1. Reden wir miteinander ...

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Auszahlung aus dem Elternhaus

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Stefftirol, 20 Juni 2011.

  1. Stefftirol

    Stefftirol Gast-Teilnehmer/in

    Der Vater meiner Partnerin ist vor geraumer Zeit verstorben.
    Das Haus der Familie wurde gleichermaßen auf meine Freundin, ihren Bruder und deren Mutter vererbt. Das Haus besteht aus 3 Wohnungen, einer Werkstatt und 120m^2 Keller. Außerdem rund 1000m^2 Garten und Terasse. Meine Freundin lebt bei mir und wir erwarten ein Kind und wollen nun Haus bauen bzw. kaufen.
    Ihr Bruder wird im Haus bleiben und nun geht es um das Ausbezahlen ihres Anteils.
    Die ganze Angelegenheid ist in diesem Fall imens kompliziert, zumal ihr Bruder in Sachen Geld eine totale Null ist.
    Er hat sich bereits einige tausend € von meiner Freundin geliehen und ist nicht im Stande diese zurück zu bezahlen (hauptsache jedes monat ein neues Schrottauto kaufen, das kann er).
    Zur Zeit ist es so, dass meine Partnerin bei jeder Gelegenheit zur Kasse gebeten wird. Beispiel: Ihr Bruder hat diesen Winter einmal Schneegefräst und hat Benzingeld von seiner Schwester verlangt, mit dem Argument das es ja schließlich auch ihr Haus is. Genauso sollte sie sich an den Balkonblumen beteiligen. Dabei wohnt sie nicht mal dort. Sämtliche Reparaturen hat meine Freundin finaziert, da keiner einen Cent besitzt in diesem Haus. Sogar zum Rasenmähen wird sie eingeteilt... So geht das nicht weiter.
    Dass Problem ist: Wenn wir die Situation nicht klären, wird sie immer weiter zur Kasse gebeten und wir sehen auch nicht ein, dass wir unser Heim über jarhzehnte finazieren müssen und ihr bruder sich ins gemachte nest setzt und nur schei.. baut und meine Freundin ausnützt von vorn bis hinten.
    Erschwerend kommt hinzu dass ihre Mutter nervenkrank ist und die Gr0ßmutter auch noch im Haus wohnt (um beide kümmert sich fast aussschließlich meine Freundin).
    Und sie selbst wurd ihr Lebenlang an der kurzen Leine gehalten, sprich sie traut sich bei ihrer Familie nicht den Mund zu öffnen... ( das mit 26 Jahren).
    Alles sehr schwierig. I verzweifle noch daran..
    Kann mir da jemand ein paar brauchbare tipps geben??
    Ich überleg schon einen Mediator einzusetzen.
    Die Auszahlung muss stattfinden. Aber man will ja nicht einen totale Krieg heruafbeschwören.

    Danke im voraus
     
  2. Erdbaerin

    Erdbaerin Gast-Teilnehmer/in

    Verzichtet auf die Auszahlung und zieht weg. Weit weg. Am besten ein anderes Bundesland.

    Lieber aufs Geld verzichten, als sich mit DER Familie noch weiter herumärgern.
     
  3. melody

    melody Gast-Teilnehmer/in

    Ich glaub nicht, dass man ein Recht auf Auszahlung hat, oder?
    Solange alle beteiligten Parteien noch leben, bleibt alles, wie es ist.
    Ich würde darauf bestehen, alles genau aufzulisten...laufende Kosten usw.
    Würde das Haus zu 1/3 mir gehören und ich nütze es selber gar nicht, dann kann man über einen "Mietbeitrag" reden zB. Aber ehrlich gesagt müsste sich deine Freundin mal auf die Füße stellen.
    NAchdem sie sich immer so ausnützen lässt, wird es auch gemacht. Eh klar. :rolleyes:
    Ich weiß nicht, wie das rechtlich aussieht. Aber ich würde meine Wohnung im Haus verkaufen, also meinen Hausanteil.
    Falls es noch nicht gemacht wurde, würde ich auf eine Parifizierung des Hauses bestehen und dann eben meinen Anteil verkaufen. Da hat der Bruder die Wahl, ob er es sich selber kauft oder halt Pech gehabt.
     
  4. melody

    melody Gast-Teilnehmer/in

    Ah ja...unbedingt sofort REchtsberatung einholen! Notar.....
     
  5. Stefftirol

    Stefftirol Gast-Teilnehmer/in

    Das haben wir auch schon überlegt... einfach das Drittel überschreiben und weit weit weck...

    Aber da gehts hald auch um viel viel Geld. Warum soll der Ars.. damit durchkommen und wir unser leben lang einen Kredit zurückbezahlen..

    Zum thema sie muss sich auf die Füße stellen: Bin ich auch der meinung, aber wenn ein Mensch sein Leben lang klein gehalten wird is das selbstwertgefühl ziemlich zerstört... und vorallem wir ihr Vater eher raviat, sprich sie hat angst vor ihrem Bruder...
     
  6. Stefftirol

    Stefftirol Gast-Teilnehmer/in


    Ich würd das sofort machen!! Nur ist es hald doch ihre Familie und sie denkt hald dass ihre Fam. ohne sie aufgeschmissen sei...
     
