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Auswirkung Arbeitslosigkeit auf Pension

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von LisaA, 27 November 2010.

  1. LisaA

    LisaA Gast-Teilnehmer/in

    Hallo,

    weiß jemand, wie sich eine längere Arbeitslosigkeit (z.B. 1,5 Jahre) auf die
    Pension auswirkt? Kann man dann erst später in Pension gehen bzw. wie wirkt
    sich das Arbeitslosengeld bzw. Notstandshilfe auf die Pension aus?

    LG Lisa
     
  2. Holzmichl

    Holzmichl Gast

    Für Arbeitslosenzeiten erwirbst du keine Pensionsansprüche.
     
  3. Yanira

    Yanira Gast

    Pension, Ersatzzeiten

    Einer der Faktoren für einen Pensionsanspruch in Österreich ist die ausreichende Anzahl von Beitragszeiten. Erforderlich sind 15 Beitragsjahre (=180 Monate). Als Ersatzzeiten für Beitragsjahre gelten: sämtliche Monate mit Bezug von Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Karenzgeld; weiters Präsenzdienstzeiten.


    Mit maximal 48 Kalendermonaten werden angerechnet: Kindererziehungszeiten (Sonderregelung: Liegt eine neuerliche Geburt innerhalb dieser Frist, werden die Ersatzzeiten für das ältere Kind durch die neuerliche Geburt begrenzt).


    Für Schule und Ausbildung können Monate nachgekauft werden (abhängig vom Alter und der Art der Ausbildung). Sonderbestimmungen regeln Fälle von selbständiger Erwerbstätigkeit vor Einführung der gesetzlichen Pflichtversicherung.
     
  4. Holzmichl

    Holzmichl Gast

    Voricht!
    Da geht es nur um Beitragszeiten, woran festgemacht wird, ob man überhaupt einen Pensionsanspruch hat.
    Über die Höhe ist damit noch nichts gesagt! Und ich kann mir nicht vorstellen, dass Arbeitslosigkeit Pension erhöht.
     
  5. Yanira

    Yanira Gast

    Das weiß ich, ich habe nur auf die Frage geantwortet! Und es war nicht die Frage nach der Höhe der Pension, sondern, ob sich das Pensionsalter hinauszögert! :wave:

    Natürlich gibts für diese Zeit kein Geld für die Pension.
     
  6. Q

    Q Gast

    Alles falsch ...

    Nach alter Rechtslage waren Zeiten der Arbeitslosigkeit Ersatzzeiten, also für sich nicht pensionsbegründend.

    Nach neuer Rechtslage sind sie Versicherungszeiten (so wie die Beschäftigung auch), sie werden mit 70% des letzten Bruttogehaltes bewertet (lt. help.gv.at)

    Wären die Zeiten nicht pensionswirksam, wäre das grober Unfug.
     
  7. Yanira

    Yanira Gast


    Bei dem Antrag von der PVA meines Vater steht bei den Arbeitslosenzeiten aber Ersatzzeiten dabei. (hat er mir erst letzte Woche gezeigt) Also wird in der Zeit das letzte Bruttogehalt hergenommen und davon der Betrag für die Pension gerechnet? :confused:
     
  8. Q

    Q Gast

    Dein Vater hat noch die alte Rechtslage vor der Pensionsreform, da waren es Ersatzzeiten.
     

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