1. Reden wir miteinander ...

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Autorowdies - was machen??

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Zwergenfee, 12 November 2009.

  1. Zwergenfee

    Zwergenfee Gast

    Wir wohnen ja an einer Durchzugsstrasse, sprich die Kinder dürfen alleine sowieso nicht raus - weil sie würden zusammengefahren werden.

    Heute war ich gegen Abend mit allen 3en unterwegs, vorne weg sind die zwei grossen gegangen, brav und artig wie wir sind über den Zebrastreifen, wir haben gewartet bis kein Auto kam - gibt leider keine Ampel und sind dann als die Strasse frei war - drübergewatschelt, die grossen waren etwa jeweils einen Meter vor mir - und auf einmal kurvt so ein halbwahnsinniger um die Kurve - und bleibt wirklich mit quietschend stinkenden Reifen etwa 20 cm vor dem Kinderwagen stehen (mein Knie hat gerade noch zwischen Kinderwagen und Autostossstange platz gehabt). Habe ja auf den Schreck gleich wieder mal Wehen bekommen..

    Habe mir jetzt mal das Kennzeichen demonstrativ aufgeschrieben, und überlege derzeit ob ich zur Polizei fahren soll. Gibts ja nicht - dass man - wenn man über den Zebrastreifen geht - Freiwild für jeden dahintrödelnden- telefonierenden Autofahrer ist.

    Was meint ihr??

    Zwergenfee
     
  2. mamamaus1710

    mamamaus1710 Gast-Teilnehmer/in

    Hi!

    Ich würd auf jeden Fall mal zur Poizei gehen und fragen was du tun kannst.

    LG mamamaus1710
     
  3. LiviaS

    LiviaS Gast

    Ich würde den Raser anzeigen!
    Was dabei herauskommt ist eh fraglich, weil dus ja nicht wirklich beweisen kannst - vermutlich würde Aussage gegen Aussage stehen, aber ein Dämpfer wärs schon.

    Schnell fahren - ja meinetwegen, aber bei derartig direkter Gefährdung von Menschen hört sich imo die Toleranz auf. :rolleyes:
     
  4. Pfefferminz

    VIP: :Silber

    Ich hatte das gleiche Problem hier bei uns in der Siedlung, die Burschen sind mit ihren Autos Runden gefahren, auch noch um Mitternacht und natürlich viel zu schnell und mit quietschenden Reifen. :boes:

    Ich hab mir die Kennzeichen notiert (nachdem ich mindestens 5x versucht hab, mit den Burschen normal zu reden), bin zur Polizei, die mich dann nach ein paar Tagen informiert hat, dass sie bei allen Burschen Hausbesuche gemacht haben und das hat geholfen, seither war Ruhe (und der Nachbarbursch, dessen Daheim immer der Stützpunkt der Rennen war, schaut mich seither giftig an, aber das ist mir soooo wurscht :rolleyes:).

    :)
     
  5. Sonja20

    Sonja20 Gast

    Auf jedenfall anzeigen!!!!

    wir haben auch einen Zebrastreifen ohne Ampel aber mir scheint so als hätten die wenigsten gelehrnt was ein Zebrastreifen bedeutet wenn ich am zebrastreifen stehe und warte bis ich drüber kann, kann ich mir sicher sein das 10-15 Autos nicht anhalten :eek:
     
  6. M.Berger

    VIP: :Silber

    Anzeigen bringen leider nichts. Nur ein Polizist darf die Geschwindigkeit mit freiem Auge - also ohne mit einem Meßgerät zu messen - schätzen.
     
  7. RubensMama

    RubensMama Gast-Teilnehmer/in

    Es ist beängstigend - ja.

    Aber was willst Du bei der Polizei bzw. was sollen die Deiner Ansicht nach machen ?

    Es ist nichts passiert, das Auto konnt noch rechtzeitig bremsen.
     
  8. morty

    morty Gast-Teilnehmer/in

    um das gehts ja gar nicht :confused: sondern um das nichtstehenbleiben beim zebrastreifen.
     