  7. Brokkoli

    Brokkoli Gast-Teilnehmer/in

    *zustimm*

    Ist es außerdem nicht eh so, dass deine Frau nur ausgezahlt werden müsste, wenn sie nichts vom Haus bekommen hätte? Sie kann ihren Anteil max dem Bruder oder der Mutter verkaufen - wenn die nicht wollen, dann hat sie Pech.
     
  8. sulnicki

    sulnicki Gast-Teilnehmer/in

    blöde situation! gehört auf alle fälle geklärt.

    ich kann dir da keinen rat geben, aber bei uns in nö gibt es einen tag in der woche an dem es auf der gemeinde eine kostenlose rechtsberatung gibt. erkundige dich mal, das gibts bei euch wahrscheinli auch!

    alles liebe!
     
  9. Stefftirol

    Stefftirol Gast-Teilnehmer/in

    Ihr Bruder belegt das komplette Haus! Sie hat rein nicht davon...
    Ich muss mal sehen, ob man den Anteil der Bank verkaufen kann..
     
  10. phantomine

    phantomine Gast

    Also normalerweise kann man seinen Erbteil sehr wohl einfordern. Wenn das Haus zb. zu 1/3 ihr gehört, dann kann sie das 1/3 quasi an Bruder/Mutter verkaufen. Ich würd da ernsthaft zuerst eine Rechtsberatung einholen.

    Ein Bekannter hat auch mal ein Haus mit seiner Schwester zusammen geerbt. Sie wollts verkaufen, er nicht. Es wurde verkauft und das Geld dann aufgeteilt. Man kann schon, wenn man will.

    Also: bevor ich da einen Streit heraufbeschwöre und verschenke, obwohl es ihr zusteht. - ab zum RA. Mit diesen Infos dann mit der Familie reden. Wenn ich so oder so einen Bruch riskieren würde (weitwegziehen, Null Kontakt), dann kann ich das Geld dorthin auch mitnehmen und ich sähe auch gar nicht ein, warum darauf verzichtet werden sollte - es sei denn, ich hab grad soviel in der Hinterhand, dass ich DAS wirklich nicht brauche.

    Lg, Karin!
     
  11. Stefftirol

    Stefftirol Gast-Teilnehmer/in

    Danke, völlig richtig.. vorellem wenn er alls ruiniert und das haus verkommen lässt...

    Wir brauchen das geld genauso!!! sogor notwendig...
     
  12. phantomine

    phantomine Gast

    Und im Normalfall ist es so, wenn er es nicht auszahlen kann, muss er halt einen Kredit aufnehmen, der dann aufs Haus als Sicherheit geht. Wenn das nicht geht, wirds halt verkauft in weiterer Folge (müsste man aber auch wissen, ob zb, die Mutter ein Wohnrecht hat - grundbücherlich eingetragen etc...)

    Lg, Karin!
     
  13. Brokkoli

    Brokkoli Gast-Teilnehmer/in

    wer nicht?;)
     
  14. Brokkoli

    Brokkoli Gast-Teilnehmer/in

    Man könnte es aber umgekehrt auch machen - nämlich das die Schwester den Bruder auszahlt. ;)
     
  15. phantomine

    phantomine Gast

    Sicher, wenn er auszieht dann - klar.

    Oder die Mutter Beide - ist halt die Frage, ob dann noch wer im Haus bleibt oder wie die Mutter das mit den Kindern dann regelt....

    Lg, Karin!
     
  16. melody

    melody Gast-Teilnehmer/in

    Ich würde nicht verzichten. Also generell schon, aber in eurem Fall sicher nicht.
     
  17. Stefftirol

    Stefftirol Gast-Teilnehmer/in

    Am liebsten würd ich verzichten... aber das geht halt nicht...

    Er zieht sicher nicht aus und die mutter und großmutter sind ja auch noch drin...
     
  18. inkale

    inkale Gast-Teilnehmer/in

    Natürlich - der Vater ist verstorben und sein Erbe wird aufgeteilt.

    Üblicherweise müsste der Notar wissen, wie hoch die jeweiligen Anteile sind.

    Dass der Bruder selber nie Geld hat, es unwahrscheinlich ist, dass er die Auszahlung freiweillig durchführen wird - das ist unabhängig vom Rechtsanspruch zu entscheiden, wie man damit umgeht.
    Aber eines wird klar sein, wenn man nicht freiwillig aufs Erbe verzichtet bedeutet das viel Streit.
     
  19. Stefftirol

    Stefftirol Gast-Teilnehmer/in

    Streit steht mit sicherheit ins Haus...
    Eigentlich traurig dass man seine kleine Schwester so aussaugt...
    ich versteh das nicht..
     
  20. maeuschen

    maeuschen Gast-Teilnehmer/in

    und sie lässt es zu...
    wurde nie drüber geredet, wie das weitergehen soll oder wie das läuft?
    hat sie rechtliche Beratung in Anspruch genommen, bevor sie das Erbe angetreten ist? Unter diesen Vorzeichen hätte ich mir das schon sehr gut überlegt. steht im Grundbuch, welches Drittel ihr gehört?
     

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