1. Reden wir miteinander ...

    Liebe(r) Gast, tausche dich mit uns über die Themen aus, die dich gerade beschäftigen. Falls du es aushältst zu erfahren, was Außenstehende darüber denken. ;-)

    Information ausblenden

Autounfall/Versicherungsfrage...

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von junge-elfe, 24 Mai 2008.

  1. junge-elfe

    junge-elfe Gast-Teilnehmer/in

    Hi,

    Vor ca 1 Woche ist mir am Gürtel ein Auto reingefahren.
    Ich war noch nicht bei der Schadensbegutachtung.
    Gestern hatte mein freund mit dem selben Auto einen Unfall - er schuld.
    Schaden ist auf der selben Seite wie der vorige, nur weiter hinten.
    Jetzt kann ich mit dem Auto aber nicht mehr fahren, weil komplett verzogen...was soll ich tun, würde ja noch ein Geld für den ersten Schaden bekommen oder bekomme ich unter den umständen nichts mehr?
    Kann ich auch jemanden von einer normalen Werkstätte beauftragen den ersten Schaden zu begutachten, am Parkplatz halt wo es steht.
    Das Auto lass ich nicht mehr reparieren, zahlt sich nicht aus... kommt also bald auf den schrottplatz.

    Kennt sich wer von euch aus und kann mir weiterhelfen?:wave:
     
  2. DerStefan

    DerStefan Gast-Teilnehmer/in

    Naja, das Geld wirdst ja jetzt wohl von Deinem Freund bekommen, wenn ers kaputt gemacht hat. Also, den Zeitwert, weil das - so wie ichs verstanden habe - der größere Schaden ist und der erste Schaden noch nicht repariert war.

    oder?
     
  3. junge-elfe

    junge-elfe Gast-Teilnehmer/in

    Geld will ich von ihm keines...er muss halt eine neues Auto kaufen was wir beide benützen können.
     
  4. DerStefan

    DerStefan Gast-Teilnehmer/in

    na dann paßts doch eh, oder?
     
  5. MatsBM

    MatsBM Gast

    Setze dich mit der Haftpflichtversicherung deines Unfallgegners in Verbindung, da diese dein Fahrzeug von einem Sachverständigen begutachten lässt.
    Wenn du den Schaden nicht reparieren lassen möchtest - was nun wahrscheinlich die sinnvollere Lösung ist - lass dir von der Versicherung deines Unfallgegners eine Abfindungserklärung ausstellen und dann bekommst du ein Entschädigungsangebot ohne dass du eine Rechnung für die Reparatur vorlegen musst.

    Liebe Grüße
    Mats
     
  6. junge-elfe

    junge-elfe Gast-Teilnehmer/in

    Danke:)
     

Diese Seite empfehlen

  1. Diese Seite verwendet Cookies. Wenn du dich weiterhin auf dieser Seite aufhältst, akzeptierst du unseren Einsatz von Cookies.
    Information ausblenden
  1. Diese Seite verwendet Cookies. Wenn du dich weiterhin auf dieser Seite aufhältst, akzeptierst du unseren Einsatz von Cookies.
    Information ausblenden