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AVN Nachforderung

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von KinderKinder, 22 Mai 2011.

  1. KinderKinder

    KinderKinder Gast-Teilnehmer/in

    Kam es bei euch schon mal vor, dass ihr eine Nachforderung hattet, dh, nichts bekommen habt, sondern ZAHLEN musstet? Und gar nicht wenig? :eek:
    Was kann man tun, wenn man den Bescheid einer Nachforderung bekommt?
     
  2. marionr1

    marionr1 Gast-Teilnehmer/in

    Kommt es in Ausnahmefällen zu einer Nachforderung, können Sie Ihren Antrag im Wege der Berufung zurückziehen, ausgenommen

    · Sie müssen von sich aus eine Steuererklärung abgeben, oder

    · Es kommt aus einem anderen Grund zu einer Pflichtveranlagung.
     
  3. amanin

    amanin Gast

    Ja genau, einfach den Antrag zurückziehen!
     
  4. KinderKinder

    KinderKinder Gast-Teilnehmer/in

    Danke für eure Antworten!

    Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass diese Bescheide stimmen! Es handelt sich um einen normalen Arbeitnehmen mit 1 bezugsauszahlenden Stelle, Alleinverdiener und 2, bzw. 3 Kindern. Da kommt mir eine Nachforderung mit mehreren hundert Euro schon viel vor!
     
  5. amanin

    amanin Gast

    Dann frag nach, zurückziehen kannst noch immer ;)
     
  6. KinderKinder

    KinderKinder Gast-Teilnehmer/in

    Ja, das werde ich auch machen, da es mir sehr komisch vorkommt. Mich hätte nur interessiert, ob das schon mal jemand hatte!
     
  7. sternenstaub

    sternenstaub Gast-Teilnehmer/in

    Nur wenn man dann in den folgenden Jahren wieder eine AVN einreicht könnte es Probleme geben, soweit ich weiß......
     
  8. susa66

    susa66 Gast-Teilnehmer/in


    Wir hatten heuer eine Nachforderung, und ich habe berufen, weil ich bei dem online Jahresausgleich was falsche ausgefüllt habe, bzw. den Alleinverdienerabsetzbetrag veressen hatte.
    Nun habe ich den Bescheid bekommen und siehe da noch Geld zurück bekommen.

    Gehe zum Finanzamt und lass dich beraten - es gibt einige neue Formulare - von denen viele nichts wissen.

    LG
    susa
     
  9. sbh75

    sbh75 Gast-Teilnehmer/in

    Ich vermute mal dass bei der Bescheiderstellung der Alleinverdiener vergessen wurde.
    Das hatte ich schon ein paar mal bei meinen Klienten, obwohl Alleinverdiener angekreuzt war hatte das Finanzamt den Alleinverdiener nicht mitberechnet, da aber beim Lohn der Alleinverdiener bereits berücksichtigt wurde, kommt es fälschlicherweise zu einer Nachforderung. Schau mal den Bescheid genau an, ob der Alleinverdiener ausgewiesen wurde.
     
  10. KinderKinder

    KinderKinder Gast-Teilnehmer/in

    Danke für deine Antwort! Das hab ich schon kontrolliert und mich noch gewundert, warum er NICHT ausgewiesen wurde! Ich werde morgen mal einen Bekannten anrufen, der ist Steuerberater.
     
  11. marionr1

    marionr1 Gast-Teilnehmer/in

    Warum rufst du nicht gleich beim Finanzamt an?
     
  12. sbh75

    sbh75 Gast-Teilnehmer/in

  13. MatsBM

    MatsBM Gast

    Du kannst innerhalb der Frist von 1 Monat Berufung gegen den Bescheid einlegen, allerdings ist es sinnvoll erstmal den Bescheid auf Richtigkeit zu prüfen.
    Schau mal ob alle angeführten Absetzposten im Bescheid auch aufscheinen, zudem überprüfen ob das Pendlerpauschale in der ANV angegeben wurde (auch wenn es beim Arbeitgeber bereits berücksichtigt ist).
    Sinnvollerweise führst du in der Berufung den Grund derselben an und forderst das Finanzamt auf etwaige vergessenen Absetzposten im Zuge der Berufung zu berücksichtigen.

