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Auszahlung Überstunden bei Teilzeit

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von letti1979, 27 Juni 2011.

  1. letti1979

    letti1979 Gast-Teilnehmer/in

    Hallo !

    Ich arbeite Teilzeit - sprich 20 Wochenstunden.
    Letztes Monat musste ich sehr viele Überstunden machen, weil meine
    Kollegin krank war.
    Von der Geschäftsfürhung wurde mir vorgegeben ich könne
    soviele Überstunden wie mir möglich ist machen, bzw. die Arbeit muss erledigt sein.

    So, jetzt hab ich in einem Monat 52 Ü-Std. gemacht...

    Aber ich weiss jetzt nicht wie ich mir die am Besten auszahlen lassen soll... bzw. wieviele Stunden ich max. auszahlen lassen kann ohne eine jede Menge steuerliche Abzüge zu haben ???


    lg
     
  2. pocahontas08

    pocahontas08 Gast-Teilnehmer/in

    weiss nicht wie es genau ist, einfach arbeiterkammer anrufen.
    bei mir wars so, es wurden 105 mehrstunden (heissen nicht überstunden) auf 7 monate aufgeteilt (je monat 15 mehrstd) ausbezahlt, damit ich keine nachteile hab. wurde 1:1,25 bezahlt.
     
  3. nika25

    nika25 Gast-Teilnehmer/in

    Ich würd dir auch raten dir das von der AK mit deinen Zeitaufzeichnungen ausrechnen zu lassen.

    Bei Teilzeit wirst du höchstwahrscheinlich nur Mehrstunden haben und keine Überstunden. Überstunden sind lt Arbeitszeitgesets erst wenn du mehr als die gestzliche Normalarbeitszeit also über 40h/WO arbeitest, oder an einem Tag mehr als eine bestimmte Stundenzahl oder wenn du entgegen deiner normalen Arbeitszeit noch Nachts gearbeitet hast oder Sonn- und Feiertags.

    Bei Mehrstunden wird 1:1 ausbezahlt, bei Überstunden gibts einen Überstundenzuschlag der ist im Kollektivvertrag festgelegt (keine Ahnung welchen du hast) meist aber ein Zuschlag von 50% lt AZG, Nachts und Sonntags meist 100%.

    Die ersten 5 Überstunden bei 50% Aufschlag im Monat sind Steuerfrei, aber nur bis zu einem bestimmten Betrag, ich glaub €45.

    Zuschläge für Sonn- und Feiertage nd Nachts geleistete Überstunden sind bis zu € 360,- Monatlich Steuerfrei.

    Mehrarbeitsstunden werden wie Gehalt/Lohn Normal abgerechnet und versteuert sofern im Kollektivvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung nichts besseres steht. Da kannst du nichts machen.

    Solltest du aber einige Überstunden haben:
    Ich habe mir früher immer nur rund 5 pro Monat von den 50% auszahlen lassen wegen der Steuerbegünstigung.
     
  4. letti1979

    letti1979 Gast-Teilnehmer/in

    danke euch... das hilft mir schon etwas weiter.

    dann werd ich mal bei der AK anrufen und mir das genau ausrechenen lassen bzw. mit meinem Chef reden dass er mir nicht alle auf einmal auszahlt.
     
  5. Morgengrauen

    Morgengrauen Gast-Teilnehmer/in

    kommt drauf an. werden in eurer firma mehr-u.überstd. ausbezahlt?

    bei uns zb nicht. können nur zeitausgleich nehmen.


    ps: auch bei mehrstunden gibt es einen zuschlag.
     

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