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Arbeitszulage

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Osterhasi73, 27 Januar 2010.

  1. Osterhasi73

    Osterhasi73 Gast-Teilnehmer/in

    Hallo! Wer und warum bekommt man diese Zulage? Hat das Nachteile wenn man diese Zulage statt "richtigen" Gehalt bekommt?



    Danke für die Infos!!!!!
     
  2. Pippi101

    Pippi101 Gast-Teilnehmer/in

    Bitte was ist eine "Arbeitszulage"? Das hab ich noch nie gehört.
     
  3. Osterhasi73

    Osterhasi73 Gast-Teilnehmer/in

    Ich auch nicht! Darum hoffe ich, dass mir jemand Infos geben kann
     
  4. Bob-the-B

    Bob-the-B Gast

    Zulagen können gestrichen werden und sind nicht als Gehalt für Krankenstand,Urlaub und Pension.

    Im Sinne von Chef: " anstatt 2000€ Brutto bekommen 1800€ und 250€ Zulagen .. also sogar um 50€ mehr " .. nur leider rächt sich das mal.
     
  5. m.rosso

    m.rosso Gast-Teilnehmer/in

    zulagen werden in der regel 12x ausbezahlt und nicht 14x

    sind meist freiwillige gehaltsbestandteile und können uU wieder gestrichen werden
     
  6. Pippi101

    Pippi101 Gast-Teilnehmer/in

    Vielleicht handelt es sich bei diesen Arbeitszulagen ja um die S(chmutz)E(rschwerins)G(efahren)-Zulagen.

    Man kann schon ein Gehalt über Zulagen auszahlen - man kann! ABER, für den DG ergibt sich dann folgendes Problem: Der Dienstnehmer kann irgendwann mal ein Gehalt verlangen. Und je nach dem was vereinbart wurde kann es passieren, dass man das nachgeforderte Gehalt nicht mit den Zulagen verrechnen kann. Dann sind natürlich auch alle Gehaltsabhängigen Bezüge nachzuzahlen.

    Für den Dienstnehmer kann sich eben das Problem ergeben, dass die Zulagen nicht für die Pension zählen. Nicht für den Urlaub, nicht für Sonderzahlungen. Wobei zweiteres mit Vorsicht zu geniessen ist, da Zulagen die regelmäßig ausbezahlt werden im Zuge der Entgeltfortzahlung schon weiterbezahlt werden müsssten. Hängt aber vom KV, vom Grund warum bezahlt wird und eben ob regelmäßig oder nicht ab.

    Wenn Ihnen wer erzählt hat er kriegt seinen Bezug über Zulagen abgegolten, dann wird hier höchstwahrscheinlich versucht Abgaben zu sparen. Und das kann dann sowieso ins Auge gehen.

    Nur solange man den konkreten Fall nicht kennt, kann man nur vermuten und Vermutungen sind halt absolut nicht genau.
     
  7. latella

    latella Gast-Teilnehmer/in

    ich kriege nachtdienstzulagen.

    vorteil: ich komme auf ein recht respektables nettogehalt für relativ wenig aufwand.

    nachteile: wenn ich mal im urlaub bin und keine dienste mache, dann ist mein gehalt gleich ein eck niedriger.
    zulagen werden auch nicht auf die berechnung des 13./14. monatsgehaltes angerechnet, also sind diese auch (normal) niedrig.
    des weiteren werden zulagen nicht bei der berechnung von pension und alg herangezogen - auch diese fallen dann entsprechend niedriger aus.

    ergo: ein höheres grundgehalt ist der gehaltsauffettung mit hilfe von zulagen eindeutig vorzuziehen, wenn mensch die wahl hat.
     

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