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Ausmalen von 94m² Wohnung-Kosten?

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Miriamchen, 16 Mai 2011.

  1. Miriamchen

    Miriamchen Gast-Teilnehmer/in

    Hallo,
    wie viel würdet Ihr für das Ausmalen einer 94m² Wohnung bezahlen?
    Ein Angebot habe ich, aber keine Vergleichsmöglichkeit.
    Die Wände sind in gutem Zustand, nur ein Paar kleinere Löcher, nichts Großes.
     
  2. apresski

    apresski Gast

    hi,

    guter zustand ist relativ! ist das alt oder neubau? dzt gemalt oder tapete?? das müsste man alles wissen.

    lg apresski :wave:
     
  3. Zicke-Lauser

    Zicke-Lauser Gast-Teilnehmer/in

    dann kommt n och hinzu nur wände oder decke auch zum streichen ? einfache farbe oder mit verschiedenen farben (dh muss was abgeklebt werden mustertechnisch)
     
  4. Miriamchen

    Miriamchen Gast-Teilnehmer/in

    I see..

    Neubau, wird weiß gestrichern. Keine Muster.
    Zur Zeit gestrichen, alles in vanille. Eine Wand ist in Schokobraun.
    Decke wird auch gestrichen. Wir ziehen aus, es wird für den neuen Mieter hergerichtet.
     
  5. Zicke-Lauser

    Zicke-Lauser Gast-Teilnehmer/in

    soll dermaler die farbe besorgen oder macht ihr das und ihr wollt nur die arbeitskosten übernehmen ?
     
  6. koalabaerin22

    koalabaerin22 Gast-Teilnehmer/in

    hmm, ok.
    hole einfach kostenvoranschläge von mind. 2 versch. malern ein.
    wichtig ist, dass du das aber offiziell machst, also mit rechnung etc. kenne ein paar, die beim auszug und "schwarzmalen" auf die nase gefallen sind und der vermieter dann die kaution zum teil einbehalten hat...
     
  7. Huligirl

    Huligirl Gast-Teilnehmer/in

    Wieso malst du überhaupt aus? Das ist doch jetzt gesetzlich, dass das der Vermieter selber machen muss.

    Ich hatte in meiner vorigen Wohnung bzw. in meinen beiden letzten Wohnungen echt knallige Farben und musste nix ausmalen und mir wurde auch nix vom Genossenschaftsanteil abgezogen.
    Bei Gemeindewohnungen ist es auch so, dass nix ausgemalt werden muss...
     
  8. apresski

    apresski Gast

    hi all,

    also das kann man vergessen, nach neuer mietrechtsreform gibt es das nicht mehr und kann sogar 10 jahre zurückgefordert werden. frage ist warum wollt ihr ausmalen wenn ihr auszieht?? bei miet oder genossenschaftswohgen ist das nicht mehr notwendig.

    lg apresski :wave:
     
  9. Miriamchen

    Miriamchen Gast-Teilnehmer/in

    weil es in unseren mietvertrag steht. den haben wir vor knappen 7 jahren abgeschlossen.
    es handelt sich bei uns um keine genossenschaftswohnung, sondern normale mietwohnung.
     
  10. apresski

    apresski Gast

    hi you,

    auch wenn es im mietvertrag steht, ist das urteil des OGH bindend!!! geht zur mietervereinigung, kein vermieter lässt sich darauf mehr ein.

    lg apresski :wave:
     
  11. Miriamchen

    Miriamchen Gast-Teilnehmer/in

    Danke fürs Info!
     
  12. wenn euer mitverhältnis unter das mietrechtsgesetzt fällt, isses egal wann ihr den vertrag gemacht habts, dann braucht ihr net ausmalen!
     
  13. grinsekatze86

    grinsekatze86 Gast-Teilnehmer/in

    gut zu wissen!!!
    ich dachte auch dass ich meine genossenschaftswohnung ausmalen muss (zumindest alle bunten wände weiß machen) und das wär mir paar wochen vor EGT echt nicht grade leicht gefallen (bzw. hätt ich leute "einspannen" müssen die auf andren baustellen dringender gebraucht werden) Juhuuuu
     
  14. sonnengelb

    VIP: :Silber

    Achtung wenn es ein privat Vermieter ist dann hat der Vertrag trotzdem Gültigkeit und ihr müsst ausmalen!

    LG
     
  15. apresski

    apresski Gast

    hi all,

    auch wenn es ein privater vermieter ist hat das mietgesetz gültigkeit. wenn der mietvertrag nicht beim finanzamt angezeigt wurde und der private vermieter die einnahmen "schwarz" kassiert, dann hab ich sowieso ein druckmittel ;)

    lg apresski :wave:
     
  16. LittleLaura

    LittleLaura Gast-Teilnehmer/in

    wie ist es bei Genossenschaften, wenn ich zb im vertrag oder so das stehen habe. Muss ich?

    Wo gibts das zum nachlesen? danke!
     
  17. apresski

    apresski Gast

    ausmalen

    hi all,

    in alten verträgen steht das fast über all drinnen, ist jedoch nicht mehr gültig.
    wenn ihr nicht sicher seit einfach zur mietervereinigung gehen.
    nachlesen kann man das auf der seite des OGH.

    lg apresski :wave:
     
  18. sonnengelb

    VIP: :Silber

  19. sonnengelb

    VIP: :Silber

    und dieses mietgesetz scheint laut ak eben besagte ausnahmeregelung für privatvermieter (bis max 5 wohnungen) zu beinhalten.

    wir hatten genau den fall. und haben ausgemalt.

    lg
     
  20. apresski

    apresski Gast

    hi,

    na scheint so als gäbe es wirklich für alles eine ausnahme

    lg apresski
     

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