1. Reden wir miteinander ...

    Liebe(r) Gast, tausche dich mit uns über die Themen aus, die dich gerade beschäftigen. Falls du es aushältst zu erfahren, was Außenstehende darüber denken. ;-)

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Ausnahmen der Gewerbeordnung - §2???

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von beta, 15 Februar 2009.

  1. beta

    beta Gast-Teilnehmer/in

    Hallo!

    Kennt sich wer mit den Ausnahmen aus, sprich mit der "häuslichen Nebenbeschäftigung"?
    Hab ich das richtig verstanden, daß ich ohne Gewerbeanmeldung von zuhause aus mit meiner normalen Nähmaschine z.B. 1 Stunde pro Tag Kindersachen nähen und auch verkaufen darf?
    Und darf ich auch Werbung dafür machen (im Kindergarten aushängen,...)?
    Ich find im Internet einfach nichts genaueres darüber...

    Ich wäre für eine Antwort sehr dankbar!
     

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