  9. M.Berger

    VIP: :Silber

    Er ist doch stehengeblieben. Er kann ja sagen, er hat sie erst im letzten Moment bemerkt und eh sofort gebremst. Was will man da anzeigen?
     
  10. dafeschefranzi

    dafeschefranzi Gast-Teilnehmer/in

    gefährdung von fussgängern auf dem schutzweg.
    ....übrigens ein vormerkdelikt. :cool:



    Grundsätzlich hat ein Autofahrer einem Fußgänger das ungehinderte und ungefährliche Überqueren der Straße auf dem Schutzweg zu ermöglichen. Es ist nicht immer notwendig, das Auto anzuhalten, wenn sich ein Fußgänger bloß einem Zebrastreifen nähert. Allerdings muss der Autofahrer stehen bleiben, wenn dem Fußgänger auf andere Art das ungefährdete und ungehinderte Überqueren der Fahrbahn nicht ermöglicht werden kann. Daher darf sich der Fahrzeuglenker dem Fußgängerübergang nur mit einer solchen Geschwindigkeit nähern, dass er rechtzeitig stehen bleiben kann.


    Auch beim Einbiegen muss der Fahrzeuglenker aufpassen und darf die Fußgänger weder gefährden noch behindern. Das gilt auch bei einer geregelten Kreuzung, wenn der abbiegende Autofahrer und der geradeaus gehende Fußgänger bei einer Ampelanlage grünes Licht haben.



    Rechte und Pflichten der Fußgänger


    Für den Fußgänger gilt erstens die Verpflichtung, den Schutzweg nicht unmittelbar vor einem herannahenden Fahrzeug und für den Lenker überraschend zu betreten. Zweitens hat ein Fußgänger den Schutzweg "in angemessener Eile" zu überqueren und so, dass der Fahrzeugverkehr nicht behindert wird. Wer zuwider handelt, kann mit einer Verwaltungsstrafe belangt werden. Der Fußgänger kann aber auch auf seinen Vorrang verzichten. Das muss für den Autofahrer klar und unmissverständlich erkennbar sein, etwa durch eine eindeutige Handbewegung.



    Das sind die Strafen bei Schutzweg-Delikten:


    Fußgänger behindern: Wer einen Fußgänger beim Überqueren der Fahrbahn auf einem Schutzweg behindert, muss - wie bisher - mit einer Verwaltungsstrafe bis 726 Euro rechnen. Unter "Behinderung" versteht die Rechtsprechung etwa, wenn der Fußgänger ausweichen oder stehen bleiben muss.
    Fußgänger gefährden: Gefährdet man einen Fußgänger auf dem Schutzweg - etwa wenn er auf den Fahrbahnrand zurückspringen muss - wird die Verwaltungsstrafe höher (72 bis 2.180 Euro) und es gibt zusätzlich eine Vormerkung im Führerscheinregister.
    Wenn man zwei Vormerkungen gesetzt hat, ist innerhalb der angeordneten Frist eine Maßnahme zu absolvieren, sonst wird der Führerschein sofort eingezogen. "Im Normalfall wird das bei 'Fußgängergefährdung am Schutzweg' eine Perfektionsfahrt in der Fahrschule sein. Wenn das Delikt auf mangelnde Fahrzeugbeherrschung zurückzuführen ist, dann ist ein Fahrsicherheitstraining zu absolvieren", weiß Hoffer.
    Fußgänger besonders rücksichtslos behandeln: Verhält man sich aggressiv oder besonders rücksichtslos gegenüber einem Fußgänger, wird neben der Verhängung einer Verwaltungsstrafe (36 bis 2.180 Euro) die Lenkberechtigung gleich für mindestens drei Monate entzogen.
    Auch Fußgängern drohen Strafen: Ein Fußgänger muss mit einer Geldstrafe bis zu 726 Euro rechnen, wenn er gegen die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO) verstößt. Das trifft dann zu, wenn er bei Rot über eine ampelgeregelte Kreuzung läuft oder auf einem ungeregelten Schutzweg unmittelbar vor dem Fahrzeug und für den herannahenden Auto- oder Motorradfahrer überraschend die Straße betritt. Eine Geldstrafe könnte sogar drohen, wenn der Fußgänger mitten auf dem Schutzweg mit einem Bekannten tratscht.
     
