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Aufblasbarer Pool im Kleingarten

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Taleria, 15 Juli 2009.

  1. Taleria

    Taleria Gast-Teilnehmer/in

    Hallo,
    unsere Hausverwaltung ist grade wieder komisch.

    Wir haben in unserem Kleingarten (Miete) einen 6m³ fassenden aufblasbaren Pool stehen. Die Hausverwaltung meint, das sei eine bauliche Veränderung. Ich persönlich verstehe unter "baulicher Veränderung" eine bauliche Veränderung, die Hausverwaltung anscheinend etwas ganz anderes.
    Es ist weder ein eingegrabener Pool, noch einer mit einer Stahlummantelung.
    Es ist einfach ein größeres Plantschbecken.
    Leider find ich nirgends eine Info bezüglich baulichen Veränderungen und bei der AK ist heute auch keiner mehr erreichbar.
    Kennt sich von euch jemand aus diesbezüglich?
     
  2. lexibald

    lexibald Gast

    Ich würde die HV höflich bitten, die entsprechende rechtliche Grundlage für ihre Annahme einer baulichen Veränderung schriftlich vorzulegen, da ihr ansonsten nicht reagieren werdet.

    Als bauliche Veränderung sehe ich so einen Pool (habe selber einen auf meinem eigenen Grund mit ca. 14m3) sicher nicht, da muss eine Hv schon grundsätzlich böse Absichten hegen. Allerdings könnte in einem Kleingarten die Abwasserfrage problematisch werden, weil die Wassermenge eines Pools schon über einer zu erwartenden Grunderwartung liegt. Ist aber auch nur eine subjektive Annahme von mir.
     
  3. Taleria

    Taleria Gast-Teilnehmer/in

    Danke für deine Antwort!

    Das mit dem Auslassen des Pools ist eigentlich geklärt. Wir können und werden das Wasser in einen Kanal laufen lassen.
    Aber deren Ansicht, es sei eine bauliche Veränderung, werde ich mir auf alle Fälle schriftlich geben lassen.
    Das "lustige" ist, die haben uns über deren Anwalt einen Brief diesbezüglich schreiben lassen, für den wir die Kosten (480 Euro) tragen sollten. Aber damit kommen sie eh nicht durch. Echt lächerlich, was die treiben.
     
  4. Dani2k

    Dani2k Gast-Teilnehmer/in

    von wem habt ihr den kleingarten gemietet?
     
  5. Taleria

    Taleria Gast-Teilnehmer/in

  6. gofmummy

    gofmummy Gast-Teilnehmer/in

    ist das ein gemieteter garten in einem kleingartenverein - oder wie?

    bei einem kleingartenverein, müßtet ihr erstens in die statuten schauen, ob da was drinnen steht.
    aus erster hand (herr von der baupolizei) weiß ich, dass eine wasserfläche unter 20m² (nagel mich jetzt aber bitte nicht fest) nicht als bewilligungspflichtig gilt. unser pool ist sogar teilversenkt, aber ausschlaggebend ist eben die wasserfläche

    wenn es ein gemieteter garten ist, solltet ihr euch auch den mietvertrag durchlesen - viell. ist da was zu finden.

    wenn in keinem der euch ausgehändigten unterlagen ein hinweis darauf ist, dass ihr das nicht machen dürft, können sie das vergessen...

    lg
    brigitte
     
  7. Taleria

    Taleria Gast-Teilnehmer/in

    Im Mietvertrag steht nur was von baulichen Veränderungen aber explizit von Pool steht nichts. Hab den Vertrag 5 mal durchgelesen, aber es hat sich nichts daran geändert *g*
    Wir haben ein Kleingartenhaus mit ca. 100m² Garten gemietet. Ist von einer Genossenschaft.
    Im Kleingartengesetz hab ich nun auch gefunden, dass eine Wasserfläche von 25m² zulässig ist, wenns nicht mehr als 1/3 des Gartens einnimmt.

    Was ich so von den Antworten hier schließen kann, wird die Hausverwaltung/Genossenschaft eh nicht damit durchkommen.
    Wir warten noch auf einen Anruf der heute kommen sollte, zwecks Termin, dass wir uns das wie normale Menschen ausreden können. Wenn sie nicht mit sich reden lassen, kommen wir halt auch mit dem Anwalt.

    Danke jedenfalls, für die Info!
     
  8. lexibald

    lexibald Gast

    Habt ihr bei eurer Haftpflichtversicherung eine Rechtsschutzversicherung dabei? Dann solltet ihr daraus nun ebenfalls eine kostenlose Rechtsberatung in Anspruch nehmen. Offenichtlich habt ihr entweder generell ein problematisches Verhältnis zu eurer HVw oder die wollen mit iner linken Kanzlei Abmahngebühren billig kassieren (ist in D ziemlich trendy).

    Vorsicht!
     

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