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Art der Beschäftigung & Versicherungsschutz

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Petboum, 8 Juli 2010.

  1. Petboum

    Petboum Mali-Mix-Messie
    VIP: :Silber

    eine liebe alte freundin von mir mit einem werbeunternehmen, zu der ich seit neuestem wegen eines auftrags, den ich ihr zugeschanzt habe, wieder intensiven kontakt habe, möchte meine kenntnisse und arbeitskraft nutzen und hat für 20 stunden pro woche aufgaben für mich.

    nun sind wir gemeinsam auf der suche nach einem geeigneten beschäftigungsmodell inklusive versicherungsschutz, das uns beide bestmöglichst aussteigen lässt (sie hat wenig kosten, ich muss wenig steuern blechen und habe den bestmöglichen versicherungsschutz).

    bisher beschäftigte sie nur geringfügige, mit dem rest hatte sie nix am hut.

    meine/unsere situation:

    unternehmen ist einzelunternehmen.

    ich bin derzeit bei meinem mann mitversichert und übernehme kleine aufgaben, die ich mir privat auszahlen lasse. mein mann ist gemeindebediensteter und die anhängige versicherung ist eine, die viel rückerstattet und tolle leistungen bietet. daher möchte ich diese eigentlich nicht verlieren.

    meine freundin und ich arbeiten auf einen teilzeitverdienst für meine person von 800 € netto im monat hin, meine benzinkosten von 115 € sind nicht unerheblich, die hätten wir auch gerne ausserhalb der 800 € angesiedelt, wenn das irgendwie möglich wäre, sonst hätt ich einen massiven verdienstentgang.

    mein konkreten fragen:
    *) wie kann man mich beschäftigen (geringfügig mit nicht aufscheindendem zusatzverdienst/freiberufler/TZ-kraft???), damit mir die versicherung meines mannes (zusätzlich) erhalten bleibt?
    *) bei welcher SV müsste man mich bei welcher beschäftigunsform anmelden?
    *) wie schaut es dann mit der PV aus?
    *) wie steigt das einzelunternehmen im zusammenhang mit meinen forderungen am besten aus (benzinkosten und ev. nebenkosten)?

    falls ihr hierfür keine tipps habt, wär ich dankbar, wenn ihr uns die anlaufstellen nennen könntet, an die wir uns gemeinsam wenden können, ohne dass es nach "steuerschlupflöchern" aussieht. ;)

    auf gut deutsch: wir möchten, dass meine freundin so wenig kosten wie möglich hat, ich auf meine 800 € komme und möglichst bei der gemeinde-versicherung meines mannes bleiben könnte (gerne auch "zusätzlich", ohne hohe mehrkosten). und meine PV sollte noch zusätzlich gesichert sein.

    ja, ich weiß, eine komplizierte konstellation, sehr knifflig. aber vielleicht hat da ja jemand schon erfahrung oder einen guten tipp, wohin ich mich wenden kann - ausser direkt an die versicherungen. ev. ist jemand anwesend, der sich mit der materie gut auskennt.... :)
     
  2. BineR

    BineR Gast-Teilnehmer/in

    ich würd mal bei einem Steuerberater anfragen. Ich denk mal die sind am ehesten dafür zuständig und sollten Bescheid wissen.

    lg
    bine
     
  3. garfield06

    garfield06 Gast-Teilnehmer/in



    Was meinst mit zusätzlich? D.h. deine freundin soll dich anmelden – bei dem zuständigen versicherungsträger, aber so, dass du mit deinem mann mitversichert bist? Da kenn ich keine konstellation, die das ermöglicht. Einzig ein werkvertrag wäre da möglich. Da bist selbständige unternehmerin. Aber nicht angemeldet. Du müsstest nur bei der versicherung der gewerblichen wirtschaft dir eine steuernummer holen und die ganzen einnahmen über eine einkommenssteuererklärung versteuern.



    Da deine freundin ein einzelunternehmen betreibt, ist die firmensitz örtlich zuständige gkk der sozialversicherungsträger. D.h. unternehmen in wien, ist auch die wr. Gkk zuständig. Der sozialversicherungsträger hängt vom unternehmen ab und nicht von der beschäftigungsform. Ausnahmen gibt es, aber nur wenige.



    Wennst du damit den gesetzlich vorgeschriebenen pensionsbeitrag meinst, den gibt es nur bei echter beschäftigung. Also als teilzeit, geringfügig glaub ich jetzt auch schon. Als werkvertrag nein.



    Mit einem werkvertrag am besten. Da könnt ihr einiges hinschreiben. Kosten fallen damit für die Firma nur die Werkvertragskosten an und die werden normalerweise als Sachaufwand und nicht als Personalkosten verbucht. Aber es gibt einige richtlinien, die man bei einem werkvertrag beachten muss (der dienstort und die dienstzeit darf nicht vorgegeben sein, du darfst dich vertreten lassen, keine weisungsbefugnis usw.). wichtig auch dass zwischenrechnungen gestellt werden dürfen usw.
     
  4. anroma

    VIP: :Silber

    Also meines Wissens hast du bei einem Nettoverdienst von € 800,-- monatlich + km-Geld keine Möglichkeit nicht selbst versichert zu sein.

    Als Neuer Selbstständiger (Werkvertrag) mit € 800,-- Einkommen monatlich fällst du in die große Pflichtversicherung, die man als Selbstständiger ab monatlichem Einkommen von € 537,78 bei der SVA anmelden muss.

    Als freier Dienstnehmer musst du ebenfalls bei der zuständigen GKK angemeldet werden, der Vorteil für deine Freundin ist bei diesem atypischen DV, dass sie dir keinen bezahlten Urlaub geben muss, kein 13./14. Monatsgehalt und dir keine Krankenentgeltfortzahlung zusteht, du bekommst es ab dem 3. Tag Krankenstand von der GKK direkt.

    Bei beiden Arbeitsformen musst du deine Einkünfte selbst versteuern, d. h. du musst dir am Finanzamt eine Steuernummer holen.

    Dann bleibt nur noch der normale Angestelltenvertrag, bei dem eh alles bekannt sein sollte.

    Eine "Umgehung" der eigenen Versicherung ist nur bis zur Geringfügigkeitsgrenze möglich.
     
  5. Petboum

    Petboum Mali-Mix-Messie
    VIP: :Silber

    vielen dank für eure antworten! :wave:
     

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