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AV - Anzahl der inländischen gehalts- oder pensionsauszahlenden Stellen

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Stefan, 11 Februar 2012.

  1. Stefan

    Stefan Gast

    Hallo,

    ich bin gerade dabei die AV für 2011 zu erledigen und frage mich nur noch welchen Wert ich hier eingebe: "Anzahl der inländischen gehalts- oder pensionsauszahlenden Stellen"

    Ich war 2011 beim selben Arbeitgeber beschäftigt, allerdings von Jan - Jul in Vollzeit, von Aug - Dez als geringfügige Kraft (da Karenz).

    Unter Steuerakt - Lohnzetteln wird nun der AG unter L1 gelistet mit den Vollzeitbezügen, sowie unter L18 mit dem geringfügigen Lohn.

    Soll ich nun 1 oder 2 gehaltsauszahlende Stellen angeben?

    Danke
     
  2. Pythia

    Pythia Gast-Teilnehmer/in

    Wenn zwei Lohnzetteln da sind - 2. Sonst wird die Berechnung und Übermittlung nicht funktionieren.
     
  3. Stefan

    Stefan Gast

    Danke

    Leider funktioniert die Vorberechnung noch nicht, da er einen Fehler ausgibt (Lohnzetteln wurden nicht korrekt übermittelt/eingepflegt), sonst hätte sich die Frage wahrscheinlich eh erübrigt.
     
  4. anyanca

    anyanca Gast-Teilnehmer/in

    Hallo!

    Da du beide Lohnzettel vom selben (!) Dienstgeber ausgestellt bekommst, handelt es sich klarerweise nur um EINE bezugsauszahlende Stelle. Egal wie viele Lohnzettel du ausgestellt bekommst. Es heißt ja auch: "Anzahl der inländischen gehalts- oder pensionsauszahlenden Stellen" und nicht "Anzahl der Lohnzettel". Leider verwirrt das immer wieder ;)

    Dann dürfte die Veranlagung auch funktionieren, da derzeit bei Angabe von 2 gehaltsauszahlenden Stellen auf einen weiteren Lohnzettel eines anderen Dienstgebers gewartet wird.

    LG
    Anyanca
     
  5. Stefan

    Stefan Gast

    Hallo, es gibt immer noch eine Fehlermeldung, egal ob ich 1 oder 2 Stellen angebe.

    Werde noch bis Ende Feb. warten :rolleyes:

     
  6. Stefan

    Stefan Gast

    NACHTRAG: Hat nun funktioniert, ich musste EINE auszahlende Stelle angeben.
     

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