1. Reden wir miteinander ...

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Aufbewahrungsfrist f. ERlagscheine, REchnungen etc.

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Marchbaby08, 11 August 2009.

  1. Marchbaby08

    Marchbaby08 Gast-Teilnehmer/in

    Hallo,
    wielange hebt ihr Rechnungen, Erlagscheine und Kreditkartenabrechnungen etc. auf? Bin gerade am sortieren und frage mich ob man das je wieder benötigt .
    Wie handhabt ihr das?
    Gibr es für Privatpersonen gesetzliche Fristen?
    Wäre auch dankbar für Ablagetipps -wie und wo legt ihr diese Dinge ab?

    Danke für zahlreiches Feedback
    MArch
     
  2. comeback

    comeback Gast-Teilnehmer/in

  3. SonjaOOe

    SonjaOOe Gast-Teilnehmer/in

    Erlagscheine null tage; ich zahl alles Online, die wichtigen "drucke" als PDF aus, Rechnungen schon eine Weile .. Hab Ordner im Keller aber die 7 Jahre schaff ich sicher.
    Interessant wärs sicher mal wieder auszumisten
     
  4. Zicke-Lauser

    Zicke-Lauser Gast-Teilnehmer/in

    also die 7 jahre schaff ich sicher nicht ..ich hab heroben in der whg genau heuer und voriges jahr, dann im keller nochmals 2 jahre ;)
     
  5. katanna

    katanna Gast-Teilnehmer/in

    7 Jahre

    nach Jahren sortiert
     
  6. anroma

    VIP: :Silber

    Als Firma, nicht als Privatperson - denn dann müsste ich theoretisch jeden Kassenbon eines Supermarkts 7 Jahre aufbewahren. :eek:

    Als Privatperson gibt es keine Fristen, du musst im Zweifelsfall nachweisen können, etwas bezahlt zu haben.

    Ich bewahre Rechnungen solange auf, solange ich Garantie auf einen Artikel habe.
     
  7. MatsBM

    MatsBM Gast

    Rechnungen für E-Geräte werden gemeinsam mit den Bedienungsanleitungen in einem Ordner abgelegt, ebenso wird das bei den Rechnungen für das Haus bzw. Einrichtung gehandhabt.
    Sobald ein Gerät ausgetauscht wird, kommen die Unterlagen aus dem Ordner raus.

    Alle anderen Rechnung heben wir nicht auf, es sei denn es gäbe einen besonderen Grund dazu.

    Erlagscheine heben wir nicht auf, da wir ohnehin die Überweisungsbestätigung vom online-Banking haben.

    Liebe Grüße
    Mats
     
  8. Eeyore

    Eeyore Gast

    Ich hebe nur die Rechnungen von Elektrogeräten und anderen höherpreisigen Dingen auf (etwa KiWa, Couch, etc) - allerdings nur so lange die Garantie läuft - dann wirds weggeworfen - Kreditkartenrechnungen heb ich überhaupt nicht auf, da ich die jederzeit online abrufen und ausdrucken kann. Erlagscheine schmeiß ich sofort nach dem Onlinebanking weg.
     
  9. Bob-the-B

    Bob-the-B Gast

    Unterlagen für die Arbeitnehmerveranlagung sind 5 oder 7 Jahre aufzuheben
     
  10. MatsBM

    MatsBM Gast

    7 Jahre sind es, das ist im privaten Bereich aber das Einzige wo es eine Aufbewahrungspflicht gibt.

    LG
    Mats
     

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