  11. einszwo

    einszwo Gast-Teilnehmer/in



    Alles sehr richtig, aber jetzt zeigt sie ihn an, er argumentiert sehr wohl nur sagen wir 30 gefahren zu sein und verneint ein quietschen seiner reifen. aussage gegen aussage, also muss sie dann beweisen das die reifen quietschten.
    Leider sinnlos obwohl natürlich gerade bei solchen delikten durchgegriffen gehört
     
  12. dafeschefranzi

    dafeschefranzi Gast-Teilnehmer/in

    nicht wenn es zeugen gibt.....:cool:
     
  13. Desmond

    Desmond Gast-Teilnehmer/in

    Auch nicht wenn der Fahrer freiwillig gesteht, auch nicht wenn es zufällig ein Polizist gesehen hat, auch nicht wenn der Vorfall von einer bösen Überwachungskamera gefilmt wurde und auch nicht in Dutzenden weiteren möglichen Szenarien - die hier nur leider alle nicht zutreffen.
     
  14. Zwergenfee

    Zwergenfee Gast

    Danke - hab die Daten zur Polizei gebracht. Mein Mann war ja auch mit dabei - ging als erster über die Strasse gegangen ist zum Absichern der Kinder (und ich mit dem Riesen Kinderwagen meinte er halt - ich komme eh selber drüber, einerseits bin ich ja froh - weil der Rowdie hätte meinen Mann sicherlich weggeräumt.).

    Sie machen jetzt eine LEnkerauskunft und kreigt auch ein Anonymverfahren weil 3 Erwachsene Zeugen dabeiwaren die das gesehen haben - wie der wahnsinnige auf nassen Laub gebremst hat - dass es nur so geraucht hat.

    Das ist halt leider auch der Schulweg meiner zwei Kinder, und ich greife da jetzt ganz einfach mal rigoros durch, selbst am Schutzweg wird nur gebremst wenns nicht mehr anders geht - wenn das Kind/Person schon mitten auf der Strasse steht.

    Zwergenfee
     
  15. Petrita

    Petrita Gast-Teilnehmer/in

    schick deinem bezirksvorsteher und dem bürgermeister ein mail mit der beschreibung des vorfalls /ort.

    ich habe dadurch schon einiges bewirken können (z.b. wurde wegen meiner mail eine fahrbahn vor einem schutzweg in meinem bezirk von zwei auf eine spur verjüngt, weil so viele dort gerast sind und die fußgänger gefährdet waren. und noch so einiges andere :cool:).
    ich würde vor allem zu schulzeiten um einen schülerlotsen für den zebrastreifen ansuchen. ist doch heute eigentlich schon selbstverständlich für schulwege...

    und von wegen, dass aggressive autofahrer tun und lassen können was sie wollen: ein solcher busfahrer wurde von mir angezeigt (er hat kinder am Zebrastreifen einfach ignoriert und auf der gleichen strecke einen radfahrer gefährdet). der gute mann fährt nie wieder irgend ein fahrzeug, dafür habe ich gesorgt.
     
  16. morty

    morty Gast-Teilnehmer/in

    das würd mich näher interessieren wie du das geschafft hast und wie das in der praxis aussieht.
     
  17. Hasenfratz

    VIP: :Silber



    Führerscheinentzug auf Lebenszeit? Kann ich mir nicht vorstellen....das sind Wunschträume deinerseits!
     
  18. morty

    morty Gast-Teilnehmer/in

    führerscheinentzug ist trotzdem keine garantie, dass derjenige nicht doch wieder ein fahrzeug lenkt
     
  19. Petrita

    Petrita Gast-Teilnehmer/in

    nun, ich habe bei gericht eine zeugenaussage gemacht. that's it. mehr braucht's nicht. wenn mehr menschen courage hätten, gäbe es auch ziemlich schnell weniger rowdies.
     
  20. Petrita

    Petrita Gast-Teilnehmer/in

    wieso? hättest du dir gewünscht, dass so einer weiterhin auto fährt?
     

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