichkeitshalber um meine Meinung gefragt zu werden.
     
  3. gsb

    gsb
    VIP: :Silber

    ist es ein einfamilienhaus oder ein mehrparteienahsu (von eigentum gehe ich mal aus)?

    infos bei architekten, baumeister oder statiker einholen (wobei der dir dann die vor-ort machbaren möglichkeiten aufzählen kann, aber nicht unbedingt sofort sagen kann, ob rechtl. möglich)

    eine baumeldung wirst du mind. mache müssen, einreichung hängt vom umfang bzw. oben genanntem ab

    lg gsb
     
  4. Pythia

    Pythia Gast-Teilnehmer/in

    Unser Balkon führt liegt über einem begrünten Dachgarten... haben schon mal angefragt, ob wir nicht ein Stück von diesem Dachgarten dazukaufen könnten - Problem ist wohl, dass dazu ein neues Nutzwertgutachten für die Neuverteilung der Miteigentümeranteile notwendig wäre - also nicht leistbar...

    Balkon vergrößern wäre, glaub ich, leicht möglich, wenn man diese 2 Meter Abstand zu diesem Dach mit Pfeilern abstützen könnte ... keine Ahnung, ob man das darf. Und unser Balkon würd dann anders aussehen, als alle anderen... und das Büro drunter würd wohl etwas weniger Licht haben

    Generell würde ja ein offener Balkon, soweit ich weiss, an den Miteigentumsanteilen nichts verändern.

    Baumeister kommen lassen ist eine gute Idee - der wird uns abgesehen von der statischen Machbarkeit wahrscheinlich auch rechtliche Tipps geben können.
     
  5. gsb

    gsb
    VIP: :Silber

    ok ich sollte genauer lesen:eek:

    vielleicht vermieten sie euch ein stück - dann braucht ihr kein neues nutzwertgutachten - könnt es aber nutzen

    fragt auch mal bei büro, was die wegen weniger licht sagen würden... - dann wißt ihr vielleicht, ob sich der aufwand überhaupt lohnt

    lg gsb
     

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