    Liebe Grüße
    Mats
     
  14. KinderKinder

    KinderKinder Gast-Teilnehmer/in

    Ich hatte gestern Abend noch Zeit, mir den Bescheid in Ruhe durchzulesen. Es fehlen tatsächlich einige Posten: Alleinverdiener, Kinder (immerhin 3!!!), Mehrkindzuschlag.
    Ich mein, das kanns doch echt nicht sein, dass man das alles online angibt und dann stimmt es nicht? Wozu soll diese Möglichkeit dann gut sein :confused::confused::confused:
    Ich bin ziemlich sauer!
     
  15. MatsBM

    MatsBM Gast

    @KinderKinder:

    Der Mehrkindzuschlag wird normalerweise mit einem separten Bescheid zugestellt und nicht mit dem Einkommensteuerbescheid - hier die Sachbearbeiter des FA zu verurteilen wäre nicht ok.

    Was den AVAB betrifft stellt sich die Frage, ist er korrekt beantragt worden und wenn ja ist auch das Partnereinkommen nicht über 6000 Euro?
    Sollte er abgelehnt worden sein, müsste das am Ende des Bescheids in einer Begründung angeführt sein.

    Liebe Grüße
    Mats

    edit: im finanzonline kannst auch die gesamten Daten deiner abgegebene ANV Erklärung einsehen, schau ggf. hier auch nochmals nach.
     
  16. KinderKinder

    KinderKinder Gast-Teilnehmer/in

    Ich habe alle Daten kontrolliert, bevor ich das abgeschickt habe, ich habe garantiert alles richtig angegeben und das Einkommen des Partners (also meins, da Karenz) lag auch nicht über 6000,--
    Bescheid über Mehrkindzuschlag ist ein extra Zettel, da steht drauf, dass er für 3 Monate gewährt wird, im Bescheid von 2010 steht dann aber nichts mehr. Wie das da angeführt werden müsste, weiß ich nicht, da das das erste Jahr mit 3 Kindern ist. Der Rest fehlt wirklich.
    Trotzdem ärgerts mich! Da mach ichs extra online, damit ich mir Zeit, Nerven und Weg erspar und hab jetzt mehr Scherereien als vorher. Hmpf
     
  17. sonnengelb

    VIP: :Silber

    hast du wochengeld bezogen? und das auch richtig mit reingerechnet?

    lg
     
  18. KinderKinder

    KinderKinder Gast-Teilnehmer/in

    Meins stimmt sicher, ich muss Einkommenssteuererklärung abgeben und mach das immer mit dem Steuerberater.
    Bei der AVN geht es um die meines Mannes.
     
  19. sonnengelb

    VIP: :Silber

    eine nicht unübliche fehlerquelle beim AVAB ist folgende: mutter rechnet sich aus, dass sie im betreffenden jahr ja eh nur noch zwei monate gearbeitet hat, die geringfügige beschäftigung hat ja auch nicht soviel abgeworfen, also ist die grenze von 6000 euro kein problem. und übersehen dabei völlig, dass auch das wochengeld für diese grenze ebenfalls mitzurechnen ist. und sie dann damit drüber waren und der AVAB nicht zusteht.

    daher auch meine frage ;)

    auch beim einkommensabhängigen KBG (falls bei euch zutreffend) würde ich zur sicherheit mal nachschauen, da kenn ich mich aber nicht aus und weiß nicht obs zählt ...

    lg

    ps: da du eh einen steuerberater hast würd ich den kontaktieren. nachdem sich der wohl auskennt, wird dem fa wohl irgendwo ein fehler unterlaufen sein, das wird schon wieder :) lg
     
  20. KinderKinder

    KinderKinder Gast-Teilnehmer/in

    Ich hab meine Steuererklärung eben schon gemacht und extra dort nochmal nachgeschaut. Ich bin unter 6000,--, das passt also.
    Einkommensabh. KBG haben wir auch nicht, sondern die lange Variante.
    Den Steuerberater konnte ich leider noch nicht erreichen. Ich bin schon gespannt, was er dazu sagt.
    Aber selbst wenn der AEAB nicht genehmigt wurde, die Kinder müssten doch wenigstens aufscheinen. 2008 und 2010 stehen sie nicht drauf, 2009 sowohl die Kinder als auch der AEAB :confused::confused::confused: Komisch. Dabei hab ich alle 3 Jahre gemeinsam abgeschickt. Die Grunddaten müssten also eigentlich stimmen, wenn es bei einem von 3 Jahren passt.
     

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