1. Reden wir miteinander ...

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Ausmalen bei Auszug

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von aussie, 31 August 2010.

  1. aussie

    VIP: :Silber

    hallo,
    eine freundin von mir, wohnhaft in nö, hat 3 jahre ein haus gemietet und ist jetzt ausgezogen. jetzt will die vermieterin (eine privatperson) von ihr eine enorm hohe rechnung für das ausmalen von 2 zimmern.
    ist das jetzt zulässig oder nicht?
    vielen dank für eure info,
    birgit
     
  2. Maria001

    Maria001 Gast-Teilnehmer/in

    das muss im Mietvertrag festgehalten sein.
     
  3. Muse

    Muse Gast

    soweit ich weiss ists so:

    wenn die wandfarbe einfach abgenutzt ist, also nicht mehr genau in dem weissen zustand wies bei bezug war, muss man trotzdem nicht ausmalen, weil drin wohnen halt nunmal spuren hinterlässt.

    wenn man jedoch umgemalt hat (zb einige zimmer bunt angemalt hat) muss man diese zimmer wieder in den originalzustand (zb weiss) bringen (oder dafür zahlen)

    also wäre wichtig zu wissen wie deine freundin die wohnung übernommen hat, und ob sie selbst je drüber gemalt hat.
     
  4. Muse

    Muse Gast

    selbst wenn im mietvertrag steht dass man weiss über alles drüber malen muss - muss man nicht.
     
  5. Maria001

    Maria001 Gast-Teilnehmer/in

    darauf verlass ich mich aber sicher NICHT! weil wenn ichs unterschrieben hab, hab ich das norm.weise auch zu tun.
     
  6. Muse

    Muse Gast

    nein, genau genommen kann im mietvertrag alles stehn, man muss trotzdem nur das tun was laut gesetz verlangt wird.
     
  7. Muse

    Muse Gast

    quelle: http://www.rechtsfreund.at/news/ind...lpflicht-nach-dem-Ausziehen-rechtswidrig.html

    quelle: http://www.konsument.at/cs/Satellite?pagename=Konsument/MagazinArtikel/Detail&cid=31675
     
  8. Kalliope

    Kalliope Gast-Teilnehmer/in


    Soweit ich weiß, gilt das aber nur für von Genossenschaften o.ä. gemieteten Wohnungen, nicht für Privatvermieter.
     
  9. Muse

    Muse Gast

    hm, so genau weiss ichs nicht, privat hab ich noch nicht gemitet.

    wäre also interessant zu wissen obs bei der freundin der TE privat ist und was im vertrag steht
     
  10. Kalliope

    Kalliope Gast-Teilnehmer/in

    Ich würde mich beim Mieterschutzverband erkundigen. Bei uns war die telefonische Anfrage damals kostenlos, für ein Beratungsgespräch musste man einen Mitgliedsbeitrag für ein Jahr bezahlen. Waren aber nur ein paar Euro und hat sich auf jeden Fall ausgezahlt. Wir hatten so ein mehr als 2stündiges Gespräch mit einem Juristen, der sich auf Mietrecht spezialisiert hat (unser Problem war etwas komplexer). Allerdings hat er uns dann nur diktiert, wie wir das Schriftstück aufsetzen sollten und war dann telefonisch für weitere Beratungen für uns da. Er selber wäre um diesen Betrag nicht aktiv geworden. Bei uns hat es gereicht. Vielleicht wäre das ja auch eine Option für Deine Freundin.

    Als Alternative gibt es auch noch die kostenlose Rechtsberatung einmal pro Woche. Die war bei uns allerdings nicht sehr kompetent.
     
  11. Gauka

    VIP: :Silber

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